554/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Statusfeststellungen nach SV-Zuordnungsgesetz

 

Langwierige, unternehmensfeindliche SV-Zuordnungsverfahren

Nach Sozialversicherungszuordnungsgesetz kann jeder Selbständige eine Statusfeststellung beantragen. Die Verfahren dauern zwischen einer Woche bis sechs Monaten. Für Selbständige ist diese Verfahrensdauer nicht zumutbar. In vielen Fällen prüft die Kasse jedes einzelne Vertragsverhältnis und nicht das Gesamtbild der betroffenen, unternehmerisch tätigen Personen. Der interne Prüfleitfaden der Kassen sieht zwar vor, dass bei Vorliegen eines Gewerbescheines automatisch das Vorliegen von Selbständigkeit anzunehmen ist. In der Praxis wird aber oft anders vorgegangen, teilweise willkürlich. Bevor Bescheide über die negative Statusfeststellung erlassen werden, erhalten der Antragsteller oft mehre Entscheidungsvarianten. Damit wollen die Kassen Bescheide und die möglicherweise darauf folgenden Beschwerden gegen die Bescheide vermeiden.

Nicht nur, dass die Versicherungszuordnungsverfahren oft sehr lange dauern und als willkürlich beschrieben werden, oftmals entstehen daraus exorbitant hohe Beitragsnachforderungen. Unternehmer sind aber keine Sozialversicherungsexperten. Sie deshalb einer zusätzlichen sozialversicherungsrechtlichen, existenzschädigenden Bürokratie- und Beitrags-Willkür auszusetzen, kann nicht das Ziel des Gesetzgebers (gewesen) sein.

 

Ende der Mehrfachversicherung würde vieles vereinfachen und die SV-Bürokratie zurückdrängen

Bedauernswert ist in diesem Zusammenhang, dass das "Ende der Mehrfachversicherung" gem. Regierungsprogramm 2017-2022 nie umgesetzt wurde. Denn das Ende der Mehrfachversicherung hätte bewirkt, dass sich Selbständige zur Gänze bei der SVA versichern hätten können, wenn zumindest ein definitives Versicherungsverhältnis gem. GSVG vorgelegen wäre – siehe Deutschland, Holland, Schweiz. Stattdessen werden Selbständige weiterhin mit unnötiger Bürokratie belastet, indem sie für sämtliche Aufträge ein GSVG-Versicherungsverhältnis nachweisen müssen. Dass dieser Auswuchs an Bürokratie viele von der Selbständigkeit abhält, liegt leider auf der Hand. Dabei muss doch der Drang nach mehr Eigenständigkeit gefördert werden, auch im Arbeitsleben.

 

Recht auf Selbständigkeit – rasche Umsetzung erforderlich

Erfreulich ist, dass nun gem. Regierungsprogramm (S. 95) das „Recht auf Selbständigkeit“ gestärkt werden soll. Hier ist allerdings rasches Handeln gefordert, weil es um unternehmerische Existenzen geht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Neuzuordnungsverfahren/GPLA (ohne Antrag des Versicherten): Wie viele Verfahren auf Versicherungszuordnungsverfahren wurden seit 1.7.2017 begonnen? (Darstellung je Jahr)

a.    Welche ursprüngliche Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) lag jeweils vor?

b.    Mit welcher Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren jeweils?

c.    Wie viele Verfahren endeten ohne Bescheid, weil man sich anderweitig einigte?

                                  i.    Mit welcher Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren jeweils?

                                ii.    Durchschnittliche Verfahrensdauer?

d.    Wie oft wurde ein Bescheid ausgestellt?

                                  i.    Mit welcher Versicherungszuordnungen (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren?

                                ii.    Durchschnittliche Verfahrensdauer?

e.    Wie oft wurde gegen die Bescheide Beschwerde erhoben?

                                  i.    Durchschnittliche Dauer des Beschwerde-Verfahren?

                                ii.    Wie viele Beschwerde-Verfahren sind noch offen?

f.      Wie viele Verfahren sind noch offen?

g.    Wie oft und wie viel Beiträge mussten nachgezahlt werden?

2.    Neuzuordnungsverfahren/Freiwillige Verfahren (mit Antrag des Versicherten): Wie viele Verfahren auf Versicherungszuordnungsverfahren wurden seit 1.7.2017 begonnen?  (Darstellung je Jahr)

a.    Welche ursprüngliche Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) lag jeweils vor?

b.    Mit welcher Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren jeweils?

c.    Wie viele Verfahren endeten ohne Bescheid, weil der Versicherte seinen Antrag zurückzog?

                                  i.    Mit welcher Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren jeweils?

                                ii.    Durchschnittliche Verfahrensdauer?

d.    Wie oft wurde ein Bescheid ausgestellt?

                                  i.    Mit welcher Versicherungszuordnungen (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren?

                                ii.    Durchschnittliche Verfahrensdauer?

e.    Wie oft wurde gegen die Bescheide Beschwerde erhoben?

                                  i.    Durchschnittliche Dauer des Beschwerde-Verfahren?

                                ii.    Wie viele Beschwerde-Verfahren sind noch offen?

f.      Wie viele Verfahren sind noch offen?

g.    Wie oft und wie viel Beiträge mussten nachgezahlt werden?

3.    Vorabprüfungen: Wie viele Verfahren auf Versicherungszuordnungsverfahren wurden seit 1.1.2017 begonnen?  (Darstellung je Jahr)

a.    Welche ursprüngliche Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) lag jeweils vor bzw. war vorgesehen?

b.    Mit welcher Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren jeweils?

c.    Wie viele Verfahren endeten ohne Bescheid, weil man sich anderweitig einigte?

                                  i.    Mit welcher Versicherungszuordnung (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren jeweils?

                                ii.    Durchschnittliche Verfahrensdauer?

d.    Wie oft wurde ein Bescheid ausgestellt?

                                  i.    Mit welcher Versicherungszuordnungen (ASVG, BSVG, GSVG) endeten die Verfahren?

                                ii.    Durchschnittliche Verfahrensdauer?

e.    Wie oft wurde gegen die Bescheide Beschwerde erhoben?

                                  i.    Durchschnittliche Dauer des Beschwerde-Verfahren?

                                ii.    Wie viele Beschwerde-Verfahren sind noch offen?

f.      Wie viele Verfahren sind noch offen?

g.    Wie oft und wie viel Beiträge mussten nachgezahlt werden?

4.    Ist es korrekt, dass auch bei Vorliegen von Gewerbescheinen Versicherungszuordnungsverfahren eingeleitet werden?

5.    Nach welchen Prüfkriterien wird die Versicherungszuordnung geprüft und wo ist der Prüfleitfaden im Sinne der Transparenz offengelegt?

6.    Den GKKn kommt bei den Versicherungszuordnungsverfahren eine besondere Rolle zu. Wie verhindern Sie als Aufsicht, dass die Verfahren tendenziell zugunsten der GKKn geführt und abgeschlossen werden?

7.    Können Sie als Aufsicht ausschließen, dass die GKKn aufgrund Ihrer angespannteren Finanzlage (WGKK: negatives Reinvermögen; GKKn insgesamt weniger Reinvermögen je Kopf als SVA und SVB) strenger und im Sinne der GKKn prüfen?

8.    Wie viele, der in den SV-Zuordnungsverfahren geprüften Versicherten, hatten nach ihrem Verfahren:

a.    Zumindest ein Versicherungsverhältnis nach ASVG und zumindest eines nach BSVG/GSVG?

b.    Ein Versicherungsverhältnis nach BSVG und GSVG?

c.    Ausschließlich ein Versicherungsverhältnis nach ASVG?

d.    Ausschließlich ein Versicherungsverhältnis nach BSVG?

e.    Ausschließlich ein Versicherungsverhältnis nach GSVG?

9.    Wie viele Mehrfachversicherte gab es 2018 und 2019? (nach Jahr und Träger)