731/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Personelle Ausstattung der Ministerkabinette 2020
Die schlanke Ausgestaltung der
Ministerkabinette zur weiteren Konsolidierung des
Personalstands sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch stiegen in
den vergangenen Jahren Aufwendungen und Umfang von Kabinetten mitunter
beträchtlich
an. Dabei ist natürlich auch die medial immer wieder thematisierte Praxis,
Mitarbeiter_innen und Trainees von Interessenvertretungen und Unternehmen
über Arbeitsleihverträge in Ministerkabinetten zu beschäftigen,
kritisch zu hinterfragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Personen waren mit Stichtag 6.2.2020 in Ihrem Kabinett inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte beschäftigt?
2. Wie viele Personen waren mit Stichtag 6.2.2020 in Ihrem Kabinett
exklusive
Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte
beschäftigt?
3. Welche Personen waren mit Stichtag 6.2.2020 in Ihrem Kabinett
beschäftigt und
auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Dienstverhältnisse jeweils?
4. Welche Aufgabenbereiche sind diesen Mitarbeiter_innen jeweils zugeordnet?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit ergeben (Stichtag: 6.2.2020)?
6. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit ergeben (Stichtag: 6.2.2020)?
7. Wie viele Personen waren mit Stichtag 6.2.2020 ingesamt in Ihrem
Kabinett mit
Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut?
8. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige
Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Personen, die
in Ihrem Kabinett mit
Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut sind, derzeit
ergeben
(Stichtag: 6.2.2020)?
9. Werden in Ihrem Kabinett derzeit Mitarbeiter_innen über Arbeitsleihverträge beschäftigt?
a. Wenn ja: Wie viele Personen (exklusive bzw. inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) werden derzeit in Ihrem Kabinett über Arbeitsleihverträge beschäftigt und mit wem wurden diese Arbeitsleihverträge geschlossen?
10. Werden in Ihrem Kabinett derzeit Trainees oder sonstige
Mitarbeiter_innen von
Interessenvertretungen, Unternehmen oder deren Tochterorganisationen
beschäftigt?
a. Wenn ja: Wie viele Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen werden Ihrem Kabinett derzeit von Interessenvertretungen und Unternehmen bzw. von diesen über eine Tochterorganisation zur Verfügung gestellt
b. Mit welchen Aufgaben und Funktionen sind diese Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen in Ihrem Kabinett betraut?
c. Welche Entscheidungsbefugnisse kommen diesen Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen auf welcher Rechtsgrundlage zu?
11. Sollte in Ihrem Ministerium die Position eines Generalsekretärs existieren, wie viele Mitarbeiter_innen sind diesem zugeordnet?
12. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung des Generalsekretärs selbst und aller Mitarbeiter_innen, die dem Generalsekretär zugeordnet sind, derzeit ergeben (Stichtag: 6.2.2020)?