243/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Sicherheitsbericht 2018

 

Gemäß § 93 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) hat die Bundesregierung dem National- und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten.

Nun haben wir Ende des Jahres 2019 - der Sicherheitsbericht über das Jahr 2018 wurde bis dato nicht vorgelegt bzw. veröffentlicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Warum wurde der Sicherheitsbericht über das Jahr 2018 noch nicht vorgelegt (um Erläuterung wird ersucht)?

2.    Wann wird der Sicherheitsbericht über das Jahr 2018 dem Nationalrat vorgelegt?

3.    Wird der Sicherheitsbericht bereits eine der Entschließung des NR (124/E) vom 19. September 2019 entsprechende statistische Aufarbeitung beinhalten?