520/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend aktueller Status bei der Bund-Länder-Vereinbarung für die Kinder- und Jugendhilfe

 

 

Der Beschluss des Nationalrates in der 80. Sitzung vom 12. Juni 2019 betreffend der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder und Jugendhilfe sieht die Überstellung der Angelegenheiten der „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“ in die Kompetenz zur Gesetzgebung und Vollziehung der Länder gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG vor. Das Inkrafttreten der Änderung der Kompetenzrechtslage betreffend den Kompetenztatbestand „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“ ist davon abhängig, dass eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a Abs. 1 B-VG über den Gegenstand des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 in Kraft tritt. Entsprechend der Regierungsvorlage zu dieser B-VG-Novelle soll das bisherige Schutzniveau in den Angelegenheiten der Jugendfürsorge aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck sind der Bund und die Länder anlässlich der Tagung der Landeshauptleutekonferenz am 23. Oktober 2018 in Anwesenheit des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz darin übereingekommen, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abzuschließen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist ihrem Bundesministerium der aktuelle Stand der oben genannten Umsetzung bekannt?

2.    Wird die Umsetzung mit dem Ziel der Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern von ihrem Bundesministerium in irgendeiner Art und Weise begleitet und unterstützt?

3.    Gibt es mit dem Ziel der Vereinheitlichung derzeit eine (oder mehrere) befasste Arbeitsgruppen?

a.    Wenn ja, ist ihr Bundesministerium bisher involviert, in welcher Art und Weise und wie ist der Informationsstand dazu?

b.    Wird diese dann in die Taskforce übergeleitet?

c.    Wenn ja und ihr Bundesministerium ist derzeit noch nicht involviert, könnten sie zur positiven Umsetzung Anregungen geben und unterstützend beitragen?

d.    Wenn nein, ist die Einrichtung einer unterstützenden Arbeitsgruppe geplant?

4.    Ist die Formulierung „unentgeltlich“ ein Hinderungsgrund für eine adäquate arbeits- und pensionsrechtliche Anstellung für die Tätigkeit der Pflege und Erziehung?

5.    Wenn ja, ist eine andere schriftliche Festlegung möglich? Gäbe es ein Berufsbild, das zutreffend wäre und eine entsprechende Einstufung ermöglicht?

6.    Wie ist der Vorschlag ihres Bundesministeriums betreffend der Reparatur des gesetzlichen Anspruches auf Kindererziehungsgeld/Karenzgeld für Krisenpflegeeltern?