688/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Neue Asylzentren

 

 

In der „Zeit im Bild 2“ vom 20. Jänner 2020 haben Sie der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass neue Einrichtungen im Grenzbereich zu Ungarn, Slowenien und Italien geplant seien, wo Polizei sowie das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen in einem Gebäude untergebracht werden sollen. Sie haben dabei explizit von neuen Asylzentren gesprochen, in dessen Umgebung sich die Asylweber für die Dauer des Verfahrens durch eine Wohnsitzauflage verpflichtend aufhalten sollen.

 

Am Tag darauf titelte orf.at bereits „Neue Asylzentren‘ wieder vom Tisch“ wo seitens Ihres Ressorts darauf verwiesen wurde, dass dazu ein Konzept in Ausarbeitung sei:

 

„[…] Am Dienstag stellte der Minister dann klar: ‚Wir brauchen keine neuen Asylzentren, sondern Schnellverfahren an der Grenze, um das Weiterwinken nach Österreich und Mitteleuropa zu stoppen.‘ […]

 

[…] Aus dem Ministerium hieß es am Dienstag, dass in einem Schnellverfahren nach einem Grenzübertritt rasch geklärt werden soll, ob die betreffenden Personen in Schubhaft genommen oder via Dublin-Verfahren in ein anderes EU-Land gebracht werden können. Ob im Fall des Falles auch das gesamte Asylverfahren in Grenznähe abgewickelt werden soll oder Asylwerber wie bisher in Erstaufnahmezentren wie Traiskirchen gebracht werden sollen, blieb offen: ‚Dazu arbeiten wir im Detail ein Konzept aus.‘

 

Im Regierungsprogramm ist nicht explizit von neuen Asyleinrichtungen im Grenzbereich die Rede. Sehr wohl ist dort aber die ‚Schaffung eines beschleunigten, modernen, grenznahen Asylantragsverfahrens im Binnen-Grenzkontrollbereich‘ angekündigt. Dort sollen ‚die ersten Schritte im Asylverfahren‘ unter Berücksichtigung der bestehenden ‚Wohnsitzauflage‘ abgewickelt werden.“

(Quelle: https://orf.at/stories/3151734/)

 

Gemäß dem Interview in der ZIB 2 vom 20. Jänner 2020 haben Sie den Generalsekretär jedoch beauftrag, die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche genauen Vorgaben zur Prüfung dementsprechender Umsetzungsmöglichkeiten hat der Generalsekretär erhalten?

2.    Haben Sie derzeit Konzepte in Ausarbeitung, welche die Schaffung neuer Asylzentren in Grenznähe konkret vorsehen?

3.    Wenn ja, wo sind denkbare Standorte?

4.    Wenn ja, haben Sie dafür schon konkrete Gemeinden ins Auge gefasst?

5.    Wenn ja, haben Sie dafür schon konkrete Objekte ins Auge gefasst?

6.    Wenn ja, wie viele Kapazitäten zur Unterbringung werden insgesamt angestrebt?

7.    Wenn ja, auf wie viele Standorte sollen diese Kapazitäten aufgeteilt werden und in welcher jeweiligen Proportion?

8.    Wenn ja, sind diese neuen Asylzentren zusätzlich zu den bestehenden vorgesehen oder stattdessen?

9.    Wenn nein, warum haben Sie die möglichst rasche Umsetzung zumindest eines Asylzentrums explizit als Ziel angeführt?

10. Wenn nein, wurde von dahingehenden Plänen erst nach dem besagten Interview Abstand genommen?

11. Warum sollen diese grenznah entstehen?

12. Was war der ausschlaggebende Grund, sofern erst nach dem Interview von der Prüfung neuer Asylzentren Abstand genommen wurde?

13. Erwarten Sie sich durch die Errichtung oder Verlagerung von Asylzentren in Grenznähe Verbesserungen bei der Verfahrensdauer?

14. Wenn ja, welche?

15. Wenn nein, handelt es sich lediglich um einen PR-Gag zur Beruhigung der Bevölkerung?

16. Welche Prüfungen und Ausarbeitungen haben Sie hinsichtlich der Einführung von mobilen Einheiten des Bundesverwaltungsgerichtes bereits in Auftrag gegeben?