596/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend "Der Kofi-Annan-Preis – Struktur und Verwendung"

 

Im Dezember 2018 fand in Wien eine Afrika-Konferenz statt. Sie knüpfte an den EU-Afrika-Gipfel 2017 bzw. das G20-Treffen im Herbst 2018 an. In diesem Rahmen erklärte BK Sebastian Kurz Afrika zum "Chancenkontinent" mit "ungenutztem Potential". In Folge verlautbarte der Bundeskanzler die Schaffung des "Kofi-Annan-Preis" für Innovationen in Afrika, der mit EUR 1 Mio. dotiert sein wird. Der Preis sollte im Jahr 2019 erstmals vergeben werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann genau wurde die Entscheidung getroffen den Kofi-Annan-Preis zu verleihen?

2.    Welche österreichischen bzw. ausländischen Ministerien bzw. öffentlich-rechtliche Einheiten bzw. Vereine bzw. NGOs bzw. Unternehmen bzw. natürliche Personen waren in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden?

a.    Wir bitten um eine Liste mit den Namen der Organisationen sowie deren Vertreter_innen (inkl. Position).

b.    Wer davon leitete den Entscheidungsprozess organisatorisch?

c.    Wer traf die Entscheidung welche österreichischen bzw. ausländischen Ministerien bzw. öffentlich-rechtliche Einheiten bzw. Vereine bzw. NGOs bzw. Unternehmen bzw. natürliche Personen in den Entscheidungsfindungsprozess involviert werden oder wurden?

d.    Wie lange dauerte der Entscheidungsprozess? (d.h. Zeitspanne zwischen erster Überlegung und Verlautbarung)

3.    Welche österreichischen bzw. ausländischen Ministerien bzw. öffentlich-rechtliche Einheiten bzw. Vereine bzw. NGOs bzw. Unternehmen bzw. natürliche Personen haben die Federführung bei der periodischen Abwicklung des Kofi-Annan-Preis ?

a.    Wie wurden diese ausgewählt? (Ausschreibung, direkte Entscheidung durch das BKA, etc.)

b.    Erhalten diese für ihre Tätigkeit eine Entlohnung?

                                  i.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

                                ii.    Wenn ja, wer bezahlt diese Kosten?

                               iii.    Wenn ja, aus welcher Quelle werden diese Kosten gedeckt? (Ministeriumsbudget, Fördertöpfe, etc.)

                               iv.    Wenn nicht, kommt die jeweilige Einheit/Organisation selbst für die entstandenen Kosten auf?

c.    Wurden deren Rechte und Pflichten schriftlich vereinbart?

                                  i.    Wenn ja, bitten wir um Zusendung der Vereinbarungen bzw. Verträge.

                                ii.    Wenn nicht, wurde dies absichtlich entschieden oder verabsäumt?

1.    Wenn absichtlich entschieden, wie lautet die Begründung dafür?

2.    Wenn verabsäumt, wann wird dies nachgeholt?

                               iii.    Wenn nicht, auf welcher Grundlage arbeiten die österreichischen bzw. ausländischen Ministerien bzw. öffentlich-rechtliche Einheiten bzw. Vereine bzw. NGOs bzw. Unternehmen bzw. natürliche Personen?

4.    Gibt es ein offizielles Dokument, das die Schaffung des Kofi-Annan-Preises dokumentiert?

a.    Wenn ja, bitte um Zusendung des Dokumentes. 

b.    Wenn nicht, wurde dies absichtlich entschieden oder verabsäumt

                                  i.    Wenn absichtlich entschieden, wie lautet die Begründung dafür?

                                ii.    Wenn verabsäumt, wann wird dies nachgeholt?

c.    Wenn nicht: Auf welche Art und Weise wurden die dem Preis zu Grunde liegenden Bedingungen, Regeln, Abläufe, etc. festgehalten?

d.     

                                  i.    Bitte um Zusendung erklärungsrelevanter Unterlagen.

e.    Ist die Dotierung iHv EUR 1 Mio. fixiert oder kann die Höhe von Jahr zu Jahr wechseln?

                                  i.    Bitte nennen sie die Rahmenbedingungen und alle sonstigen relevanten Einflussfaktoren von denen die jährliche Dotierung des Preises abhängt.

5.    Über welche Kommunikationskanäle wird die jährliche Einladung zur Einreichung von Projekten verbreitet? (Welche Zeitungen, digitalen Medien, Ausschreibungsdatenbanken, NGOs, supranationale Organisationen, etc.)

6.    Für wann ist die jährliche Aufforderung zur Einreichung von Projekten idR geplant?

a.    Gibt es hierfür eine konkrete Regelung oder wird diese Entscheidung jährlich neu getroffen?

b.    Im Fall einer jährlichen Adaptierung, wer entscheidet über die Festlegung des Zeitpunkts?

7.    Wie lange läuft die jährliche Einreichungsfrist?

a.    Gibt es hierfür eine konkrete Regelung oder wird diese Entscheidung jährlich neu getroffen?

b.    Im Fall einer jährlichen Adaptierung, wer entscheidet über die Festlegung der Frist? 

8.    Welche natürlichen oder rechtlichen Personen können Projekte einreichen?

a.    Sollte die Erlaubnis Projekte einzureichen limitiert sein, auf Basis welcher Überlegungen erfolgte die Einschränkung?

9.    Wo müssen die Projekte für den Kofi-Annan-Preis eingereicht werden?

a.    Bei welchen österreichischen bzw. ausländischen Ministerien bzw. öffentlich-rechtliche Einheiten bzw. Vereinen bzw. NGOs bzw. Unternehmen bzw. natürliche Personen kann eingereicht werden?

b.    Erhält der Einreicher_in eine schriftliche Bestätigung über das Einreichen der Projektdokumente?

                                  i.    Wenn ja, wann und durch wen wird diese Bestätigung ausgestellt?

                                ii.    Wenn nicht, welche Überlegungen haben zu diesem Ergebnis geführt? (Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Partei ohne Bestätigung nicht nachweisen kann, die Unterlagen vollständig und zeitgerecht eingereicht zu haben.)

10. Muss die Einreichung schriftlich im Original oder kann diese auch auf elektronischem Weg erfolgen?

11. Werden die eingereichten Projekte einer initialen Prüfung unterzogen, um zu prüfen, ob diese den festgelegten Mindestkriterien entsprechen?

a.    Wenn ja, bitten wir um Auflistung dieser Mindestkriterien.

b.    Wenn nicht, wurde dies absichtlich entschieden oder verabsäumt?

                                  i.    Wenn absichtlich entschieden, wie lautet die Begründung dafür?

                                ii.    Wenn verabsäumt, warum wurde dies - über 1 Jahr später - noch nicht nachgeholt?

12. Wer entscheidet darüber, ob ein Projekt die notwendigen Mindestkriterien erfüllt?

13. Wenn ein Projekt die notwendigen Mindestkriterien nicht erfüllt, erfolgt dann eine schriftliche Absage, in der die Gründe für die Ablehnung dargelegt sind?

14. Für den Fall, dass ein Projekt abgelehnt werden sollte, existiert die Möglichkeit eines Einspruchs bzw. Antrag auf nochmalige Prüfung?

a.    Wenn ja, wie sieht das Reglement bzgl. eines solchen Einspruchs bzw. Antrag auf nochmalige Prüfung aus?

b.    Wenn ja, entscheidet die gleiche Einheit, die das Projekt erstmalig ablehnte über den Einspruch?

                                  i.    Wenn nicht, wer ist mit der Beurteilung solcher Einsprüche bzw. nochmaligen Prüfungen betraut?

c.    Wenn nicht, wie lautet die Begründung?

15. Welche österreichischen bzw. ausländischen Ministerien bzw. öffentlich-rechtliche Einheiten bzw. Vereine bzw. NGOs bzw. Unternehmen bzw. natürliche Personen sind für die Auswertung der zugelassenen Projekte zuständig?

a.    Sollte dies durch eine von der Republik Österreich unabhängige Einheit/Person erfolgen, wie ist die Zusammenarbeit zwischen Republik Österreich und der unabhängigen Organisation geregelt?

                                  i.    Im Fall einer schriftlichen Regelung bitte wir um deren Zusendung.

                                ii.    Wenn ja, welche Einflussmöglichkeiten hat die Republik Österreich auf das Endergebnis?

                               iii.    Existiert ein Vetorecht?

b.    In welcher Form findet der Entscheidungsprozess statt?

                                  i.    Gibt es eine Jury?

1.    Wenn ja, macht diese einen unverbindlichen Vorschlag oder ist deren Entscheidung verbindlich?

a.    Sollte die Entscheidung der Jury verbindlich sein, existiert ein Vetorecht? 

b.    Wenn die Jury nur ein Vorschlagsrecht hat, wer trifft die finale Entscheidung?

2.    Wenn nicht, mittels welchen Verfahrens wird der oder die Gewinner_in ermittelt?

                                ii.    Wie setzt sich die Jury zusammen?

1.    Bitte um eine Liste der Personen, deren Position und von welcher Organisation sie kommen.

2.    Wer entscheidet über die Zusammensetzung der Jury?

                               iii.    Wie arbeitet die Jury?

1.    Auf welcher Basis kann die Jury Entscheidungen treffen?

a.    Gibt es Prinzipien wie z.B. Einstimmigkeit, 2/3 Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, etc?

2.    Hat die Jury eine zeitliche Vorgabe, bis wann die Ermittlung des oder der Gewinners/Gewinnerin erfolgt sein muss?

a.    Wenn ja, wie lautet die zeitliche Vorgabe genau?

c.    Erhält die zuständige Stelle im Rahmen der Auswertung der zugelassenen Projekte Unterstützung von extern?

                                  i.    Sollte es externe Unterstützung geben, bitten wir um eine Liste aller involvierten Parteien (inkl. allfällig vereinbarter Honorare).

16. Unter Verwendung welcher Kriterien werden eingereichte Projekte analysiert?

a.    Wir bitten um eine Aufstellung sämtlicher Kriterien, unterschieden in quantitative und qualitative.

17. Sind alle Kriterien gleichmäßig gewichtet oder haben bestimmte Kriterien mehr Einfluss auf das Ergebnis als andere?

a.    Sollten die Kriterien nicht gleichmäßig gewichtet sein, bitten wir um eine Aufstellung aller Kriterien mit ihren jeweiligen Gewichtungsfaktoren.

18. Werden die in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Information auf Richtigkeit geprüft?

a.    Wenn ja, welcher Struktur folgt eine solche Überprüfung? 

b.    Wenn ja, von welchen Stellen werden welche Bestätigungen eingeholt?

c.    Wenn nicht, was ist die Überlegung dahinter?

d.    Wenn nicht, wie groß wird die Gefahr unrichtiger Angaben eingeschätzt? (hoch/durchschnittlich/gering)

19. Auf welche Weise wird nach abgeschlossener Analyse die Auswahl des oder der Gewinners/Gewinnerin getroffen?

a.    Wird ein Ranking erstellt und Platz 1 bekommt den Preis zugesprochen?

b.    Wird eine Short-List erstellt aus der der oder die Gewinner_in ausgewählt wird?

c.    Wenn nicht, welches sonstiges Verfahren kommt zur Anwendung?

20. Wurden die Auswahlkriterien bei Schaffung des Preises fix festgelegt oder kann die verantwortliche Stelle den Kriterienkatalog jährlich nach Belieben adaptieren?

a.    Wenn eine Adaptierung möglich ist, was ist die Begründig dafür?

b.    Wenn eine Adaptierung möglich ist, wer schlägt eine Adptierung vor?

c.    Wenn eine Adaptierung möglich ist, wer erteilt die finale Genehmigung dafür?

d.    Wie viele Adaptierungen des Kriterienkatalogs wurden bis heute durchgeführt?

21. Gibt es eine Möglichkeit um gegen die Entscheidung der Preisvergabe zu berufen?

a.    Wenn ja, wie sieht das Reglement für eine solche Berufung aus?

b.    Wenn ja, wer entscheidet über das Ergebnis der Berufung?

c.    Wenn nicht, welche Überlegung steht hinter dieser Entscheidung?

22. Wie viele Bewerbungen für den Kofi-Annan-Preis 2019 sind eingegangen?

a.    Wir bitten um die Zusendung einer Liste der eingereichten Projekte, die mindestens folgende Informationen enthält:

                                  i.    Wer reicht Projekt ein?

                                ii.    Um was für ein Projekt handelt es sich? (Infrastruktur, Produktion von Gütern, Bereitstellung von Dienstleistungen etc)

                               iii.    Namen der Parteien, die kooperieren.

                               iv.    Projektvolumen.

                                 v.    Projektbeginn

                               vi.    (Voraussichtliches) Projektende

23. Wie viele dieser Bewerbungen wurden für zulässig erklärt?

24. In welchem Stadium befindet sich der Auswertungsprozess für den Kofi-Annan-Preis 2019 aktuell?

a.    Wurden bereits alle zugelassenen Projekte bewertet?

                                  i.    Wenn nicht, wann wird dies erwartet?

b.    Für wann ist die Verlautbarung des Gewinners geplant?

c.    Durch wen wird die Verlautbarung erfolgen?

25. Ist die Vergabe des Kofi-Annan-Preises auch 2020 geplant?

26. Aus welcher Quelle stammt die (in den Nachrichten kolportierte) Dotierung des Kofi-Annan-Preises iHv EUR 1 Mio.?

a.    Sind diese Teil der für Entwicklungszusammenarbeit reservierten Mittel iHv 0,7% des BNE (siehe Regierungsprogramm)?

b.    Sind diese einem "Fördertopf" entnommen?

                                  i.    Wenn ja, aus welchem?

c.    Ist auch für die nächsten Jahre eine jährliche Dotierung iHv EUR 1 Mio. fix vorgesehen?

                                  i.    Wenn nicht, unter welchen Umständen könnte sich die Dotierung der Höhe nach verändern?

27. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 2997/J betreffend "Kürzung der Förderungen für NGO’s und Vereine") ist die Auszahlung eines Betrages von EUR 750 Tsd. an die Kofi-Annan-Stiftung, Schweiz mit dem Betreff "Kofi Annan Preis, 1. Rate" in 2018 aufgeführt.

a.    Was war der Grund für diese Überweisung?

                                  i.    Ist die Kofi Annan Stiftung, Schweiz, der Gewinner des Kofi-Annan-Preises 2019?

                                ii.    Verwahrt die Kofi Annan Stiftung, Schweiz, diese Mittel für den oder die (noch zu ermittelnden) Gewinner_in des Kofi-Annan-Preises 2019?

                               iii.    Wie lautet der sonstige Grund?

b.    Warum wurden diese Mittel mit dem Betreff "Kofi Annan Preis, 1. Rate" bereits 2018 ausbezahlt, wenn der oder die Gewinner_in des Kofi-Annan-Preises 2019 Anfang 2020 noch nicht feststeht?

                                  i.    War ursprünglich geplant, dass der oder die Gewinner_in des Kofi-Annan-Preises 2019 (viel) früher als Anfang 2020 gekürt wird?

                                ii.    Mussten diese Mittel bis Ende 2018 ausgezahlt werden, da eine Überweisung in 2019 aufgrund von Regulatorien oder ähnlichem nicht möglich gewesen wäre?

1.    Wenn ja, genau welche Regulatorien mussten eingehalten werden?

c.    Wem kommen die Zinsen aus der Veranlagung des überwiesenen Betrages zu Gute?

                                  i.    Der Republik Österreich?

                                ii.    Der Kofi Annan Stiftung, Schweiz?

                               iii.    Dem Gewinner bzw. der Gewinnerin des Kofi-Annan-Preises 2019?

                               iv.    Sonstigen?

d.    Da die Überweisung der EUR 750 Tsd. in der parlamentarischen Anfrage als "1. Rate" bezeichnet wurde, wie viel Raten wurden danach bis heute noch überwiesen bzw. wie viele Raten sind noch geplant?

                                  i.    Bitte um eine Aufstellung aller durchgeführten wie auch zukünftigen Raten mit Empfänger "Kofi Annan Stiftung, Schweiz", (Höhe in EUR, Tag der Überweisung bzw. geplanter Überweisung sowie Überweisungsbetreff)

28. Welche Rolle spielt die Kofi Annan Stiftung, Schweiz, im Rahmen der Aussschreibung, Ermittlung und Kür des oder der Gewinner_in des Kofi-Annan-Preises?

a.    Führt die Kofi Annan Stiftung eine der nachfolgenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem von BK Kurz angekündigten und im Regierungsprogramm erwähnten Kofi-Annan-Preis durch?

                                  i.    Ausschreibung, Verlautbarung, RfP (request for proposals),

                                ii.    Prüfung der Eignung der eingereichten Projekte,

                               iii.    Analyse bzw. Auswertung der zugelassenen Projekte,

                               iv.    Entscheidungsfindung zur Bestimmung des Gewinners oder der Gewinnerin,

                                 v.    Verleihung des Preises und/oder

                               vi.    Auszahlung des Preisgeldes an den oder die Gewinner_in.

b.    Wenn ja, auf welcher Grundlage basiert die Zusammenarbeit?

                                  i.    Sind die Bedingungen bzw. Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit schriftlich festgehalten?

1.    Wenn ja, bitten wir um Zusendung dieser Vereinbarung.

2.    Wenn nicht, was ist die Überlegung dahinter?

3.    Wenn nicht, ist die Verschriftlichung der Grundlage für die Zusammenarbeit geplant?

c.    Wenn ja, erhält die Kofi Annan Stiftung, Schweiz, dafür eine Entlohnung?

                                  i.    Wenn ja, wie ist diese Entlohnung ausgestaltet und in welcher Höhe liegt die jährliche Entlohnung?

d.    Wenn ja, wie autonom ist die Kofi Annan Stiftung in ihren Entscheidungen im Rahmen der Durchführung einer oder mehrerer der oben genannten Aufgaben?

                                  i.    Kann die Stiftung selbstständig entscheiden?

1.    Änderung des Auschreibungsverfahrens,

2.    Änderung der Zulassungskriterien,

3.    Änderung der Bewertungskriterien,

4.    Bestimmung des Gewinners bzw. der Gewinnerin.

5.    Wenn ja, was war die Überlegung hinter dieser Struktur?

6.    Wenn ja, aus welchen Gründen wurden Entscheidungen über einen mit österreichischen Steuermitteln dotierten Preis an extern ausgelagert?

                                ii.    In welchen Fällen bzw. im Vorfeld welcher Entscheidungen muss die Stiftung um Zustimmung bei der Republik Österreich ansuchen?

1.    Bitte um eine Liste aller Entscheidungen bei denen die positive Zustimmung der Republik erforderlich ist.

e.    Wenn ja, wie lautet die genaue Aufteilung der Arbeiten und Verantwortungen zwischen der Kofi Annan Stiftung, Schweiz, und der Republik Österreich?

f.      Wenn ja, was war die Überlegung hinter der Auslagerung von Teilen des Ausschreibungs- und Bewertungsverfahrens?