714/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.02.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Nichtdokumentierte Treffen mit Verfahrensbeteiligten in der Casag Affäre durch Sektionschef Pilnacek

 

 

Die Causa „Postenbesetzung CASAG" ist nach vorliegenden Informationen als Verschlusssache geführt, sodass strengste Vertraulichkeits- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind. Gerade in Anbetracht der seit längeren geführten Diskussion über „Justiz-Leaks“ sind daher nicht-dokumentierte Vorgänge in diesem Verfahren, die damit auch nicht einer parlamentarischen Überprüfung im Untersuchungsausschuss zugänglich sind, rechtsstaatlich bedenklich und zu hinterfragen.

SC Pilnacek gilt seit langem als der ÖVP sehr nahestehend. In den aktuellen Regierungsverhandlungen habe er auf Seiten der ÖVP Justizthemen in die Verhandlungen und schließlich in das Regierungsprogramm eingebracht. Eine derartige Nahebeziehung ist offenkundig, aber nicht nur ein Anscheinsproblem: So soll z.B. SC Pilnacek erst vor kurzem der traditionellen Einladung von Raiffeisen zum Sauschädelessen gefolgt sein - dies obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits ein Verfahren gegen mehrere hochrangige Raiffaisenmanager anhängig war und SC Pilnacek die Aufgabe hat, dieses Verfahren völlig unbefangen als Spitze der Fachabteilung im BMJ zu beaufsichtigen. Dies Unbefangenheit muss in Anbetracht solcher Einladungen bezweifelt werden.

SC Pilnacek hat aber nun auch kürzlich ausgerechnet die zwei hochrangigen Raiffaisenmanager, Dr. Rothensteiner und DI Pröll, zu einer Unterredung in seinem Büro empfangen, wobei mangels Teilnahme weiterer Mitarbeiter_innen des BMJ oder Einbindung der fallführenden Staatsanwaltschaft unklar ist, was konkret besprochen wurde. Die angebliche Erörterung von Beschwerden über die bei den Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchungen verwundert besonders, weil die Beschuldigten von der Beschreitung des offiziellen Rechtsweges - ihnen wäre es frei gestanden Beschwerde an das Oberlandesgericht zu erheben - abgesehen haben. Was daher in dieser Unterredung erörtert worden sein soll, was aber nicht Inhalt einer offiziellen Beschwerde sein konnte, ist unklar.

Die Justizministerin musste nun SC Pilnacek in die Schranken weisen und hat diesem per Weisung derartige Treffen untersagt. SC Pilnacek bleibt aber weiterhin für die Beaufsichtigung für das Verfahren zuständig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Stimmt es, dass SC Pilnacek die Beschuldigten des Verfahrens in der Causa „Postenbesetzungen CASAG“ Dr. Rothensteiner und DI Pröll zu einer Unterredung getroffen hat?

a.    Wenn ja:

                                  i.    Wann fand die Unterredung genau statt?

                                ii.    Wie lange dauerte die Unterredung?

                               iii.    Wo fand die Unterredung genau statt?

                               iv.    Welche Personen des Ministeriums oder außerhalb des Ministeriums waren noch bei diesen Unterredungen anwesend?

                                 v.    Wen hat er empfangen?

                               vi.    Was wurde besprochen?

                              vii.    War die verfahrensführende WKStA eingebunden?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

                             viii.    Waren Sie als Ressortleiterin oder Ihr Kabinett über das Treffen und dessen Inhalt vorab informiert? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wen ja, wann und von wem haben Sie bzw. Ihr Kabinett welche Informationen darüber erhalten? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

2.    Wurde Ihr Kabinett über das Treffen und dessen Inhalt im Nachhinein informiert?

a.    Wen ja, wann und von wem haben Sie bzw. Ihr Kabinett welche Informationen darüber erhalten? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Ist es ein in der StPO oder im StAG vorgesehenes Prozedere, außerhalb von Beschuldigtenvernehmungen ohne Beiziehung der zuständigen Staatsanwaltschaft ein derart brisantes Verfahren zwischen der Weisungsspitze und Verfahrensbeteiligten zu erörtern? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

4.    Welchen Zweck soll in diesem Verfahrensstadium eine Erörterung mit der Spitze der Fachaufsicht dienen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

5.    Welche Außenwirkung ist mit so einem Treffen für die Justiz verbunden? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

6.    Sehen Sie bei solchen Treffen die Gefahr, dass die Unparteilichkeit der Ermittlungen der Strafjustiz gefährdet ist?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

7.    Sehen Sie bei solchen Treffen die Gefahr, dass eine Anscheinsbefangenheit der Strafjustiz begründet wird?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Wurde ein Protokoll über die Unterredung angefertigt?

a.    Wenn ja, von wem und wann?

b.    Wenn ja, wurde dieses der verfahrensführenden WKStA übermittelt?

                                  i.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, wird dieses dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden?

d.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Gewährte der SC oder Organe der Fachaufsicht in anderen Verfahren des § 8 StAG im Stadium des Ermittlungsverfahrens Beschuldigten oder deren Rechtsvertretern Gesprächstermine zur Erörterung?

a.    Wenn ja, in welchen Verfahren, welchen Personen und wann?

10. Von wem ging die Initiative zu diesem Gespräch aus? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wer ersuchte wann um das Gespräch? 

b.    Welches Anliegen wurde von wem als Grund für Bedarf an einem Gespräch genannt?

c.    Wann wurde wem das Gespräch zugesagt?

11. Traf der SC noch andere Beschuldigte oder Verantwortliche von beschuldigten Verbänden in dieser Causa? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, wann, welche und aus welchem Grund?

b.    Wenn ja, welchen Inhalt hatte dann das jeweilige Gespräch?

12. Traf der SC seit Beginn der Ermittlungen in Sachen CASAG Verantwortliche, Vertreter_innen oder Organwalter_innen der CASAG?

a.    Wenn ja, welche, wann, bei welcher Gelegenheit und was wurde besprochen?

13. Hat der SC zu Verfahrensbeteiligten in der Causa CASAG eine privates Verhältnis? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, zu wem und inwiefern?

                                  i.    Wenn ja, legte der SC diese Nahebeziehung und einen allfälligen Interessenkonflikt offen bzw ging er korrekt nach § 47 BDG vor?

1.    Wenn ja, wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt?

2.    Wenn ja, veranlasste der CS seine Vertretung?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, liegt hier Befangenheit vor?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn ja, warum wurde ihm dann noch nicht wegen Befangenheit die Fachaufsicht entzogen?

14. Traf der SC seit Beginn der Ermittlungen in Sachen Novomatic Verantwortliche, Vertreter_innen oder Organwalter_innen der Novomatic?

a.    Wenn ja, welche, wann, bei welcher Gelegenheit und was wurde besprochen?

15. Hat der SC zu Verfahrensbeteiligten in der Causa Novomatic eine privates Verhältnis?

a.    Wenn ja, zu wem und inwiefern?

                                  i.    Wenn ja, legte der SC diese Nahebeziehung und einen allfälligen Interessenkonflikt offen bzw ging er korrekt nach § 47 BDG vor?

1.    Wenn ja, wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt?

2.    Wenn ja, veranlasste der CS seine Vertretung?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, liegt hier Befangenheit vor?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn ja, warum wurde ihm dann noch nicht wegen Befangenheit die Fachaufsicht entzogen?

16. Hat der SC zu Verfahrensbeteiligten in der Causa BVT eine privates Verhältnis?

a.    Wenn ja, zu wem und inwiefern?

                                  i.    Wenn ja, legte der SC diese Nahebeziehung und einen allfälligen Interessenkonflikt offen bzw ging er nach korrekt nach § 47 BDG vor?

1.    Wenn ja, wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt?

2.    Wenn ja, veranlasste der CS seine Vertretung?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, liegt hier Befangenheit vor?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn ja, warum wurde ihm dann noch nicht wegen Befangenheit die Fachaufsicht entzogen?

17. Werden Sie derartige Unterredungen weiterhin dulden bzw. welche konkreten Veranlassungen werden Sie im Sinne der Transparenz und Unparteilichkeit der Strafjustiz treffen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

18. Halten Sie es in Anbetracht dieser Vorkommnisse für vertretbar, dass SC Pilnacek im CASAG-Verfahren die Spitze der Fachaufsicht ausübt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                  i.    Wann gedenken Sie ihm die Fachaufsicht zu entziehen?

19. Halten Sie es in Anbetracht dieser Vorkommnisse für vertretbar, dass SC Pilnacek im Novomatic-Verfahren die Spitze der Fachaufsicht ausübt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                  i.    Wann gedenken Sie ihm die Fachaufsicht zu entziehen?

20. Hat der SC jemals wegen Befangenheit die Fachaufsicht über einen Fall zurückgelegt (siehe z.B. https://www.addendum.org/news/bmi-bvt/)?

a.    Wenn ja, in welchem Fall und aus welchem Grund?

b.    Weshalb erfolgte das nicht im oa mediengegenständlichen Fall?

c.    Ist Pilnacek hier mit Herrn Z, Beschuldigtem im BVT-Verfahren zu sehen, dessen Lebensgefährtin er zur Leiterin der Unterarbeitsgruppe des Projektes "Qualitätssicherung und Effizienz im Ermittlungsverfahren" ausgewählt hat?

21. Wie beurteilen Sie Pilnaceks Unterredung mit Beschuldigten in der Casag Affäre im Lichte des Gebots der Unparteilichkeit der Amtsführung nach § 48 Beamten-Dienstrechtsgesetz? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

22. Sehen Sie in solch einer Amtsführung eine Dienstpflichtverletzung?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

23. Sehen Sie in solch einer Amtsführung eine Dienstpflichtverletzung gem §§ 57 RStDG (schließlich wurde Pilnacek ist als Richter ernannt und die sich daraus ergebenden Pflichten gelten auch für ihn)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

24. Sehen Sie in solch einer Amtsführung eine Verletzung des Gebots der Unparteilichkeit?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

25. Sehen Sie in solch einer Amtsführung einen Verstoß gegen die StPO bzw. das StAG?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

26. Als Leiter der Strafrechtssektion steht Pilnacek in der durch §§ 29 ff StAG vorgegebenen Weisungskette ganz oben. Für das Weisungsverfahren haben die Bestimmungen der StPO zur Anwendung zu kommen (§ 1 StPO: die StPO regelt das Verfahren zur Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und über damit zusammenhängende Entscheidungen). Somit gilt in diesem Verfahren auch § 47 StPO über die Befangenheit der Staatsanwaltschaft. Aus der Judikatur zu den Befangenheitstatbeständen in diversen Gesetzen (JN, StPO, AVG) ist abzuleiten, dass informelle Unterredungen eines mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Organs mit einer von der Entscheidung konkret betroffenen Person außerhalb des Verfahrens grundsätzlich geeignet sind, den Anschein der Befangenheit zu begründen. Wie ist die Unterredung Pilnaceks dann mit den genannten strafprozessualen Vorgaben in Einklang zu bringen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

27. Halten Sie es in Anbetracht dieser und diverser vergangener Vorkommnisse (Stw Eurofighter „Daschlogts es“) für vertretbar, dass SC Pilnacek weiterhin die Spitze der Fachaufsicht (insbesondere von Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen) ausübt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                  i.    Wann gedenken Sie ihm die Fachaufsicht zu entziehen?

28. Halten Sie es in Anbetracht dieser und diverser vergangener Vorkommnisse (Stw Eurofighter „Daschlogts es“) für vertretbar, dass Pilnacek als Sektionschef verbleibt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                  i.    Wann gedenken Sie ihn der Funktion des Sektionschefs zu entheben?

29. Genießt SC Pilnacek in Anbetracht dieser und diverser vergangener Vorkommnisse noch Ihr uneingeschränktes Vertrauen?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, weshalb?

30. Was war Ihr Wissensstand über die Arbeitsweise von SC Pilnacek, mit dem Sie Ihr Amt als Justizministerin antraten?

 

31. Wurden dienst- und oder disziplinarrechtliche Schritte gegen SC Pilnacek geprüft? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, welche wann, aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung?

b.    Was ergab die Prüfung? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

c.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

32. Wurden dienst- und oder disziplinarrechtliche Schritte gegen SC Pilnacek gesetzt? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, welche wann, aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung?

b.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

33. Welche anderen Maßnahmen haben Sie in Reaktion auf die Vorkommnisse getroffen oder werden Sie treffen?

34. Wie lautet der genaue Wortlaut der Weisung, die Sie aufgrund der hier diskutierten Unterredung erteilten?

a.    Wem wurde diese Weisung erteilt?

b.    Wann wurde die Weisung genau erteilt?

35. Halten Sie die Reaktion in Form einer Weisung für ausreichend und angemessen bei solchen Vorkommnissen?

a.    Wenn ja weshalb? (Um detaillierte Erläuterungen der Beweggründe wird ersucht.)

b.    Weshalb blieb eine darüber hinausgehende Reaktion aus? (Um detaillierte Erläuterungen der Beweggründe wird ersucht.)

36. Gab es schon mal eine solche Weisung vonseiten eines/r JustizministerIn?

a.    Wenn ja, wann von welchem Justizminister in welcher Angelegenheit?

37. War Sektionschef Pilnacek in die Verhandlungen des "Regierungsübereinkommens 2020-2024" eingebunden?

a.    Wenn ja, inwiefern und in welcher Funktion?

                                  i.    Wenn ja, in seiner Funktion als Sektionschef?

                                ii.    Wenn ja, in einer anderen Funktion? (Um Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Wenn ja, auf welcher Seite war er in die Verhandlungen eingebunden (auf Seite der Grünen oder auf Seite der ÖVP)?

38. War der Verbleib Pilnaceks als Sektionschef der Sektion IV (Straflegistik und Einzelstrafsachen) offiziell oder informell Gegenstand oder Teil der Regierungsverhandlungen?

a.    Wenn ja, inwiefern? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

39. War der Verbleib Pilnaceks als Sektionschef der Sektion IV (Straflegistik und Einzelstrafsachen) Teil des informellen "Gesamtpakets" im Justizkapitel der Koalitionsverhandlungen?

a.    Wenn ja, inwiefern? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Wenn nein, inwiefern nicht? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

40. Wenn der Verbleib Pilnaceks in einer Funktion im BMJ nicht Teil der Regierungsverhandlungen war: warum entziehen Sie ihm nicht die Fachaufsicht aufgrund des Bekanntwerdens dieser Unterredung?

41. Wann genau läuft Pilnaceks aktuelle Funktionszeit als Sektionschef offiziell aus?

42. Bis wann und von wem muss über seine allfällige Widerbestellung im Ministerium entschieden werden?

43. Werden Sie Pilnacek als Sektionschef wiederbestellen?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

44. Wird die Stelle des Sektionschefs öffentlich oder ministeriumsintern neu ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

45. Gibt es bereits andere offizielle oder inoffizielle Interessent_innen oder Kandidat_innen für die Funktion des Sektionschefs_in der Sektion IV?

a.    Wenn ja, wie viele?

46. Der Mehrparteienantrag 968/A vom 02.07.2019 aus der letzten Legislaturperiode sah die Trennung von Straflegistik und Einzelstrafsachen im Justizministerium vor. Beabsichtigen Sie diese Trennung, wie sie bis zur Zusammenlegung der beiden Sektion unter der Justizministerin Bandion-Ortner bestand, wieder einzuführen?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?