251/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Pensionen: Ausgleichszulage

 

In Deutschland wird gerade intensiv über die sogenannte Grundrente ab 35 Beitragsjahren diskutiert. Dabei vertritt die Union die Meinung, dass die Grundrente erst nach einer Bedürftigkeitsprüfung (Vermögen und Einkommen) gewährt werden soll. Der Koalitionspartner SPD will die Grundrente hingegen ohne Bedürftigkeitsprüfung zugestehen.

Während das SPD-Modell von den Gegnern als eine Art „Pensions-Utopia“ gesehen wird, gibt es beim deutlich generöseren österreichischen Ausgleichszulagen-Modell kaum Bedenken. Die österreichische Ausgleichszulage (bis 933 Euro monatlich mal 14) steht unabhängig von den Beitragsjahren zwar einkommensabhängig zu, aber ohne die Notwendigkeit, das Vermögen anzuspannen. Darüber hinaus wird ab 30 bzw. 40 Beitragsjahren eine erhöhte Ausgleichszulage (Ausgleichszulage plus, Pensionsbonus) ausbezahlt.

Wie generös das österreichische Ausgleichszulagen-Modell, verglichen zum deutschen Grundrenten-Modell ist, lässt sich anhand des Kostenvergleichs darstellen. Während die österreichische Ausgleichszulage derzeit ca. 1 Mrd. Euro pro Jahr kostet, soll das SPD-Grundrenten-Modell etwa 4 Mrd. Euro verursachen. Berücksichtigt man, dass in Deutschland etwa zehnmal so viele Pensionisten leben, kostet das SPD-Grundrenten-Modell umgelegt auf Österreich "nur" etwa 400 Mio. Euro.

Insofern stellt sich hier die Frage, wie sehr das generöse österreichische Ausgleichszulagenmodell eine nicht beabsichtigte Verteilungswirkung erzielt – nämlich nach dem "Prinzip Gießkanne" (keine Vermögensprüfung) – und Teilzeitarbeit fördert.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch waren 2018 und 2019 die Auszahlungen für die Ausgleichszulage (nach Jahr, Geschlecht, PV-Träger und relevantem Ausgleichszulagenrichtsatz)?

a.    für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung?

                                  i.    wenn sie mit dem Ehegatten (der Ehegattin) oder dem/der eingetragenen Partner_in im gemeinsamen Haushalt lebe?

                                ii.    wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und sublit. cc nicht anzuwenden ist?

                               iii.    wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und die pensionsberechtigte Person mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat?

b.    für Pensionsberechtigte auf Witwen(Witwer)pension oder Pension nach § 25?

c.    für Pensionsberechtigte auf Waisenpension?

                                  i.    bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres falls beide Elternteile verstorben sind?

                                ii.    nach Vollendung des 24. Lebensjahres falls beide Elternteile verstorben sind?

2.    Wie viele Personen haben 2018 und 2019 eine Ausgleichszulage bezogen (Anzahl nach Geschlecht, Jahr, PV-Träger und relevantem Ausgleichszulagenrichtsatz)?

a.    für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung?

                                  i.    wenn sie mit dem Ehegatten (der Ehegattin) oder dem/der eingetragenen Partner_in im gemeinsamen Haushalt lebe?

                                ii.    wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und sublit. cc nicht anzuwenden ist?

                               iii.    wenn die Voraussetzungen nach sublit. aa nicht zutreffen und die pensionsberechtigte Person mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat?

b.    für Pensionsberechtigte auf Witwen(Witwer)pension oder Pension nach § 25?

c.    für Pensionsberechtigte auf Waisenpension?

                                  i.    bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres falls beide Elternteile verstorben sind?

                                ii.    nach Vollendung des 24. Lebensjahres falls beide Elternteile verstorben sind?


3.    Wie viele Personen haben 2018 und 2019 eine Ausgleichszulage gem. § 293 Abs 1 lit a bezogen, deren Pension aus eigener Pensionsversicherung zwischen folgenden Bruttobeträgen lag? (bitte jeweils um Aufgliederung der Anzahl nach Geschlecht, Jahr und PV-Träger)

a.    0 bis 1€

b.    > 1€ bis 5€

c.    > 5€ bis 10€?

d.    > 10€ bis 20€?

e.    > 20€ bis 50€?

f.      > 50€ bis 100€?

g.    > 100€ bis 200€?

h.    > 200€ bis 500€?

i.      > 500€ bis 900€?

j.      > 900€ bis Ausgleichszulagen-Richtsatz?