286/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend gleichzeitiger Bezug von Pflegegeld und erhöhter Familienbeihilfe

 

 

Das österreichische Recht sieht vor, dass gemäß §8 Absatz 4 des Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) die Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind um monatlich 155,90 Euro erhöht wird. Im Fall einer dauerhaften, schweren Behinderung gilt der Bezug der Familienbeihilfe über den gesetzlichen Rahmen von nichtbehinderten Kindern gemäß §2 Absatz 1c FLAG auch für volljährige Kinder. Da diese Erhöhung eine Leistung bezüglich der Pflegebedürftigkeit darstellt, wird gemäß §7 des BPGG die Höhe des Pflegegeldes um monatlich 60,- Euro reduziert.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Kinder haben derzeit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Beeinträchtigung gemäß §8 Absatz 4 FLAG? Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung (in Prozent), Geschlecht und Alter sowie Bundesländern.

2.    Wie viele Kinder mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Beeinträchtigung haben zusätzlich Anspruch auf Pflegegeld? Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung (in Prozent), Geschlecht und Alter sowie Bundesländern.

3.    Wie viele volljährige Kinder beziehen Familienbeihilfe gemäß §2 Absatz 1c FLAG? Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung (in Prozent), Geschlecht und Alter sowie Bundesländern.

4.    Wie viele volljährige, behinderte Personen beziehen zusätzlich zur Familienbeihilfe gemäß §2 Absatz 1c FLAG auch Pflegegeld? Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung (in Prozent), Geschlecht und Alter sowie Bundesländern.

5.    Wie viele Anträge werden im Baby- und Kleinkindalter abgewiesen mit der Begründung, dass sowieso ein höherer Betreuungsaufwand in diesem Alter (auch ohne Beeinträchtigung) gegeben ist? Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung (in Prozent), Geschlecht und Alter sowie Bundesländern.

6.    Für wie viele Kinder ist kein Anspruch auf Familienbeihilfe (erhöhte Familienbeihilfe) gegeben, weil sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern(teilen) leben (z.B. in einer Wohngruppe oder Anstaltspflege)? Bitte um Aufschlüsselung nach Grad der Behinderung (in Prozent), Geschlecht und Alter sowie Bundesländern.