373/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Neue Entwicklungen in der Causa Eurofighter

Laut einem Artikel der Wochenzeitung Falter (https://www.falter.at/zeitung/ 20191204/eurofighter-die-spur-zur-regierung/_1b7f4061b1) sind in der Causa Euro­fighter neue Hinweise aufgetaucht, wie 1,5 Millionen Euro vom EADS-Konzern an die damalige Regierung geflossen sein könnten. Ein Whistleblower hat die Justiz darauf hingewiesen. In dem konkreten Sachverhalt geht es um einen Scheck in der Höhe von 1,5 Millionen Euro, der an die frühere FPÖ-/BZÖ-/Team-Stronach/Team-NÖ-Politikerin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ergangen sein soll. Das Papier einer niederländischen Bank ist am Ende des letzten Eurofighter-Untersuchungsausschusses aufgetaucht. Ob das tatsächlich ein echter Scheck war und ob er auch eingelöst wurde, konnte jedoch nicht aufgeklärt werden. Die Ex-Politikerin Kaufmann-Bruckberger hatte sich zwei Mal einer Befragung durch ärztli­che Entschuldigung entzogen, in Medienberichten den Erhalt des Betrags jedenfalls verneint. Kaufmann-Bruckberger soll laut Falter-Bericht 100.000 Euro genommen und den Rest bei einer Schweizer Treuhandfirma hinterlegt haben. Diese Treuhand­firma soll auch noch weitere Zahlungen für "prominente Namen" abgewickelt haben. Die erwähnte Zahlung von 1,5 Millionen soll jedenfalls über die Briefkastenfirmen Vector und Columbus erfolgt sein. Diese Firmenkonstrukte wurden auch im Untersu­chungsausschuss ausführlich behandelt. Laut einem rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts München vom Februar 2019 wurde gerichtlich bestätigt, dass insge­samt 90 Millionen Euro aus dem Unternehmen EADS/Airbus an das Vector-Netzwerk für nicht nachvollziehbare Zwecke geschleust wurden. Daher liegt der Verdacht na­he, dass es sich bei den 1,5 Millionen Euro an Kaufmann-Bruckberger um einen Be­trag aus diesen Zahlungen handelt. Außerdem soll Kaufmann-Bruckberger einen Safe bei der Raiffeisenbank Mödling haben, der im Zuge der Ermittlungen offenbar noch nicht geöffnet wurde. Darüber hinaus soll sie wirtschaftlich Berechtigte einiger zypriotischer Gesellschaften sein. Auch diesem Vorwurf wurde offenbar noch nicht nachgegangen.

Da das Münchner Urteil schon im Februar erging und der Scheck bereits seit Juni dem Untersuchungsausschuss bekannt ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass offen­bar noch keine Ermittlungsschritte in dieser Causa gesetzt wurden. Die genauen Sachverhalte wurden auch im Abschlussbericht des Verfahrensrichters und im NEOS-Fraktionsbericht detailliert dargestellt und sind seit Ende September auf der Parlamentswebsite öffentlich zugänglich.

Es ist daher unabdingbar, dass die Justiz diesen Vorwürfen so rasch wie möglich nachgeht und die notwendigen Kontoöffnungen endlich durchführt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Sind der WKStA die öffentlich zugänglichen Abschlussberichte des Eurofighter­Untersuchungsausschusses bekannt?

a. Wenn nein, wieso nicht?

2.    Wurden die Ergebnisse des Eurofighter-Untersuchungsausschusses auf straf­rechtlich relevante Sachverhalte überprüft?

a.    Wenn ja, zu welcher Erkenntnis kam die WKStA?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Wann wurde der WKStA die anonyme Sachverhaltsdarstellung mit den Vorwürfen gegen Elisabeth Kaufmann-Bruckberger bekannt bzw. übermittelt?

4.    Seit wann ist der WKStA die Existenz des Schecks bekannt?

5.    Wird in dieser Sache mittlerweile ein Ermittlungsverfahren geführt?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Ermittlungsschritte wurden mittlerweile gesetzt?

a.     Wurden mittlerweile die österreichischen Konten von Elisabeth Kaufmann­Bruckberger geöffnet?

i. Wenn nein, wieso nicht und was steht diesem Ermittlungsschritt entgegen?

b.    Wurden die Schweizer Behörden um Rechtshilfe ersucht?

i.    Wenn ja, wann, wie ist der momentane Stand dieses Rechtshilfeer­suchens und gibt es diesbezüglich Hinweise auf strafrechtlich rele­vante Sachverhalte?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Gibt es Hinweise darauf, dass über eine Schweizer Treuhandfirma Zah­lungen an in Österreich bekannte politische Persönlichkeiten erfolgten?

i. Wenn ja, wer sind diese Personen?

d.    Wurde dem Hinweis auf den Mödlinger Safe zeitnah nach Erhalt der Sach­verhaltsdarstellung nachgegangen?

i.    Wenn ja, wann?

ii.    War das vor oder nachdem die Öffentlichkeit und somit auch Elisa­beth Kaufmann-Bruckberger durch den Medienbericht von den Vor­würfen informiert war?

iii.   Wenn ja, wurden in dem Safe Hinweise auf Straftaten gefunden?

iv.   Wenn ja, auf welche Straftaten?

v.    Wenn nein, wieso wurde dieser Safe noch nicht geöffnet und was steht diesem Ermittlungsschritt entgegen?

vi.   Gibt es Hinweise darauf, dass Beschuldigte bzw. verdächtige Per­sonen gewarnt wurden, um versuchte Straftaten zu verschleiern?

e.    Wurden die zypriotischen Behörden um Rechtshilfe ersucht?

i.    Wenn ja, was ist der Stand dieses Rechtshilfeersuchens und gibt es diesbezüglich Hinweise auf strafrechtlich relevante Sachverhalte?

ii.    Wenn nein, wieso nicht?

7.    Warum hat die WKStA nicht früher begonnen, in diesem konkreten Fall zu ermit­teln, obwohl die Existenz des Schecks der Öffentlichkeit seit Ende des Untersu­chungsausschusses bekannt ist?

8.    Wurden der WKStA mittlerweile mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt, um ei­ne ordentliche Aufarbeitung im Eurofighter-Verfahren zu gewährleisten?

9.    Gab es seit dem Ende des Eurofighter-Untersuchungsausschusses erneut Wei­sungen oder anderweitigen Druck auf die WKStA, sie möge das Eurofighter­-Verfahren rasch zu einem Ende bringen bzw. Teile davon "daschlogn”?

a. Wenn ja, wann erfolgte eine derartige Weisung und durch wen?

10. Wurden Personen im konkreten Fall Kaufmann-Bruckberger bereits als Beschul­digte einvernommen?

11. Wurden Personen im konkreten Fall Kaufmann-Bruckberger bereits als Zeugen einvernommen?

12. Welche konkreten Ermittlungsschritte hat die WKStA in der gesamten Causa Eu­rofighter seit Kenntnis des Münchner Strafbefehls gesetzt?

13. Gibt es neue Erkenntnisse in diesem Zusammenhang?

a. Wenn ja, welche? (um Erläuterungen wird gebeten)

14. Welche konkreten Ermittlungsschritte hat die WKStA in der Causa Eurofighter seit dem letzten Befragungstag des Eurofighter-Untersuchungsausschusses (02.07.2019) gesetzt?

15. Gibt es neue Erkenntnisse in diesem Zusammenhang?

a. Wenn ja, welche? (um Erläuterungen wird gebeten)

16. Wie ist der momentane Stand der Ermittlungen im Verfahren gegen Michael Radasztics?

a. Wann kann man mit einem Ende der Ermittlungen in diesem Verfahren rechnen?