543/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

 

betreffend Missstände bei der Gebarung der niederösterreichischen Gemeinde Drosendorf – Zissersdorf

 

 

In der von der ÖVP dominierten niederösterreichischen Gemeinde Drosendorf – Zissersdorf (14 ÖVP – 3 Bürgerliste – 1 SPÖ – 1 FPÖ) unter dem Bürgermeister Josef SPIEGL (ÖVP) beschweren sich bereits Bürger und Gemeinderäte über offensichtlich laufende Missstände innerhalb des Ortes.

 

Alleine im Jahre 2019 wurden mehrere Aufsichtsbeschwerden einerseits an das Amt der niederösterreichischen Landesregierung und andererseits an die Bezirkshauptmannschaft Horn eingebracht. (zum Beispiel: IVW3-3110401/009-2019 oder IVW3- BE-3110401/009-2019 oder IVW3-BE-3110401/010-2019 je des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung beziehungsweise HOA3-A-1032/005 der Bezirkshauptmannschaft Horn). Darüber hinaus hat sich auch bereits der Prüfungsausschussobmann der Gemeinde Drosendorf – Zissersdorf, mit Hilfe eines Rechtsanwalts, an das Amt der niederösterreichischen Landesregierung gewandt und eine umfassende Sachverhaltsdarstellung (vom 31.7.2019) zu den Vorkommnissen eingebracht.

 

1.Beharrliche Weigerung Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen

 

Es gibt keine Arbeitszeitaufzeichnungen für Gemeindebedienstete (siehe Bericht über die am 12.9.2019 in der Stadtgemeinde Drosendorf – Zissersdorf angesagte Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss). Obwohl Bürgermeister Josef SPIEGL etwas anderes behauptet. Josef SPIEGL.: „Wir haben alle Überstunden der Gemeindebediensteten aufgeschrieben, das kann jeder kontrollieren“.1

Es kommt immer wieder zu abstrusen Überhängen von Stunden bei den Angestellten der Gemeinde. So auch im Amtshaus. Bei Amtsleiter Gerhard ZOTTER sollen es laut Bürgermeister SPIEGL (während einer Gemeinderatssitzung) sogar 800 Überstunden sein. Seine angeblichen Überstunden wurden durch monatelanges Nichterscheinen zur Arbeit ausgeglichen. Herr ZOTTER ist noch bis Ende August 2020 bei der Gemeinde angemeldet, kommt aber seit September 2019 nicht mehr zur Arbeit. In der Zwischenzeit wurde sogar eine neue Arbeitskraft eingestellt, was doppelte Kosten für die Gemeinde bedeutet. Der Prüfungsausschuss war bei dieser Entscheidung nicht eingebunden.


2. Körberlgeld für Parteifreunde und öffentlich Bedienstete

 

In der einzigen Schule des Ortes kommt es zu unerklärlichen Angestelltenverhältnissen, ebenfalls mit erhöhten Überstunden. Der Schulwart, gleichzeitig ÖVP Stadtrat, ist mit 40 Stunden angestellt. Von ihm wurden 387,75 Überstunden in der am 22.10.2019 stattfindenden „Sitzung zum Schulausschuss der Mittelschulgemeinde Drosendorf – Zissersdorf“, angegeben. Die Frau des Schulwarts wurde ab Sommer 2019 als Aushilfskraft ebenfalls in besagter Schule angestellt. Auch sie gibt Überstunden (227,25) an. Der Überhang des Schulwarts soll mit Hilfe einer rückwirkenden Auszahlung von je 20 Stunden monatlich für August bis Dezember 2019 ausbezahlt werden. Fest steht aber dennoch, dass Überstunden vom Gemeinderat oder dem Bürgermeister anzuordnen sind. Die daraus resultierenden Mehrdienstleistungsentschädigungen sind längstens binnen zwei Monaten nach dem Ende des Monats in dem die Mehrleistung erbracht wurde, auszuzahlen.  Außerdem kommt es durch den Schulwart zu Arbeiten in öffentlichen Gebäuden, die nicht, wie vorgeschrieben, von einem befugten Gewerbetreibenden gemacht wurden. Wie beispielsweise Reparaturen an den Toilettenanlagen der Schule. Diese Arbeiten werden ihm unter anderem als Überstunden vergütet, obwohl er mit dieser Tätigkeit keine Überstunden geleistet hat. Trotz einer Hilfskraft wurde für die aus sechs Klassen und 100 Schülern bestehende Schule, eine externe Fensterputzfirma engagiert, die zuzüglich von Gemeindegeldern bezahlt werden muss.

 

 

3.Vernichtung des gemeindeeigenen Vermögens am Beispiel des öffentlichen Schwimmbads

 

Das Schwimmbad der 1203 Einwohner Gemeinde wird auch nach mehreren Ansuchen auf Seiten der Bewohner nicht saniert. Vielmehr möchte der Bürgermeister Josef SPIEGL das alte, in seiner Bausubstanz hervorragende Bad nicht sanieren, obwohl das bestehende Bad bereits jahrelang verfällt. Fraglich ist, ob man das Bad so lange verfallen lassen möchte, bis eine Sanierung wirklich keinen Sinn mehr hat (siehe Sachverhaltsdarstellung des Prüfungsausschussobmanns von 31.7.2019 an das Amt der niederösterreichischen Landesregierung). Nach Konsultation mehrerer professioneller Baufirmen, würde der Gemeinde ein eventueller Abriss des Bades höhere Kosten verursachen als eine entsprechende Sanierung. Laut Bürgermeister SPIEGL wäre es mit einer einmaligen Renovierung jedoch nicht abgetan. Er befürchtet eine Art „Salamitaktik“2, bei der immer mehr Gelder in das Bauprojekt fließen würden. Durch den momentanen Zustand des Bades sind Mitarbeiter durch herabfallende Ziegel stark gefährdet, dennoch wird nichts unternommen. Die mittelalterliche Gemeinde Drosendorf – Zissersdorf finanziert sich vorwiegend durch den Tourismus. Das Bad ist mit 5000 bis 8000 Besuchern pro Jahr3 stark frequentiert. Auch dies ist ein Grund nicht auf das Schwimmbad zu verzichten.

 

Der Gemeinde Drosendorf – Zissersdorf entsteht durch oben angeführte Sachverhalte ein massiver Schaden von zwei bis drei Prozent des Gesamthaushalts.

Wie bereits oben dargestellt, fühlt sich keine der beiden zuständigen Aufsichtsbehörden in Horn und St. Pölten für den Fall zuständig oder geht den Vorwürfen auf den Grund. Alle Eingaben, die gemacht wurden, haben darin geendet, dass die einbringende Partei beschwichtigt wurde. Anstelle einer ordentlichen Untersuchung wird mit nichtssagenden Antwortschreiben gegenüber den einbringenden Personen, dem Bürgermeister und seinen Gefolgsleuten die Mauer gemacht.

 

Zusammenfassend liegt der Verdacht nahe, dass Amtsmissbrauch der Aufsichtsbehörden und/oder Untreue der handelnden Gemeindeorgane vorliegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Haben Sie Kenntnis eines strafrechtlichen Verfahrens oder Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen die handelnden Personen des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung beziehungsweise des Amtes der Bezirkshauptmannschaft Horn?

a.    Wenn nein, werden Sie eine Überprüfung der Sachverhalte durch die Staatsanwaltschaft veranlassen?

 

2.     Werden Sie entsprecht des Sachverhalts den Tatbestand des Amtsmissbrauchs durch die handelnden Organe von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen?

 

3.     Werden Sie die eklatante Substanzverletzung des Gemeindevermögens (Nicht Sanierung des Schwimmbades; der Tatbestand gem.§ 69 NÖ GO 1973) durch die handelnden Organe einer staatsanwaltschaftlichen Prüfung zu unterziehen?

 

4.     Werden Sie die Staatsanwaltschaft strafrechtsrelevante Tatbestandsmerkmale betreffend die genannte Arbeitszeiterfassung und Überstundenregelung hinsichtlich eines Gemeindebediensteten prüfen lassen?

 

5.     Werden Sie durch die Staatsanwaltschaft das genannte Nicht-Handeln von Aufsichtsbehörden und ihrer Organe auf Amtsmissbrauchs prüfen lassen?

 

 

1(https://www.noen.at/horn/drosendorf-frische-liste-erhebt-vorwuerfe-gegen-oevp-drosendorf-zissersdorf-frische-liste-gemeinderatswahl-gemeinderatswahl-2020-182452270)

2ebd.

3ebd.