557/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme Bildungskarenz 2018-19

 

In Österreich gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Unterstützungsleistungen für Erwerbstätige, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit aufgrund von Betreuungspflichten, Familiengründung oder Aus- und Weiterbildung unterbrechen müssen oder wollen. Eine davon ist es, Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld in Anspruch zu nehmen. 

Von der Bildungskarenz (und der monetären Förderung durch das Weiterbildungsgeld) sollen Personen profitieren, die ausbildungsbedingt Probleme haben, sich vor Arbeitslosigkeit abzusichern. Zu diesen Gruppen gehören überdurchschnittlich stark ältere Arbeitnehmer_innen, Arbeitnehmer_innen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und Arbeitnehmer_innen in Branchen, die besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Während sich der Anteil jener, die eine akademische Ausbildung haben und Weiterbildungsgeld in Anspruch genommen haben, zwischen 2010 und 2018 von 17% auf 21% gesteigert hat, ist der Anteil derjenigen mit Pflichtschulabschluss gesunken: 2018 waren lediglich knapp 12% aller Weiterbildungsgeldbezieher_innen mit Pflichtschulabschluss - im Jahr 2010 immerhin noch 16% (vgl. 1484/AB, XXVI.GP). 

Will man Weiterbildungsgeld erhalten, muss man nachweisen, dass man tatsächlich Aus- und Fortbildungsmaßnahmen besucht. Die Nachweispflicht ist allerdings relativ gering: 20 Wochenstunden sind nachzuweisen; hat man Betreuungspflichten gegenüber einem Kind, das unter sieben Jahre alt ist,  dann genügen 16 Wochenstunden. Wenn man studiert, muss man überhaupt nur 8 ECTS Punkte (das sind vier Wochenstunden) pro Semester nachweisen. Diese Nachweispflicht ist für ein Hochschulstudium geradezu lächerlich und erscheint angesichts der potentiellen Höhe der Leistung mehr als grotesk. 

Sowohl was die Eltern-, als auch die Bildungskarenz angeht, gibt es Möglichkeiten der vollen Karenzierung oder der Stundenreduktion. Voraussetzung um Bildungskarenz (und damit Weiterbildungsgeld) beziehen zu können, ist eine sechs Monate dauerndes, ununterbrochenes Dienstverhältnis zu_r selben Arbeitgeber_in. Erfüllt man diese Bedingung, dann hat man die Möglichkeit Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes zu beziehen. Gilt ein Beschäftigungsverbot (beispielsweise Mutterschutz), dann gilt dies nicht als dauernde Beschäftigung. Elternkarenz - und in der Regel auch der Bezug von Kinderbetreuungsgeld stellt allerdings eine Ausnahme dar, und wird de facto als Beschäftigung gewertet. Sofern das der Fall ist, gibt es die Möglichkeit, direkt an die Elternkarenz eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten anzuschließen. 

Es besteht also die gesetzliche Möglichkeit, bis zu 35 Monate Kinderbetreuungsgeld zu beziehen (wenn der zweite Elternteil mindestens 212 Tage KGB bezieht), und im Anschluss daran noch einmal 12 Monate in Bildungskarenz zu gehen (und Weiterbildungsgeld zu beziehen). Damit ist es möglich, über drei Jahre lang karenziert zu bleiben, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Personen haben in den Jahren 2018 und 2019 Bildungsteilzeitgeld gem § 26a AlVG bezogen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung) 

a.    Wie hoch waren die dadurch verursachten Kosten pro Jahr? 

2.    Wie viele Personen haben in den Jahren 2018 und 2019 Weiterbildungsgeld gem § 26 AlVG bezogen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

a.    Wie hoch waren die dadurch verursachten Kosten pro Jahr?

3.    Wie viele Personen sind nach Bezug des Weiterbildungsgeldes in ihr angestammtes Dienstverhältnis zurückgekehrt? (Bitte um Auflistung nach Jahr 2018 & 2019, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

4.    Wie viele Personen haben nach Bezug des Weiterbildungsgeldes Arbeitslosengeld (oder eine andere Leistung gem. AlVG) bezogen? (Bitte um Auflistung nach Jahr 2018 & 2019, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung) 

5.    Wie viele Personen, die in den Jahren 2018 und 2019 Weiterbildungsgeld bezogen haben,...

a.    ...haben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von lediglich 16 Wochenstunden aufgrund von Kinderbetreuungspflichten nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

b.    ...haben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von 16 bis 20 Wochenstunden nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

c.    ...haben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von mehr als 20 Wochenstunden nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

d.    ...haben als Weiterbildungsmaßnahme ein (Fach-)Hochschulstudium verfolgt?(Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

e.    ...haben 8 ECTS pro Semester nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

f.      ...haben mehr als 8 ECTS im Semester nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

g.    ...haben zwischen 8 und 16 ECTS im Semester nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

h.    ...haben zwischen 16 und 24 ECTS im Semester nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

i.      ...haben zwischen 24 und 30 ECTS im Semester nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

j.      ...haben 30 ECTS oder mehr im Semester nachgewiesen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

6.    Wie viele Personen, die in den Jahren 2018 und 2019 Weiterbildungsgeld bezogen haben, haben Aus- und Weiterbildungen in einem anderen Staat absolviert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

7.    Wie viele Personen, die in den Jahren 2018 und 2019 Weiterbildungsgeld bezogen, haben als Ausbildungsnachweis die Fertigstellung einer Diplom- oder anderen Abschlussarbeit erbracht? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

8.    Wie viele Personen, die in den Jahren 2018 und 2019 Weiterbildungsgeld bezogen haben, haben dieses unmittelbar nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld erhalten? (Bitte jeweils um Auflistung nach Jahr, Alter, Geschlecht, Bundesland, Bezugsdauer und höchster abgeschlossener Ausbildung)

a.    Wie viele davon haben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von 16 Wochenstunden nachgewiesen? 

b.    Wie viele davon haben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zwischen 16 und 20 Wochenstunden nachgewiesen? 

c.    Wie viele davon haben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von mehr als 20 Wochenstunden nachgewiesen?

d.    Wie viele davon haben ein (Fach-)Hochschulstudium verfolgt und 8 ECTS pro Semester nachgewiesen? 

e.    Wie viele davon haben ein (Fach-)Hochschulstudium verfolgt und zwischen 8 und 16 ECTS pro Semester nachgewiesen? 

f.      Wie viele davon haben ein (Fach-)Hochschulstudium verfolgt und zwischen zwischen 16 und 30 ECTS pro Semester nachgewiesen? 

g.    Wie viele davon haben ein (Fach-)Hochschulstudium verfolgt und mehr als 30 ECTS pro Semester nachgewiesen? 

h.    Wie viele davon haben das Verfassen oder Fertigstellen einer Diplom-, Abschluss- oder sonstige wissenschaftliche Arbeit als Ausbildungsnachweis erbracht?