308/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend langfristige Sicherung der Mittel der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung

Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung investierte im Jahr 2019
mehr als 137,2 Mio. Euro in die österreichische Forschung.

Von den 137,2 Mio. Euro gingen 63,75 Mio. Euro an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, 31,2 Mio. an den Wissenschaftsfonds, 10 Mio. an die Österreichische Akademie der Wissenschaften, 8,75 Mio. an die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, 8,5 Mio. an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft und 15 Mio. Euro an
die Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH.

Die Dotation der Nationalstiftung setzt sich aus den Beiträgen der österreichischen
Nationalbank, des ERP-Fonds und des Österreich-Fonds zusammen. Mit dem Beschluss einer Sonderdotierung und der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotation der Nationalstiftung für die Jahre 2018 - 2020 wurde eine den Aufgaben der Stiftung
angemessene Mittelausschüttung erreicht.

Aufgrund der befristeten Geltungsdauer der aktuell geltenden Regelung ist eine entsprechende Dotation für die folgenden Jahre nicht zu erwarten und die erforderliche Planungssicherheit
nicht gegeben. Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachfolgende

Anfrage:

1.   Ist von Ihrer Seite eine Novelle zum Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung geplant?

2.   Werden Sie der Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
nachkommen, die eine langfristige Sicherung der Mittel der Nationalstiftung FTE empfiehlt,
und wenn ja in welcher Form?

3.   Gibt es konkrete Pläne Ihres Ressorts für die Finanzierung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, des Wissenschaftsfonds, der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften, der Christian Doppler Forschungsgesellschaft, der Ludwig Boltzmann Gesellschaft und der Austria Wirtschaftsservice GmbH und ihrer Aktivitäten für das
Budgetjahr 2021 und darüber hinaus?

4.   In welcher Form und welcher Höhe soll die Finanzierung, der in Frage 3. genannten Institutionen, ab 2021 erfolgen?

5.   Kann durch Ihr Ressort eine Finanzierungsgarantie für die in Frage 3. genannten
Institutionen auch für den Zeitraum ab dem Budgetjahr 2021 abgegeben werden und wenn ja,
in welcher Form?