424/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.12.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Faika El-Nagashi, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die tödlichen Hundebisse in einer niederösterreichischen Kaserne
BEGRÜNDUNG
Am 13. November 2019 ereignete sich ein tödlicher Hundebiss eines Militärdiensthundes in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne. Um den Beißvorfall aufzuklären wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, die ihre Untersuchung Mitte Dezember 2019 für beendet erklärte[1]. Im Zuge des Zwischenfalls und der anschließenden Untersuchung ergeben sich zahlreiche Fragstellungen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Diensthunde sind bei der österreichischen Polizei insgesamt im Einsatz?
2. Bis zu welchem Alter müssen Hunde dem aktiven Dienst nachgehen bzw. durch welche Umstände wird eine „Pensionierung“ notwendig?
3. Wie/wo werden die Hunde während und vor allem nach ihrer aktiven Dienstzeit untergebracht?
4. Wie viele gemeldete Zwischenfälle mit Diensthunden der Polizei hat es innerhalb der letzten 10 Jahre gegeben?
5. Im Gegensatz zum klassischen Hundetraining ist im Rahmen der Diensthundeausbildung der Einsatz von ansonsten verbotenen Elektroschock- und Stachelhalsbändern nach wie vor erlaubt. Kommen diese auf Schmerzreizen beruhenden Ausbildungsmethoden noch zum Einsatz?
6. Ist eine Evaluierung der aktuellen Umgangs- und Trainingsmethoden von Diensthunden zur Verbesserung des Schutzes von Menschen vor derartigen Zwischenfällen, aber auch im Zusammenhang mit fortschreitenden Ansprüchen von Tierschutzstandards vorgesehen? Wenn nein, weshalb nicht?
7. Gibt es europäische Vorschriften oder Standards die Ausbildung von Diensthunden betreffend und wie lauten diese?
8. Gibt es österreichische Vorschriften oder Standards die Ausbildung von Diensthunden betreffend und wie lauten diese?