272/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Inneres

betreffend: Einsatz eines Bundestrojaners

Der sogenannte Bundestrojaner ist der Einsatz einer Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten beziehungsweise von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Skype im Internet. Geht es nach der Bundesregierung soll dieser schon ab 2020 zum Einsatz kommen. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Schutz vor terroristischen Angriffen.

VertreterInnen der IT-Wirtschaft, WissenschafterInnen und DatenschützerInnen schlagen Alarm und kritisieren die Einführung eines Bundestrojaners, da damit massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte einhergehen - Eingriffe, die alle treffen und betreffen werden. Der Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste mittels auf Handys und Computer installierter Software erlaube dem Staat die Überwachung aller über WhatsApp, Skype oder anderer Messenger-Dienste getätigte private Kommunikation. Dafür müsse der Staat Sicherheitslücken ausnützen - und diese bewusst offen halten, statt sie zu schließen. Diese Sicherheitslücken und Fehler in digitalen Geräten werden genutzt, um sämtliche Tätigkeiten und Daten der betroffenen PCs, Tablets oder Handys aufzuzeichnen.

Zusammengefasst bedeutet das: Der Bundestrojaner gibt dem Staat die Möglichkeit, auf digitalem Weg Zugriff auf private und persönliche Informationen zu beschaffen und alle seine BürgerInnen lückenlos zu überwachen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher folgende

Anfrage:

1.    Soll die Beschaffung und Programmierung der Spionagesoftware über österreichische Unternehmen erfolgen?

a.     Wenn ja, um welche Unternehmen handelt sich hierbei?

b.     Wenn nein, wo erfolgt der Ankauf der Spionagesoftware?

2.    Wird es ein öffentliches europäisches Ausschreibungsverfahren geben?

a.    Wenn ja, wann wird dieses starten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    In den Erläuterungen zu § 135a StPO ist von einem Audit durch unabhängige ExpertInnen zur Überprüfung der Funktionalität der Software auf das rechtliche Zulässige die Rede. Soll eine quelloffene Software angeschafft werden?

a.    Wenn nein, wie soll die unabhängige Kontrolle durch ExpertInnen durchgeführt werden?

b.   Welche unabhängigen ExpertInnen sollen die Kontrolle durchführen?

c.    Soll diese Kontrolle im Parlament, beim BMVRDJ oder im BM.I angesiedelt sein?

4.    Wie hoch sind die Kosten für die Beschaffung dieser Software?

5.    Wird die Software wie geplant mit April 2020 zum Einsatz kommen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wird das Parlament vor dem Einsatz über den Anbieter sowie den Prozess der Beschaffung informiert?

c.    Wenn nein, warum nicht?