652/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.01.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kapitel Konsumentenschutz im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020-2024 

 

 

Kapitel Konsumenten im schwarz-grünen Regierungsprogramm 2020-2024

 

Im Kapitel Konsumenten wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelistet, - aber es ist weder ein konkreter Zeitplan noch ein entsprechender Ressourcenplan, d.h. der Beitrag des BMSGPK in rechtlicher, finanzieller, organisatorischer und personeller Art und Weise aufgelistet:

 

• Bekenntnis zu einer Balance zwischen Wirtschaftsstandort und Konsumentenschutz.

• Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

o Ziel: Finanzierung des VKI über 2020 hinaussichern.

o Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicherzustellen. Im Sinne einer dauerhaften und professionellen Lösung im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anliegen soll dies so rasch wie möglich geschehen, der VKI wird eingebunden und wirkt entsprechend mit.

• Effektive Umsetzung des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer

Bedingungen.

o Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze (aktuell: EU-RL Waren und digitale Inhalte).

o Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung.

o Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u.a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.

• Instrumente der Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen.

o Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen.


o Um Missbrauch zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

o Umsetzung der EU-Richtline zur Verbandsklage als Opt-in-Prinzip mit niederschwelligem Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (so lange Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pay-Principles, Maßnahmen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs (z.B. Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung österreichischer Prägung inkl. des anwaltsfreien Zugangs) sowie dem Ausschluss der Bindungswirkung ausländischer Urteile

o Schlichtungen aufwerten.

o Prüfen der grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten Verbraucherbehördenkooperation (gem. VBKG), um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen.

o Evaluierung des Inkassowesens: Forderungen müssen transparent und angemessen ausgestaltet sein, maximale und relative Obergrenze zum Streitwert einziehen.

• Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung.

o Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht

o Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Bis wann wird das Projekt „Bekenntnis zu einer Balance zwischen Wirtschaftsstandort“ umgesetzt?

2)    Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

3)    Bis wann wird das Projekt „Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation(VKI) umgesetzt?

4)    Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

5)    Bis wann wird das Projekt „Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicherzustellen.“ umgesetzt?

6)    Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

7)    Bis wann wird das Projekt „Effektive Umsetzung des Europäischen Verbraucherrechts zur Herstellung fairer Bedingungen.“ umgesetzt?

8)    Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

9)    Bis wann wird das Projekt „Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze (aktuell: EU-RL Waren und digitale Inhalte).“ Umgesetzt?

10) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

11)  Bis wann wird das Projekt „Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten befassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung.“ umgesetzt?

12) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

13) Bis wann wird das Projekt „Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u.a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.“, umgesetzt?

14) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

15) Bis wann wird das Projekt „Instrumente der Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen.“, umgesetzt?

16) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

17) Bis wann wird das Projekt „Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen.“, umgesetzt?

18) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

19) Bis wann wird das Projekt „Um Missbrauch zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.“, umgesetzt?

20) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

21) Bis wann wird das Projekt „Umsetzung der EU-Richtline zur Verbandsklage als Opt-in-Prinzip mit niederschwelligem Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (so lange Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pay-Principles, Maßnahmen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs (z.B. Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung österreichischer Prägung inkl. des anwaltsfreien Zugangs) sowie dem Ausschluss der Bindungswirkung ausländischer Urteile“, umgesetzt?

22) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

23) Bis wann wird das Projekt „Schlichtungen aufwerten“ umgesetzt?

24) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

25) Bis wann wird das Projekt „Prüfen der grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten Verbraucherbehördenkooperation (gem. VBKG), um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen.“ Umgesetzt?

26) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

27) Bis wann wird das Projekt „Evaluierung des Inkassowesens: Forderungen müssen transparent und angemessen ausgestaltet sein, maximale und relative Obergrenze zum Streitwert einziehen.“ Umgesetzt?

28) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

29) Bis wann wird das Projekt „Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung.“, umgesetzt?

30) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

31) Bis wann wird das Projekt „Evaluierung der letzten Novelle zum Insolvenzrecht“ umgesetzt?

32) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?

33) Bis wann wird das Projekt „Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto“ umgesetzt?

34) Welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten (rechtlich, finanziell, organisatorisch, personell)?