327/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Fernbleiben vom Unterricht aus Anlass islamischer religiöser Festtage im Jahr 2019

 

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich die Termine der islamischen religiösen Festtage der Jahre 2019 bis 2021 bekannt gegeben. Diese Termine sind wie folgt:

Islamische Festtage 2019:

04.06.2019 bis 06.06.2019            Ramadanfest

11.08.2019 bis 14.08.2019            Opferfest

09.09.2019                                       Aschura-Tag

 

Es wird empfohlen, Schülerinnen und Schülern des islamischen Religionsbekenntnisses anlässlich des Ramadanfestes, des Opferfestes sowie des Aschura-Tages auf deren Ansuchen hin die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht (§ 9 Abs. 6 des Schulpflichtgesetzes 1985 bzw. § 45 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes) zu erteilen.

Die Bildungsdirektionen werden ersucht, die Schulleiterinnen und Schulleiter von diesem Erlass in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 2. Mai 2019 Für den Bundesminister: Dr.in Claudia Jäger

 

Alle Schüler, die eine österreichische Schule besuchen, haben aufgrund gesetzlicher Verankerung an katholischen Feiertagen schulfrei. Im oben angeführten Schreiben wird den Schulen empfohlen, Kindern der islamischen Glaubensgemeinschaft an islamischen Festtagen ein Fernbleiben vom Unterricht zu erlauben. Somit durften Schüler mit islamischem Religionsbekenntnis 2019 4 Tage öfter dem Unterricht fernbleiben als Schüler mit einem anderem oder keinem Religionsbekenntnis.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Schulen erteilten die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aufgrund dieser Empfehlung?

2.    Wie viele Schüler der islamischen Glaubensgemeinschaft waren davon betroffen?

3.    Wird im Gegensatz bei anderen anerkannten Religionsgemeinschaften ähnliches empfohlen?

4.    Wenn ja, welchen anerkannten Religionsgemeinschaften und an welchen Tagen/ in welchem Ausmaß?

5.    Warum wird protestantischen Kindern nicht dasselbe empfohlen?