542/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Terrorismus-Ermittlungen gegen Maximilian Zirngast in Österreich

 

Der österreichische Journalist Maximilian Zirngast lebte seit 2015 in der Türkei, studierte dort Politikwissenschaft und schrieb für eine Reihe von politischen Magazinen. Er setzte sich kritisch mit der türkischen Regierung von Recep Tayyip Erdogan auseinander, insbesondere mit deren Kurdenpolitik. Zirngast spricht fließend Türkisch, war politisch am Bosporus aktiv, hielt Vorträge und steht der pro-kurdischen Partei Halklarin Demokratik Partisi (HDP) nahe. Am 11. September 2018 wurde Zirngast gemeinsam mit zwei türkischen Kollegen verhaftet. Der Vorwurf der türkischen Justiz: "Nähe zu Terrororganisationen". Am 24. Dezember 2018 wurde Zirngast gegen Auflagen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, durfte die Türkei allerdings nicht verlassen. Der Prozess gegen ihn hatte eigentlich am 11. April 2019 begonnen, der erste Prozesstag wurde aber auf den 11. September 2019 vertagt. Letztendlich sprach das Gericht in Ankara Zirngast und drei weitere Angeklagte frei, nachdem die dortige Staatsanwaltschaft dies beantragt hatte. Das Ausreiseverbot wurde ebenfalls aufgehoben. 

Nun erschien in der letzten Ausgabe der Wochenzeitung Falter (50/2019; https://www.falter.at/zeitung/20191211/unter-terrorismusverdacht/_d7a70a9ea5) ein Bericht, wonach auch die Staatsanwaltschaft Graz gegen Zirngast ermittelt habe. Der Vorwurf: Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die österreichischen Behörden hatten ihren türkischen Gegenüber offenbar sogar mitgeteilt, dass auch in Österreich gegen den Journalisten aufgrund dieses Verdachts ermittelt würde. Konkret lautete der Vorwurf der österreichisches Staatsanwaltschaft: Mitgliedschaft in der Türkiye Komünist Partisi/Marksist-Leninist (TKP-ML), der in der Türkei verbotenen "Kommunistischen Partei". Pikant: Die türkischen Behörden hatten das selbst nie behauptet. Laut Falter ermittelten die österreichischen Behörden sogar weiter, nachdem Zirngast in der Türkei bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Nun ist Maximilian Zirngast von der österreichischen Staatsanwaltschaft darüber informiert worden, dass auch hierzulande die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Aufgrund welcher konkreten Verdachtslage leitete die Staatsanwaltschaft Graz (StA) zu welchem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen Zirngast ein?

2.    Wie und wann erlangte die StA Kenntnis von dem Verdachtslage gegen Zirngast?

a.    Durch eine Anzeige...

                                  i.    einer namentlich bekannten Person?

                                ii.    eines anonymen Anzeigers?

b.    Durch eine österreichische Behörde?

                                  i.    Wenn ja, welche?

3.    Auf welchem Tatsachensubstrat wurden die Ermittlungen gegen Zirngast eingeleitet?

4.    Wann wurde das Ermittlungsverfahren gegen Zirngast eingestellt? Wann und auf welche Weise wurde Zirngast über die Verfahrenseinstellung informiert?

5.    Welche Ermittlungshandlungen wurden konkret gesetzt und wann?

6.    Welcher Informationsaustausch fand wann zwischen der StA Graz und dem BMEIA statt? (Um Angabe des Inhalts der Berhördenkorrespondenzen wird ersucht.)

7.    Welcher Informationsaustausch fand wann zwischen österreichischen und türkischen Behörden hinsichtlich der österreichischen Strafermittlungen gegen Zirngast statt? (Um Angabe des Inhalts der Berhördenkorrespondenzen wird ersucht.)

8.    Hat die StA Graz den Emittlungsakt nach Absprache mit dem Ministerium an die türkischen Behörden weitergeleitet?

a.    Wenn ja, wie lautete die Stellungnahme des Ministeriums diesbezüglich? 

b.    Wenn nein, wieso ist dies nicht geschehen? 

9.    Wurden in dieser Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?