750/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen im BKA

 

 

an die Bundesministerin für Frauen und Integration

betreffend das Messen des SDG- Unterziels 5.3.

 

 

Das nachhaltige Entwicklungsziel 5 strebt das Gleichstellen der Geschlechter an. Das Unterziel 5.3. hat zum Ziel, schädliche Praktiken, wie Kinder- und Zwangsehe sowie weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM), zu beenden. Das UN Indikatorenset sieht vor, anhand des Anteils von betroffenen Mädchen und Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren Fortschritte in der Zielerreichung zu messen.[1]

 

Derzeit gibt es keine evidenzbasierten Daten zur Prävalenz von FGM in Österreich. Alle in Umlauf befindlichen Zahlen basieren auf veralteten Schätzungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Frauen und Integration folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Wird Ihr Ressort im laufenden Kalenderjahr Daten zur Prävalenz von FGM in Österreich erheben?

a.    Wenn ja, auf welchem Weg?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] https://unstats.un.org/sdgs/indicators/Global%20Indicator%20Framework%20after%202019%20refinement_Eng.pdf