660/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.01.2020
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Anfrage

 

Die Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einstellung eines Verfahrens wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Gegen den deutschen Staatsbürger Brian E., der erstinstanzlich wegen Teilnahme an einer Neonazi-Randale in Leipzig zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden war und der szenebekannt sein soll[1], wurde von der Staatsanwaltschaft Wels ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz aufgrund von Hakenkreuz- und „Schwarzer Sonne“-Tattoos eingeleitet.[2] E. soll diese Tätowierungen im Zuge einer Kampfsportveranstaltung in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 in Gmunden öffentlich zur Schau gestellt haben, wie ein inzwischen gelöschtes Foto und auch Video belegen.

Dieses Verfahren wurde im Dezember seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt: Demnach konnte E.s Darstellung, wonach Tätowierungen auf seiner Brust keinen NS-Hintergrund hätten, »auf nordischer/griechischer Mythologie basieren«, nicht widerlegt werden.”[3]

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie lange dauerte das Ermittlungsverfahren gegen Brian E.?

 

2.    Mit welcher Begründung wurde das Verfahren eingestellt?

 

 

3.    Welche Ermittlungshandlungen wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet bzw. durchgeführt?

a.    Bitte um Angabe des Zeitpunkts, wann diese angeordnet und durchgeführt wurden.

 

4.    Hat die Staatsanwaltschaft Wels E.s Tätowierungen in Augenschein genommen?

a.    Falls ja: Trägt E. diese Tätowierungen?

                                          i.    Falls ja: Wurde E. zu seiner angeblich vor Gericht getätigten Aussage, das Foto mit den Tattoos sei eine Fälschung[4], befragt?

                                        ii.    Falls ja: Wurde E. damit konfrontiert, dass die „Schwarze Sonne“ direkt aus dem Nationalsozialismus stammt und mit keiner griechischen oder nordischen Mythologie in Verbindung gebracht werden kann?

 

5.    Hat die Staatsanwaltschaft Wels E.s Verbindungen zur Neonazi-Szene in Deutschland überprüft?

a.    Wenn ja, welche Erkenntnisse gab es diesbezüglich?

 

6.    Hat die Welser Staatsanwaltschaft den Sachverhalt an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergegeben, um eine Prüfung nach dem Abzeichen- bzw. Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) einzuleiten?

a.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

b.    Wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt?

c.    Werden Sie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde nach dem EGVG veranlassen?

 



[1] vgl. Inventati (2019): Die rechten Schläger von Mallorca und ihre Netzwerke. 14.6., online abgerufen unter: https://www.inventati.org/leipzig/?p=4889 (Zugriff am 18.1.2010)

[2] vgl. Stoppt die Rechten (2020): Hakenkreuz: Ornament oder verbotenes Symbol? 16.01., online abgerufen unter: https://www.stopptdierechten.at/2020/01/16/hakenkreuz-ornament-oder-verbotenes-symbol/ (Zugriff am 18.01.2020)

[3] Neues Deutschland (2020): Hakenkreuz-Tattoo: Ermittlungen gegen Rechtsreferendar eingestellt. 13.01., online abgerufen unter:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1131345.brian-e-hakenkreuz-tattoo-ermittlungen-gegen-rechtsreferendar-eingestellt.html (Zugriff am 18.1.2020)

[4] vgl. kreuzer online (2019): „Ist das eine Gesinnungsprüfung hier?“ 12.11.2019, online abgerufen unter: https://kreuzer-leipzig.de/2019/11/12/ist-das-eine-gesinnungspruefung-hier (Zugriff am 18.1.2020)