553/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Überwachungsmaßnahmen nach dem SPG im 2. Halbjahr 2019

 

Sicherheit und Freiheit stehen zueinander in einem permanenten Spannungsfeld. Sicherheit ist aber kein Selbstzweck, sondern dient der Freiheit. Überwachungsmaßnahmen jeglicher Art stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger_innen dar. Sie sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen und zu verwenden. Das Sicherheitspolizeigesetz bietet der Exekutive eine Bandbreite von Überwachungsmaßnahmen. Diese quantitativ orientierte Anfrage soll den Ist-Stand der verschiedenen Maßnahmen nach dem SPG erheben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch war die Summe der Einnahmen an Überwachungsgebühren nach § 5a Abs 1 SPG im zweiten Halbjahr 2019 (gemeint: vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019)?

2.    Für welche Bedarfsträger wurden diese Überwachungsdienste im zweiten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) geleistet?

3.    Wie oft wurde im zweiten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) auf die Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte von Rechtsträgern des öffentlichen oder des privaten Bereichs mit öffentlichen Versorgungsauftrag gem § 53 Abs 5 SPG zugegriffen? 

4.    Auf die Bild- und Tondaten welcher Rechtsträger des öffentlichen oder des privaten Bereichs mit öffentlichen Versorgungsauftrag wurde im zweiten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) gem § 53 Abs 5 SPG zugegriffen?

5.    Welche öffentliche oder privaten Rechtsträger haben iSd § 53 Abs 5 SPG der Sicherheitsbehörde freiwillig personenbezogene Bild- und Tondaten übermittelt?

6.    Wie viele Zugriffe auf bildverarbeitende technische Einrichtungen gab es iSd § 54 Abs 4b SPG im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019)?

7.    Welche Delikte betreffen die verifizierten Treffer durch das Kennzeichenerfassungssystem? 

 

8.    Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) nach § 55a SPG auf Ersuchen einer Behörde durchgeführt (aufgeschlüsselt auf die Behörden)?

 

9.    Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) nach § 55a SPG auf Ersuchen von Unternehmen durchgeführt (aufgeschüsselt auf die Unternehmen)?

 

10. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) auf Ersuchen von Organen der Europäischen Gemeinschaft bzw. einer anderen internationalen Organisation durchgeführt?

 

11. Welche erkennungsrechtlichen Daten wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) an welche inländischen Universitäten für wissenschaftliche Arbeiten nach § 72 SPG übermittelt?

 

12. Welche erkennungsrechtlichen Daten wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) an welche Bundesministerien nach § 72 SPG übermittelt?

 

13. Wie oft wurde im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) von den Landespolizeidirektionen Auskunft gem. § 80 SPG verlangt?

 

14. Wie oft wurde im ersten Halbjahr 2019 (gemeint vom 1. Juli 2019 bis inklusive 31. Dezember 2019) vom Bundesministerium für Inneres Auskunft gem. § 80 SPG verlangt?