639/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2019

 

In der Asylstatistik des Bundesministeriums für Inneres (BMI) werden zwar die rechtskräftig positiv und negativ beschiedenen Asylanträge angeführt, eine Aufstellung aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie eine Aufgliederung nach Art der Entscheidung ist jedoch nicht enthalten. Doch sind auch über die in der jährlichen Asylstatistik des BMI veröffentlichten Zahlen hinausgehende Angaben zur Entscheidungspraxis des BFA von Interesse.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Anträge auf internationalen Schutz wurden im Jahr 2019 gestellt?

2.    Wie viele Anträge auf internationalen Schutz waren zum Zeitpunkt 31.12.2019 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) anhängig? Bitte um Auflistung nach Herkunftsland und Geschlecht des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

3.    Wie viele offene Asylverfahren sind aktuell (Zeitpunkt der Anfragebeantwortung) beim BFA anhängig?

4.    Wie viele Anträge auf internationalen Schutz wurden im Jahr 2019 von minderjährigen Personen gestellt (begleitet und unbegleitet)?

5.    Wie viele Anträge auf internationalen Schutz von minderjährigen Personen waren zum Zeitpunkt 31.12.2019 beim BFA anhängig?

6.    Wie viele Anträge auf internationalen Schutz wurden im Jahr 2019 von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt?

7.    Wie viele Asylverfahren unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge waren zum Zeitpunkt 31.12.2019 beim BFA anhängig?

8.    Wie viele Anträge auf internationalen Schutz wurden im Jahr 2019 von Fremden während aufrechter Schubhaft gestellt?

9.    Wie viele Folgeanträge auf internationalen Schutz wurden im Jahr 2019 gestellt? Bitte um Auflistung nach Herkunftsland.

10. Wie viele Antragsteller wurden im Jahr 2019 als vulnerabel (Art 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) idenitifiziert?

11. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2019 gemäß § 27a AsylG beschleunigt geführt?

12. Wie viele Asylverfahren wurden im Jahr 2019 im Rahmen eines beschleunigten Verfahren iSd Art 31 Abs 8 Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU durchgeführt?

a.    Wie viele davon betrafen unbegleitete minderjährige Antragsteller_innen?

b.    Wie viele davon betrafen Personen, die spezieller Verfahrensgarantien bedurften?

13. Wie viele Asylverfahren wurden im Jahr 2019 als priorisierte oder als Fast-track-Verfahren iSd Art 31 Abs 7 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU durchgeführt?

14. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2019 als Grenzverfahren iSd Art 43 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU durchgeführt?

a.    Wie viele davon betrafen unbegleitete minderjährige Antragsteller_innen?

b.    Wie viele davon betrafen Personen, die spezieller Verfahrensgarantien bedurften?

15. Wie viele erstinstanzliche Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz (inkl Folgeanträge) wurden im Jahr 2019 ohne Durchführung einer persönlichen Einvernahme getroffen?

16. Wie viele Einvernahmen wurden im Jahr 2019 vom BFA insgesamt durchgeführt?

a.    Wie viele davon wurden unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Video, Videokonferenz, Telefon) durchgeführt?

17. Wie viele Anträge auf internationalen Schutz wurden im Jahr 2019 durch das BFA positiv bzw. negativ beschieden? Bitte um zusätzliche Aufgliederung nach Monat und Herkunftsland, sowie bei positiven Entscheidungen nach Art des gewährten Schutzes (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Rückkehrentscheidung vorübergehend unzulässig, Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig), bei negativen Entscheidungen nach Art der Entscheidung (Zurückweisung, Abweisung) und bei sonstigen Entscheidungen auch nach Art der Entscheidung (Einstellung, Gegenstandslosigkeit, Aussetzung).

18. Wie viele Bescheide erließ das BFA im Jahr 2019? Bitte um Aufgliederung nach Monat und Art der Entscheidung (Entscheidung im Zulassungsverfahren bzw. Dublin-Verfahren, inhaltliche Entscheidung über Anträge auf internationalen Schutz, Entscheidung über Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Entscheidung über die Aberkennung von internationalem Schutz, Entscheidung über Anträge auf Verlängerung von subsidiärem Schutz, Verhängung von Schubhaft, Anordnung gelinderer Mittel, etc.).

19. Wie lange dauerten erstinstanzliche Asylverfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, durchschnittlich (inkl. Berücksichtigung aller Altverfahren)? Bitte um gesonderte Aufgliederung nach Herkunftsland.

a.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten weniger als 6 Monate?

b.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 6 Monate?

c.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 1 Jahr?

d.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 1,5 Jahre?

e.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 2 Jahre?

f.      Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 2,5 Jahre?

g.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 3 Jahre?

h.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 3,5 Jahre?

i.      Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 4 Jahre?

j.      Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 4,5 Jahre?

k.    Wie viele Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, dauerten länger als 5 Jahre?

20. Wie lange dauerten die gemäß § 27a AsylG beschleunigt geführten Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, durchschnittlich?

21. Wie lange dauerten Dublin-Verfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, durchschnittlich?

22. Wie lange dauerten Aberkennungsverfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, durchschnittlich?

23. Wie lange dauerten Flughafenverfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, durchschnittlich?

24. Wie lange dauerten Familienzusammenführungsverfahren, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, durchschnittlich?

25. Wie viele Datenträger wurden im Jahr 2019 gemäß § 38 FPG sichergestellt?

26. Von wie vielen Datenträgern wurden im Jahr 2019 gemäß § 38a FPG eine Sicherheitskopie hergestellt?

27. Wie viele Datenträger wurden im Jahr 2019 gemäß § 38a FPG ausgewertet?

28. In wie vielen Fällen war erst durch die Auswertung der Datenträger eine Identitätsfeststellung möglich?

29. In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger die Reiseroute festgestellt werden?

30. In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger festgestellt werden aus welchem Mitgliedstaat die unrechtmäßige Einreise erfolgte?

31. In wie vielen Fällen zeigten sich durch die Auswertung der Datenträger Unstimmigkeiten in Bezug auf die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?

32. In wie vielen Fällen bestätigte die Auswertung der Datenträger die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?

33. In wie vielen Fällen konnte durch die Auswertung der Datenträger keine Erkenntnisse gewonnen werden?

34. In der Beantwortung der NEOS-Anfrage 3621/J (3614/AB vom 26.07.2019) wird ausgeführt, dass "aufgrund ausstehender notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen keine Datenträgerauswertungen gemäß § 38a FPG" erfolgten. Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen und welche Beschaffungen sind bzw. waren dafür erforderlich?

a.    Wurden die  dafür notwendigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen mittlerweile implementiert?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn nein, wann ist dies geplant?

b.    Wurden die dafür erforderlichen Beschaffungen mittlerweile erfolgreich abgewickelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn nein, wann ist dies geplant?

35. Wie vielen Fremden wurde im Jahr 2019 gemäß § 39 BFA-VG Bargeld abgenommen?

36. Wie viel Bargeld wurde im Jahr gemäß § 39 BFA-VG insgesamt sichergestellt?

37. Wie viel davon wurde für die Deckung der Leistungen der Grundversorgung herangezogen?

38. Wie viele Asylwerber_innen haben im Jahr 2019 die Erklärung über die Anwesenheitspflicht bzw. Nachtruhe-Vereinbarung nicht unterschrieben und wurden daraufhin in andere Quartiere verlegt?

a.    In welche Quartiere wurden diese verlegt?

39. Wie viele Mitarbeiter_innen waren zum Zeitpunkt 31.12.2019 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl beschäftigt?

a.    Wie viele davon haben eine befristetes, wie viele ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis?

b.    Wie viele davon arbeiten Teilzeit, wie viele Vollzeit?

c.    Wie viele davon sind befugt, Entscheidungen in Asylverfahren zu treffen?

                                  i.    Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, sind weiblich, wie viele männlich?

40. In der Beantwortung der NEOS-Anfrage 3621/J (3614/AB vom 26.07.2019) wird ausgeführt, dass das Mehraugenprinzip (Vier-Augen-Prinzip) bei folgenden Fallkonstellationen auch nach der Erteilung der uneingeschränkten Approbation vorgesehen ist: "bei Verfahren nach § 35 AsylG, bei Erteilung des Status des Asylberechtigten, bei Verlängerungsverfahren von subsidiärem Schutz, in Aberkennungsverfahren sowie bei Erteilungen von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen". Aus welchem Grund wird das Mehraugenprinzip (Vier-Augen-Prinzip) bei den genannten Fallkonstellationen angewendet?

a.    Warum ist bei Zurückweisung oder Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz oder bei Nicht-Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen das Mehraugenprinzip (Vier-Augen-Prinzip) nicht vorgesehen?

41. Wie viele Verfahren vor dem BFA, die im Jahr 2019 erstinstanzlich abgeschlossen wurden, wurden im Mehraugenprinzip (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt? Bitte um Auflistung nach Verfahrenskategorie bzw. Fallkonstellation.

a.    Wie viel Prozent der Entscheidungen der jeweiligen Verfahrenskategorie bzw. Fallkonstellation wurden im Mehraugenprinzip (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt?