550/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.01.2020
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ANFRAGE

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler

betreffend Gleichzeitiger Bezug von Familienbeihilfe und Pflegegeld

 

Das österreichische Recht sieht vor, dass gemäß §8 Abs. 4 FLAG die Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind um monatlich €155,90 erhöht wird. Im Fall einer dauerhaften, schweren Behinderung gilt der Bezug der Familienbeihilfe über den gesetzlichen Rahmen von nichtbehinderten Kindern gemäß §2 Abs. 1c FLAG auch für volljährige Kinder. Da diese Erhöhung eine Leistung bezüglich Pflegebedürftigkeit darstellt, wird gemäß §7 des BPGG die Höhe des Pflegegeldes um monatlich €60,00 reduziert.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage

1.    Wie viele Kinder haben derzeit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Beeinträchtigung gemäß §8 Abs. 4 FLAG (aufgeschlüsselt nach Grad der Behinderung und Alter; Stichtag: Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage)?

2.    Wie viele Kinder mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Beeinträchtigung haben zusätzlich Anspruch auf Pflegegeld (aufgeschlüsselt nach Grad der Behinderung, Alter und Höhe des Bezugs)?

3.    Wie viele volljährige Kinder beziehen Familienbeihilfe gemäß §2 Abs. 1c FLAG (aufgeschlüsselt nach Grad der Behinderung und Alter)?

4.    Wie viele volljährige, behinderte Personen beziehen zusätzlich zur Familienbeihilfe gemäß §2 Abs. 1c FLAG auch Pflegegeld (aufgeschlüsselt nach Grad der Behinderung, Alter und Höhe des Bezugs)?