335/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Genossinnen und Genossen


an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Maßnahmen zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Frauen und Mädchen

Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben, dennoch sind Frauen und Mädchen täglich Gewalt ausgesetzt. In Österreich ist jede fünfte Frau im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen. Im Zeitraum vom 25. November bis 10. Dezember findet jährlich weltweit die Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ statt. Die Kampagne soll auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben für Frauen und Mädchen aufmerksam machen und entsprechendes Bewusstsein schaffen. Österreich nimmt seit 1992 daran teil.

Unter dem Betreff „16 Tage gegen Gewalt – Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt“ befasste sich ein Vortrag an den Ministerrat vom 21. November 2019 mit diesem Thema. Darin werden konkrete Maßnahmen der aktuellen Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Mädchen aufgelistet. Alle Bundesministerinnen und Bundesminister wurden beauftragt, weiter an der Verbesserung der Gewaltprävention und des Schutzes für Frauen und Mädchen vor Gewalt beizutragen.

Um den Gewaltschutz in Österreich tatsächlich weiterzuentwickeln und sinnvolle Gewaltschutzmaßnahmen umzusetzen, ist neben einem Neustart zum Gewaltschutzpaket eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen notwendig. Grundlage für echte qualitative Verbesserungen im Opfer- und Gewaltschutz ist eine aktuelle Bestandaufnahme sowie die rascheste Erhöhung der Budgetmittel.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

1.         Welche Abteilung/en ist/sind in Ihrem Ressort konkret für Gewaltschutz zuständig?

2.         Welche konkreten Gewalt- und Opferschutzmaßnahmen werden in Ihrem Ressort gesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung der einzelnen Maßnahmen, welche Expertinnen und Experten beigezogen wurden und bis wann die jeweilige Maßnahme umgesetzt werden soll.

 

3.         Gibt es zur Umsetzung der Maßnahmen eine Bundesministerien übergreifende Zusammenarbeit?
Wenn ja, wie sieht diese aus?
Wenn nein, warum nicht?

 

4.         Wie hoch sind die budgetären Mittel und personellen Ressourcen jeweils für Opferschutz und Gewaltprävention in Ihrem Ressort? (budgetiert/tatsächlich aufgewendet) Bitte um jeweils Aufschlüsselung für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Bitte um Bekanntgabe, ob es sich dabei um einmalige Projekte oder laufende Mittel handelte.

 

5.         Gab es Projekte, die aufgrund unzureichender Finanzierung nicht durchgeführt oder nicht in der geplanten Art durchgeführt werden konnten? Um welchen Fehlbetrag handelte es sich? Welche Projekte waren konkret betroffen? Wie hoch müsste das Budget sein, damit Gewaltschutzmaßnahmen ausreichend abgedeckt sind? Bitte um die Gesamtsumme und um Aufschlüsselung nach den einzelnen Maßnahmen.

 

6.         Auf welchen Verrechnungskonten (lt. Verzeichnis der veranschlagten Konten) werden Ausgaben für Opferschutz und Gewaltprävention in Ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils verbucht? Bitte um Auflistung nach den Jahren 2017, 2018 und 2019 und Finanzierung. Welche finanziellen Mittel sowie personelle oder andere Ressourcen würde es dafür brauchen?

 

7.         Welche Projekte werden im Jahr 2020 unterstützt?

 

8.         Wie sieht die Finanzierung dieser Projekte aus?