610/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Beitragsrückstände der DienstgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen im Jahr 2019

 

Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt insbesondere mit den Beitragseinnahmen zusammen: Probleme mit der Zahlungsmoral und Beitragsschulden der DienstgeberInnen schwächen dieses System und erfüllen immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs.

Um aktuelle Daten für das Jahr 2019 zu erhalten, richten die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1.   Wie hoch waren die Beitragsrückstände der DienstgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen für das Jahr 2019 und welcher Anteil davon entfällt auf Dienstnehmerbeiträge?

 

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.

 

2.   Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen?

 

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.


3.   Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben wurden für 2019?

 

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.

 

4.   Wie viele Anzeigen wegen Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§153c StGB) wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen 2019 getätigt?

 

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.

 

5.   Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfung im Jahr 2019?

 

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.