371/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Spesenabrechnungen

 

Die Gehälter der jeweiligen Minister_innen sind in Österreich offen gelegt. Bezüglich der Repräsentationsausgaben der jeweiligen Ministerien herrscht aber relativ wenig Transparenz. Durch diverse Medienberichte wird allerdings immer wieder bekannt, dass Minister_innen teilweise hohe Spesenabrechnungen über die jeweiligen Ressorts abrechnen. Im Sinne der Transparenz im Zusammenhang mit der sparsamen Verwendung von Steuergeld ist es von Bedeutung, dass die österreichische Bevölkerung darüber Bescheid weiß, wie hoch die jeweiligen Repräsentationskosten der entsprechenden Ressorts sind. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche konkreten Ausgaben fallen in Ihrem Ressort unter Repräsentationsausgaben? 

a.    Welche Regelungen gibt es diesbezüglich? 

2.    Gibt es in Ihrem Ressort Personen, die über eine Kreditkarte verfügen, welche vom Ressort zur Verfügung gestellt wurde bzw. über das Ressort abgerechnet wird?

a.    Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich hierbei?

b.    Wenn ja, welche Personen verfügen über eine solche Kreditkarte?

c.    Wenn nein, wie erfolgen die Abrechnungen, wenn nicht mit solch einer Kreditkarte bezahlt wurde, sondern mit privaten Karten oder in bar?

3.    Gibt es in Ihrem Ressort eine Begrenzung für die Nutzung der Kreditkarten?

a.    Wenn ja, wie hoch ist diese Obergrenze?

b.    Wenn nein, nach welchen Kriterien dürfen die Kreditkarten Ihres Ressorts verwendet werden?

4.    Gibt es in Ihrem Ressort eine Begrenzung für die Abrechnung der Spesen durch Barauslagen oder privaten Karten?

a.    Wenn ja, wie hoch ist diese Obergrenze?

b.    Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Barauslagen abgerechnet? 

c.    Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Ausgaben die mit privaten Karten gezahlt wurden, abgerechnet?

5.    Dürfen über diese Kreditkarten nur Repräsentationsausgaben bezahlt bzw. abgerechnet werden?

a.    Wenn nein, welche sonstigen Ausgaben dürfen über diese Kreditkarten bezahlt bzw. abgerechnet werden? 

6.    Wie hoch waren die Ausgaben der einzelnen Personen mit der Befugnis die Kreditkarten zu verwenden bzw. abzurechnen, im Zeitraum (mit der Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Person und der Ausgabe):

a.    der XXV. GP?

b.    der XXVI. GP?

7.    Wie hoch waren die Ausgaben der einzelnen Personen mit der Befugnis Rechnungen in bar bzw. mit einer privaten Karte abzurechnen, im Zeitraum (mit der Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Person und der Ausgabe):

a.    der XXV. GP?

b.    der XXVI. GP?

8.    Wie hoch waren die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten, die über das Ressort (mit der Bitte den jeweiligen Repräsentationszweck aufzulisten)

a.    für Repräsentationsausgaben die in der XXV. GP und XXVI. GP bezahlt bzw. abgerechnet wurden? 

b.    für sonstige Ausgaben die in der XXV. GP und XXVI. GP bezahlt bzw. abgerechnet wurden?

9.    Wie hoch waren die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten, die über das Ressort (mit der Bitte den jeweiligen Repräsentationszweck aufzulisten)

a.    für Repräsentationsausgaben die in der XXV. GP und XXVI. GP bezahlt bzw. abgerechnet wurden?

b.    für sonstige Ausgaben die in der XXV. GP und XXVI. GP bezahlt bzw. abgerechnet wurden?

10. Gab es in den, unter den Punkten 6 und 7, genannten Zeiträumen Vorfälle von Repräsentationsausgaben in Ihrem Ressort die nicht anerkannt wurden bzw. eine missbräuchliche Verwendung bedeutet haben?

a.    Wenn ja, was waren das für Ausgaben, wie hoch waren diese Ausgaben und wer waren die Personen? 

b.    Wenn ja, gab es Konsequenzen für diese Personen und erfolgten dementsprechende Rückzahlungen? 

11. Gibt es in Ihrem Ministerium einen definierten Ausgaberahmen für die Kreditkarten Ihres Ressorts?

a.    Wenn ja, gibt es diesen für die jeweiligen Personen die die Befugnis haben die Karte zu verwenden und wie hoch ist er?

b.    Wenn ja, gibt es diesen für jede einzelne Zahlung und wie hoch ist er?

c.    Wenn ja, gibt es diesen für einen definierten Zeitraum und wie hoch ist er? 

12. Wer kontrolliert in Ihrem Ministerium die Zweckmäßigkeit der Zahlungen, die über die Kreditkarten des Ministeriums verrechnet werden sowie die Spesenabrechnungen für Repräsentationsausgaben die dem Ministerium in bar oder aufgrund von Zahlungen mit einer privaten Karte verrechnet werden? 

13. Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der gesamte Fuhrpark des Bundeskanzleramts (mit der Bitte um Angabe der Automarken und entsprechenden Modellbezeichnungen)?

14. Wann wurden die Fahrzeuge jeweils angeschafft?

15. Wie hoch waren die tatsächlichen Anschaffungskosten der Fahrzeuge?

16. Besitzen die Fahrzeuge eine Sonderausstattung (Fernseher, extra Verkleidung des Cockpits, ferngesteuertes Parken, Panorama-Dach, Lederlenkrad)?

a.    Wenn ja, welches Fahrzeug besitzt welche Sonderausstattung und wie viel hat diese gekostet?

17. Mit welcher Begründung wurden die jeweiligen Fahrzeuge angeschafft?

18. Mit welcher Begründung besitzen die Fahrzeuge eine Sonderausstattung?

19. Welche Personen haben die Befugnis mit diesen Fahrzeugen zu fahren? 

20. Stehen die Fahrzeuge auch für die private Nutzung der autorisierten Personen zur Verfügung? 

21. Gibt es innerhalb des Bundeskanzleramts eine Regelung für die private Nutzung der Fahrzeuge? 

a.    Wenn ja, wem steht die private Nutzung zu und wie lautet die exakte Regelung?