642/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Kürzung bzw. Streichung des Kinderbetreuungsgeldes

Es kommt in Österreich leider durchaus öfter vor, dass Krankenkassen Kinderbetreuungsgeld-Bezieher_innen nachträglich die Kinderbetreuungsgeld-Leistungen streichen bzw. kürzen. Das Ärgerliche daran ist, dass die Krankenkassen die Kinderbetreuungsgeld-Bezieher_innen bei vermeidbaren Kürzungen bzw. Streichungen oft vorab nicht entsprechend informieren, wenn Fristen versäumt werden könnten. Trade-off der Kassen: informiere ich die betroffenen Versicherten oder informiere ich sie nicht, um Leistungen streichen bzw. kürzen zu können.

Die Problematik, dass Betroffene beim Kinderbetreuungsgeld vorab nicht über mögliche Fristversäumnisse hingewiesen werden, hat vor kurzem erst bei der SVA Wellen geschlagen (2229/J XXVI. GP). Nun hat sich bei der Wiener Gebietskrankenkasse folgender grotesker Fall zugetragen:

"Wien. Beim Kinderbetreuungsgeld ist mit Formalitäten nicht zu spaßen. Eine Mutter, die für ihre heute fünfjährige Tochter die einkommensabhängige Variante zwölf plus zwei Monate (auf beide Partner verteilt) bezogen hat, muss 1518 Euro zurückzahlen. Und zwar nur deswegen, weil sie die Krankenkasse nicht zeitgerecht darüber informierte, dass sie auch die zehnte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung pünktlich durchgeführt hatte. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt bestätigt (10 ObS 157/14g)."

Siehe auch:

https://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4814776/Arztnachweis-versaeumt_Geld-fuer-Kind-retour

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie vielen Bezieher_innen von Kinderbetreuungsgeld wurde nachträglich das Kindergeld gestrichen bzw. gekürzt? (2014-2019, in Köpfen, nach Jahr, nach SV-Träger, nach Kinderbetreuungsgeld-Variante)

a.    Aus welchen Gründen wurde das Kinderbetreuungsgeld gestrichen bzw. gekürzt? (2014-2019, in Köpfen, nach Jahr, nach SV-Träger, nach Kinderbetreuungsgeld-Variante, nach Grund)

                                  i.    In wie vielen Fällen wurden die Bezieher_innen noch vorab informiert, um die Streichung bzw. Kürzung zu vermeiden? (2014-2019, in Köpfen, nach Jahr, nach SV-Träger, nach Kinderbetreuungsgeld-Variante, nach Grund)

2.    Wie viel Kinderbetreuungsgeld wurde ausbezahlt? (2014-2019, in Euro, nach Jahr, SV-Träger, nach Kinderbetreuungsgeld-Variante)

3.    Wie viel Kinderbetreuungsgeld wurde gestrichen/gekürzt? (2014-2019, in Euro, nach Jahr, nach SV-Träger, nach Kinderbetreuungsgeld-Variante)

4.    Welche Terminbenachrichtigungsdienste (Zuschriften, Anrufdienste, Apps, automatische e-mail-Benachrichtigungen,...) haben die einzelnen SV-Träger, um die Bezieher_innen von Kinderbetreuungsgeld auf Fristen hinzuweisen? (je SV-Träger)

a.    Wie viele Benachrichtigungen gaben es? (2014-2019, nach Jahr, SV-Träger, nach Terminbenachrichtigungsdienst)

5.    Bis wann wird der Mutter-Kind-Pass Teil von ELGA und flächendeckend elektronisch ausgerollt sein?

6.    Welche Verbesserungen sind bei den SV-Trägern angedacht, um Fälle wie den oben geschilderten künftig zu verhindern?