547/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneten

 

an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Leihmutterschaft in Österreich

 

Leihmutterschaft ist in Österreich, gemäß §2 und §3 Fortpflanzungsmedizingesetz, verboten. Gemäß §143 ABGB ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die das Kind geboren hat.

 

Der Begriff Leihmutterschaft ergibt sich aus der physischen Fähigkeit, ein Kind meist mit medizinischer Hilfe, Verwendung von Samenspenden und/oder Eizellenspenden zu gebären. Bezüglich dieses Themas schrieben Beate Hausbichler und Christine Tragler in der Zeitung der-Standard am 13.05.2018 folgendes: In Russland, der Ukraine, manchen Bundesstaaten der USA und Südafrika ist sowohl die kommerzielle als auch altruistische Leihmutterschaft erlaubt, in Australien, Kanada, Schweden und Indien nur Letztere. Ein volles Verbot gilt in den meisten westeuropäischen Ländern – auch in Österreich. Das hindert Paare mit dringendem Kinderwunsch aber nicht daran, um die Welt zu jetten und es dennoch zu versuchen. Nationale Gesetze lassen sich durch die Vermittlung auf Onlineplattformen leicht umgehen“ …“Leihmutterschaft ist auch hierzulande eine Realität.“ …“Reproduktionsmedizin hat sich zu einem lukrativen Wirtschaftssektor entwickelt.“[1]

„Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und die Schweiz gehören zu den Ländern, die alle Formen der Leihmutterschaft verbieten. In Irland, den Niederlanden, Belgien und der Tschechischen Republik sind solche Vereinbarungen "ungültig und nicht durchsetzbar", was bedeutet, dass es keine Gesetzgebung gibt, die Leihmutterschaften anerkennt und somit keine Möglichkeit, die Elternschaft auf die beauftragenden Eltern zu übertragen", so Families Through Surrogacy.[2]

Der „ORF Tirol“ berichtete am 03.12.2019 in der online Ausgabe, dass es lt. Entscheidung des Bezirksgerichts eine offizielle Anerkennung von Leihmutterschaft in Österreich gibt. In diesem Fall wurde der Prozess der Leihmutterschaft, inklusive Eintragung als Kind eines österreichischen Paares in das Geburtenregister, in der Ukraine vollzogen, wo dies legal ist[3].

Zum Thema Leihmutterschaft werben derzeit ukrainische Agenturen um österreichische Kunden. Eine der öffentlich auftretenden Vermittlungsagenturen ist z. B. „VittoriaVita“, int. Agentur für Leihmutterschaft in der Ukraine[4]. Eine weitere ist die Klinik für Reproduktionsmedizin „BioTexCom“. Diese lädt am 9. Februar 2020 zu einer Informations-Veranstaltung in Wien – unter anderem auch zum Thema Leihmutterschaft – ein. Ärzte der Kiewer Klinik „BioTexCom“ wurden 2018 „des Menschenhandels, der Dokumentenfälschung und Steuerhinterziehung“ …“in Wirklichkeit Kinderhandel“ beschuldigt.“[5]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Werden in Österreich Kinder aufgrund von Leihmutterschaft durch gesetzliche Anerkennung im Standesamtsregister erfasst?

2.    Gibt es seitens Ihres Ministeriums Statistiken zur Anzahl von Kindern aufgrund von Leihmutterschaft in Österreich?

3.    Wenn ja, wie lauten diese?

4.    Wie sind derzeit die Ansprüche der Kinder gegenüber dem eventuell zweiten Elternteil (leibl. Leihmutter mit Samenspende, …) geregelt?

5.    Wer ist im Sinne des Kindeswohl zur rechtmäßigen Absicherung dieser Ansprüche verpflichtet?

6.    Falls es österreichische Leihmütter gibt, wie ist die „Auftragsschwangerschaft“ gegen finanzielle Abgeltung steuerlich zu beurteilen?

7.    Ist das das Werben um österreichische Kunden von ausländischen Agenturen für Leihmutterschaft gesetzlich legal bzw. gewünscht?

8.    Wenn nein, wie wird dagegen vorgegangen?

9.    Wird durch die Anerkennungsentscheidung eines Tiroler Bezirksgerichtes das österreichische Verbot der Leihmutterschaft seitens Ihres Ministeriums neu behandelt, bzw. überarbeitet?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn ja, gibt es Pläne seitens Ihres Ministeriums, um ein Verbot der Leihmutterschaft im Verfassungsrang einzuführen, um derartige Entscheidungen zu verhindern und das Verbot der Leihmutterschaft zu festigen?

12. Wie hoch sind die derzeitigen Kosten eines Adoptionsverfahrens seitens der Adoptiveltern bezüglich in- und ausländischer Kinder?

13. Wie viele Adoptionsverfahren wurden in den letzten 10 Jahren in Österreich eingeleitet? (Aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland)

14. Für wie viele Kinder, mit Alter geringer als 1 Jahr, wurden innerhalb der letzten 10 Jahre Pflegeeltern in Österreich gesucht? (Aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland, Krisen- oder Langzeitpflege, und Geschlecht des Kindes)

15. Gibt es konkrete Maßnahmen seitens Ihres Ministeriums, um die Pflegeelternschaft zu bewerben, bzw. zu attraktivieren?



[1]0https://www.derstandard.at/story/2000079601049/leihmutterschaft-der-geborgte-bauch, Zugriff 6.1.2020

[2] https://de.euronews.com/2018/09/13/wo-in-europa-ist-leihmutterschaft-erlaubt, Zugriff 6.1.2020

[3] https://tirol.orf.at/stories/3024390/, Zugriff 7.1.2020

[4] www.vittoriavita.com, Zugriff 7.1.2020

[5] https://www.dw.com/de/ukraine-das-gesch%C3%A4ft-mit-der-leihmutterschaft/a-45360629, Zugriff 6.1.2020