237/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „beunruhigende Sachverhalte beim Polizeinotruf im Speziellen, sowie der Notruf insgesamt im Allgemeinen“

 

Wie mehrere Medien unter Veröffentlichung eines Tonbandes berichteten, bedrohte und erniedrigte der Stellvertretende Landespolizeidirektor, Alexander Gaisch, einen diensthabenden Kollegen am Notruf, weil er ihn nicht sofort namentlich erkannte.

 

Auslöser für den Anruf war die Entsendung „der Streife von Hausmannsstätten, da in der Hauptstraße ungefähr in der Höhe vom Seniorenheim“ ein Feuerwerk stattgefunden habe.

Gaisch am Telefon: “Mittlerweile ist es vorbei. Aber sie sollen sich erkunden, wo das Feuerwerk war, ob es angemeldet war.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.        Wann genau fand dieses Gespräch statt (Uhrzeit und Datum)?

2.        Wie lange hat das Gespräch gedauert?

3.        Konnten in dieser Zeit andere „Notrufe“ entgegengenommen werden?

4.        Ist die Meldung eines bereits abgefeuerten Feuerwerks ein üblicher Notruf-Fall?

5.        Hätte es andere Möglichkeiten gegeben, die Streife zu verständigen?
Wenn ja, warum ist dies nicht erfolgt?

6.        Handelt es sich bei dem geschilderten Vorgehen um eine korrekte Vorgangsweise beim Notruf diensthabenden Beamten?

7.        Handelt es sich bei dem geschilderten Vorgehen um eine korrekte Vorgangsweise des Stellvertretenden Landespolizeidirektors?
Wenn nein, welche dienstrechtlichen Maßnahmen wurden gesetzt?

8.        Ist es richtig, dass aufgrund Personalmangels Absolventen der Polizeischule ohne die geforderten Voraussetzungen – Verwendung und Erfahrung im Außendienst von mindestens zwei Jahren – in den Landesleitzentralen die Notrufe entgegennehmen und Einsätze gegebenenfalls leiten müssen?
Wenn ja, wer trägt dafür die Verantwortung?

9.        Hatte der vom Stellvertretende Landespolizeidirektor genötigte Polizist die notwendigen Voraussetzungen?

a.       Wenn ja, welche sind dies?

b.      Wenn nein, ist eine derartige Diensteinteilung zulässig?

10.    Wie lange dauert es vom Einlagen eines wirklichen Notrufs bis zum Einsatzbefehl für die Streife?

11.    Welche Konsequenzen hat das veröffentlichte Gespräch für den Stellvertretenden Landespolizeidirektor?

12.    Welche Konsequenzen hat das veröffentlichte Gespräch für den diensthabenden Polizisten?

13.    Ist ein derartiges Vorgehen eines Vorgesetzten die richtige Vorgangsweise, um die Attraktivität des Polizeidienstes zu steigern?

14.    Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung wurden und werden im Bereich des Notrufes getroffen?

15.    Wer wertet die angenommen Anrufe und die Reaktionen der diensthabenden Beamten auf welche Kriterien hin aus?

16.    Was hat die Qualitätssicherung beim Notruf insgesamt für Ergebnisse gebracht, welche Verbesserungsvorschläge wurden wann umgesetzt und welche Verbesserungsvorschläge sind noch offen in der Umsetzung?

17.    Wie viele Notrufzentralen gibt es in Österreich, auf welchen Standorten?

18.    Welche budgetären Mittel sind für diese Notrufzentralen und das notwenige Personal vorgesehen und stehen diese tatsächlich zur Verfügung?

19.    Wie viele Anrufe nimmt eine Notrufzentrale durchschnittlich pro Tag entgegen und welche Dauer verursacht ein durchschnittlicher Anruf beim Notruf?

20.    Wie viele Anrufe davon sind missbräuchlich, da die geschilderte Situation durch den Anrufer keinen Notruf darstellt?

21.    Was werden Sie unternehmen, um die Bevölkerung noch besser hinsichtlich der Verwendung eines Notrufes zu unterrichten?

22.    Steht für die Beamten am Notruf eine psychologische Betreuung zur Verfügung, wenn dies notwendig sein sollte?

23.    Wie viele technische Ausfälle hat es in den letzten 3 Jahren gegeben und was waren die jeweils dafür verantwortlichen Gründe?