492/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nationalbank (OeNB): Fragen zu Ankündigungen des BMF bezüglich OeNB-Pensionskassen-Reform



BMF kündigte 2010 ein Sinken der OeNB-Pensionskassen-Beiträge (pro Kopf) aufgrund der OeNB-Pensionskassen-Reform an

Im Juli 2010 gab es seitens des BMF (damals Finanzminister: J. Pröll) eine Anfragebeantwortung (5208/AB XXIV. GP) zur OeNB-Pensionskassen-Reform. Darin finden sich interessante Details: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_05208/index.shtml

Unter anderem heißt es in Antwort 1:

"Neu aufgenommene Mitarbeiter der OeNB werden nach einjähriger Dienstzeit in die Pensionskassenregelung miteinbezogen. Demzufolge erweitert sich der Kreis der Anwartschaftsberechtigten über die Jahre und erhöht die Zahlungsverpflichtungen seitens der OeNB. Darüber hinaus mussten im Jahr 2008 aufgrund der Übernahme von Dienstnehmern der FMA im Rahmen der BWG-Novelle 2008 Einmalbeträge an die Pensionskasse geleistet werden, welche ebenfalls die Zahlungsverpflichtung der OeNB in diesem Zeitraum erhöht haben. Wichtig ist hierbei festzuhalten, dass mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 ein neues Dienstrecht samt neuer Pensionskassenregelung (Dienstbestimmungen IV) in Kraft getreten ist. Aufgrund der einjährigen Wartefrist für neu eintretende Dienstnehmer konnten im Jahr 2008 vorerst nur geringe Einsparungseffekte erzielt werden. Diese werden erst mittelfristig nachhaltig spürbar, wenn die Zahl der Dienstnehmer nach Dienstbestimmungen (DB) IV überwiegt."

Weiter geht es in Antwort 3:

"Aufgrund der im Jahr 2007 mit den Dienstbestimmungen IV in Kraft getretenen Reformen im Bereich der Pensionskassenbeiträge werden die Pro-Kopf-Kosten in den nächsten Jahren – trotz Alterung der betroffenen Belegschaftsgruppe – merklich sinken. Ein Sinken der Gesamtkosten ist – da sich unter anderem die Gruppe der Anwartschaftsberechtigten auch in den nächsten Jahren vergrößern wird – naturgemäß nicht möglich"

 

Reality-Check: Kein Sinken der Pro-Kopf-Pensionskassen-Beiträge erkennbar

Prüft man die Ankündigung des BMF anhand der Einkommensberichte des Rechnungshofes, kann jedoch in keinster Weise festgestellt werden, dass in der OeNB die Pro-Kopf-Kosten der Pensionskassenbeiträge "merklich sinken". Auch wenn die Beiträge auf die Durchschnittseinkommen umgelegt werden, stellt sich die angekündigte Entwicklung nicht ein. So entwickelten sich die durchschnittlichen Beitragssätze bei den Vorständen (OeNB-Direktorium) zwischen 2010 und 2018 weiterhin konstant bei etwa 10,5%. Bei den Bediensteten stiegen die Beitragssätze im gleichen Zeitraum sogar von 6,7% auf 7,0% leicht an.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie sehen die Pensionskassen-Modalitäten gem. DB III aus?

a.    Wie hoch sind die Dienstgeberbeitragsätze und an welche konkreten Kriterien (Einkommen, Dienstzeit,...) sind diese gebunden?

                                  i.    Wie sehen die Dienstbestimmungen in pensionsrechtlicher Hinsicht für Dauerkarenzierte aus?

b.    Gibt es eine Nachschusspflicht und wie hoch fiel diese bisher aus (lt. RH-Bericht Bund 2014/6 S. 25 trat diese bereits 2010 u. 2011 ein)? (2010-2019, Darstellung je Jahr)

c.    Wie viele OeNB-Bedienstete unterlagen dieser? (2010-2019, Darstellung je Jahr)

                                  i.    Wie viele sind davon dauerkarenziert?

d.    Wie viel DG-Pensionskassenbeiträge wurden seitens der OeNB bezahlt (2010-2019, Darstellung je Jahr)

e.    Wie hoch war das durchschnittliche Pensionsantrittsalter (2010-2019, Darstellung je Jahr)

 

 

 

2.    Wie sehen die Pensionskassen-Modalitäten gem. DB IV aus?

a.    Wie hoch sind die Dienstgeberbeitragsätze und an welche konkreten Kriterien (Einkommen, Dienstzeit,...) sind diese gebunden?

                                  i.    Wie sehen die Dienstbestimmungen in pensionsrechtlicher Hinsicht für Dauerkarenzierte aus?

b.    Gibt es eine Nachschusspflicht und wie hoch fiel diese bisher aus? (2010-2019, Darstellung je Jahr)

c.    Wie viele OeNB-Bedienstete unterlagen dieser? (2010-2019, Darstellung je Jahr)

                                  i.    Wie viele sind davon dauerkarenziert?

d.    Wie viel DG-Pensionskassenbeiträge wurden seitens der OeNB bezahlt (2010-2019, Darstellung je Jahr)

e.    Wie hoch war das durchschnittliche Pensionsantrittsalter (2010-2019, Darstellung je Jahr)

 

3.    Wie sehen die Pensionskassen-Modalitäten gem. DB V aus?

a.    Wie hoch sind die Dienstgeberbeitragsätze und an welche konkreten Kriterien (Einkommen, Dienstzeit,...) sind diese gebunden?

                                  i.    Wie sehen die Dienstbestimmungen in pensionsrechtlicher Hinsicht für Dauerkarenzierte aus?

b.    Gibt es eine Nachschusspflicht und wie hoch fiel diese bisher aus? (2010-2019, Darstellung je Jahr)

c.    Wie viele OeNB-Bedienstete unterlagen dieser? (2010-2019, Darstellung je Jahr)

                                  i.    Wie viele sind davon dauerkarenziert?

d.    Wie viel DG-Pensionskassenbeiträge wurden seitens der OeNB bezahlt (2010-2019, Darstellung je Jahr)

e.    Wie hoch war das durchschnittliche Pensionsantrittsalter (2010-2019, Darstellung je Jahr)

 

4.    Laut Anfragebeantwortung 5208 XXIV. GP hätten die Pro-Kopf-Kosten bei den Pensionskassen-Beiträgen "merklich sinken" sollen. Das ist weder bei den Pro-Kopf-Beiträgen noch auf die Einkommen umgelegt feststellbar:

a.    Weshalb sind die Pro-Kopf-Pensionskassen-Beiträge nicht "merklich gesunken"?

b.    Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt, um der Fehlentwicklung entgegen zu wirken?

 

5.    Die Nationalbank ist nun seit knapp drei Jahrzehnten mit massiven Vorwürfen bezüglich Besoldungs- und Pensionsprivilegien konfrontiert. Die ungeplante Fehlentwicklung bei den Pro-Kopf-Pensionsbeiträgen unterstreicht die Vorwürfe erneut. Die hohen Aufwände haben auch Einfluss auf den Bundesgewinnanteil aus der OeNB und somit auf den Budgetvollzug des Bundes.

a.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um Verschwendung in der OeNB auf Kosten der Steuerzahler_innen zu vermeiden?