587/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.01.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Bestellung des Rektors der Pädagogischen Hochschule Tirol
Eigentlich sollte der neue Chef der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT) ab 1. Februar im Amt sein. Das wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Für den Posten gab es sieben Kandidaten, fünf davon wurden zum Hearing eingeladen. Die Voraussetzungen wurden folgendermaßen festgelegt: Erfahrung in der Lehre und Forschung, internationales Know-how sowie Fähigkeit zur Führung einer Hochschule.[1] Vier Kandidaten hatten keine Leitungserfahrung, dem jetzigen Rektor Thomas Schöpf fehlte die Forschungstätigkeit, auf welche das Bildungsministerium einen hohen Wert gelegt hat. Trotzdem wurde Rektor Schöpf als erster gereiht. „Nach dem Zweier-Hearing mit Schöpf und der Literaturwissenschaftlerin Veronika Bernard am 8. Mai hat der Hochschulrat dem Ministerium einen Besetzungsvorschlag unterbreitet. Schöpf soll darin erstgereiht sein“, berichtete damals die Tiroler Tageszeitung.[2] Das von der ÖVP geführte Bildungsministerium beauftragte im November 2019 ein externes Expertengutachten und gab im Anschluss grünes Licht für die Wiederbestellung Schöpfs als Rektor. Darüber ist das Hochschulkollegium bestehend aus Lehrenden, Studierenden und dem Verwaltungspersonal verwundert. Hinter der Entscheidung des Bildungsministeriums steht die Bildungslandesrätin (ÖVP), der Hochschulrat und die Bildungsdirektion.
Die zweitgereihte Kandidatin gibt sich mit der Entscheidung aber nicht zufrieden und hat einen Einspruch angekündigt. Ihr Eindruck war, dass sie nur eine Alibikandidatin war. Die Verstimmung der zweitgereihten Kandidatin und des Hochschulrates wird auch damit begründet, dass die Ausschreibung auf den Rektor zugeschnitten war. „Sie musste tatsächlich korrigiert werden. Der Hochschulrat hat Schöpf nach dem Hearing an erster Stelle gereiht. Der Dienststellenausschuss spricht sich, wie jetzt bekannt wurde, ebenfalls für ein neues Verfahren aus, weil die beiden Ausschreibungen nicht dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zur Kenntnis gebracht wurden“, schrieb Tiroler Tageszeitung am 21.10.2019[3].
Solche Umstände und darauffolgende Schlagzeilen schaden dem Ruf unseres Hochschulsystems. Es ist die Aufgabe des Bundesministeriums, dies zu verhindern und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, damit die Bestellungen immer objektiv ablaufen und die Entscheidungen vollkommen transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Ist die Bestellung des Rektors an der PHT aus der Sicht des Bundesministeriums einwandfrei abgelaufen?
2. Was kann das Bundesministerium unternehmen, wenn ein Kandidat die vom Bundesministerium als wichtig eingestufte Forschungstätigkeit nicht aufweist?
3. Warum wurde die Ausschreibung für den Rektor der PHT nachträglich korrigiert?
a. Welche Teile der Ausschreibung wurden korrigiert? Geben Sie die konkrete Änderung des Textes bekannt.
b. Wer hat dies durchgeführt und mit welcher Begründung‘?
4. Wurde bereits der angekündigte Einspruch gegen die Bestellung eingereicht?
5. Wie bewertet das Bundesministerium die fünf Kandidaten, die zum Hearing geladen waren?
a. Aus welchen Gründen wurden einzelne Kandidaten abgelehnt?
b. Welche Gründe sprachen für die Wiederbestellung Schöpfs?
[1] https://www.tt.com/politik/landespolitik/16493865/paedagogische-hochschule-tirol-einspruch-droht-nach-der-rektors-wahl
[2] https://www.tt.com/politik/landespolitik/16172030/ministerium-zoegert-bei-wahl-des-pht-rektors
[3] https://www.tt.com/politik/landespolitik/16181358/rektor-bestellung-an-der-pht-auf-eis-ministerium-holt-gutachten-ein