691/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Mobile Einheiten des Bundesverwaltungsgerichtes

 

 

In der „Zeit im Bild 2“ vom 20. Jänner 2020 hat der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer laut über die Einführung von „mobilen Einheiten des Bundesverwaltungsgerichtes“ nachgedacht, um so die Asylverfahren möglicherweise auch in zweiter Instanz in grenznahen Asylzentren abwickeln zu können.

 

Der Standard berichtete über dieses Interview wie folgt:

„In ‚grenznahen‘ Lagern sollen Flüchtlinge festgehalten werden, bis ihr Verfahren zumindest in erster, vielleicht sogar in zweiter Instanz abgewickelt sei, sagte er am Montag in der ‚ZiB 2‘. Wenn möglich, sollten ‚mobile Einheiten des Bundesverwaltungsgerichts‘ sicherstellen, dass auch die zweite Instanz der Asylverfahren direkt vor Ort abgewickelt werde.“

(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000113544993/nehammer-will-fluechtlinge-nahe-der-grenze-in-lagern-festhalten)

 

Das Bundesverwaltungsgericht würde jedoch in Ihre Zuständigkeit fallen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele anhängige Beschwerdeverfahren gab es im Jahr 2019 im Asylbereich?

2.    Wie viele offene Beschwerdeverfahren gibt es aktuell?

3.    Wurde die Umsetzung von „mobilen Einheiten des Bundesverwaltungsgerichtes“ jemals durch Ihr Ressort geprüft?

4.    Wenn ja, zu welchem Erkenntnis ist man dabei gelangt?

5.    Gibt es aktuell eine derartige Prüfung?

6.    Wenn ja, bis wann werden die Ergebnisse erwartet?

7.    Wenn ja, können dazu bereits Zwischenergebnisse bekannt gegeben werden?

8.    Ist eine derartige Prüfung, wie vom Innenminister für Inneres angekündigt, geplant?

9.    Wenn ja, bis wann wird diese begonnen?

10. Wo und wie könnten mobile Einheiten aus Ihrer Sicht ihrer Arbeit nach gehen?

11. Wie hoch könnten die zu erwartenden Mehrkosten (zB Anfahrt usw.) eingeschätzt werden?

12. Wie könnte es bei „mobilen Einheiten“ mit Sicherheitsvorkehrungen aussehen?

13. Könnten „mobile Einheiten“ aus Ihrer Sicht die Asylverfahren in zweiter Instanz beschleunigen?