640/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aberkennungsverfahren nach dem Asylgesetz im Jahr 2019

 

Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, sowie den Umgang mit Steuergeldern, im Bereich des Asylwesens beurteilen zu können, ist die Kenntnis folgender Daten in Zusammenhang mit Aberkennungsverfahren nach dem Asylgesetz unabdingbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des Asylberechtigten gemäß § 7 AsylG wurden im Jahr 2019 eingeleitet? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 6, 7 AsylG.

a.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die Asylberechtigte straffällig wurde?

b.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die Asylberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtigte sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat?

d.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil es im Herkunftsstaat des/der Asylberechtigten zu einer wesentlichen und dauerhaften Veränderungen der Verhältnisse gekommen ist?

e.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden aus anderen Gründen als denen in a. bis d. genannten eingeleitet? Bitte um Nennung der Gründe und entsprechende Auflistung.

2.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des Asylberechtigten im Jahr 2019 vom BFA aberkannt? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 6, 7 AsylG.

a.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die Asylberechtigte straffällig wurde?

b.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die Asylberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtigte sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat?

d.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil es im Herkunftsstaat des/der Asylberechtigten zu einer wesentlichen und dauerhaften Veränderungen der Verhältnisse gekommen ist?

e.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten vom BFA aus anderen Gründen als denen in a. bis d. genannten aberkannt? Bitte um Nennung der Gründe und entsprechende Auflistung.

3.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten aufgrund des Non-Refoulement-Gebots vom BFA der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs 2 AsylG zuerkannt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

4.    In wie vielen Fällen wurde  im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten vom BFA ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 8 EMRK gemäß § 55 AsylG erteilt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

5.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten vom BFA ein Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gemäß § 56 AsylG erteilt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

6.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten vom BFA eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG erteilt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

7.    Wie viele Beschwerden gegen die Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten sind im Jahr 2019 beim BFA eingelangt? Bitte um Auflistung nach Monat.

a.    In wie vielen Fällen hat das BFA eine Beschwerdevorentscheidung erlassen?

8.    Wie viele Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status der/des Asylberechtigten gemäß § 7 AsylG sind aktuell beim BFA anhängig? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 6, 7 AsylG.

a.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die Asylberechtigte straffällig wurde?

b.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die Asylberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtigte sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die    verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepeass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat?

d.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil es im Herkunftsstaat des/der Asylberechtigten zu einer wesentlichen und dauerhaften Veränderungen der Verhältnisse gekommen ist?

e.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA aus anderen Gründen als denen in a. bis d. genannten anhängig? Bitte um Nennung der Gründe und entsprechende Auflistung.

9.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status der/des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG wurden im Jahr 2019 eingeleitet? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 8, 9 AsylG.

a.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte straffällig wurde?

b.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt hat und daher von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

d.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil sich die Situation im Herkunftsstaat derart verändert hat, dass von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

e.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden aus anderen Gründen als denen in a. bis d. genannten eingeleitet? Bitte um Nennung der Gründe und entsprechende Auflistung.

10. In wie vielen Fällen wurde der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2019 vom BFA aberkannt? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 8, 9 AsylG.

a.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte straffällig wurde?

b.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt hat und daher von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

d.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil sich die Situation im Herkunftsstaat derart verändert hat, dass von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

e.    In wie vielen Fällen wurde der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aus anderen Gründen als denen in a. bis d. genannten aberkannt? Bitte um Nennung der Gründe und entsprechende Auflistung.

11. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2019 Personen, die einen "Daueraufenthalt - EU" haben, der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt?

12. In wie vielen Fällen wurde  im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 8 EMRK gemäß § 55 AsylG erteilt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

13. In wie vielen Fällen wurde  im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA ein Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gemäß § 56 AsylG erteilt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

14. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2019 nach Aberkennung des Status der/des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG erteilt? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland.

15. Wie viele Beschwerden gegen die Aberkennung des Status der/des subsidiär Schutzberechtigten sind im Jahr 2019 beim BFA eingelangt?

a.    In wie vielen Fällen hat das BFA eine Beschwerdevorentscheidung erlassen?

16. Wie viele Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG sind aktuell beim BFA anhängig? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 8, 9 AsylG.

a.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte straffällig wurde? Bitte um Auflistung nach Monat.

b.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt hat und daher von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

d.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil sich die Situation im Herkunftsstaat derart verändert hat, dass von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

e.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA aus anderen Gründen als denen in a. bis d. genannten anhängig? Bitte um Nennung der Gründe und entsprechende Auflistung.

17. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte verfügen zum Stichtag 1. Jänner 2020 bereits mehr als (a) ein Jahr, (b) zwei Jahre, (c) drei Jahre, (d) vier Jahre, (e) fünf Jahre, (f) sechs Jahre, (g) sieben Jahre, (h) acht Jahre, (i) neun Jahre, (j) zehn Jahre, (k) fünfzehn Jahre bzw. (l) zwanzig Jahre über diesen Status? Bitte um Auflistung nach Herkunftsland.

18. Wie viel Prozent aller im Jahr 2019 ergangenen erstinstanzlichen Entscheidungen nach dem Asylgesetz waren Entscheidungen in Aberkennungsverfahren?