780/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.02.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Behauptung rechtswidriger Weitergabe von Akten durch die Staatsanwaltschaft

Sie haben am 10.2.2020 nach einer Aussprache mit StandesvertreterInnen der Justiz folgende Aussage getätigt: zwei „sehr hochrangige Journalisten“ hätten Ihnen berichtet, dass sie bzw. deren Redaktionen von der Staatsanwaltschaft Akten erhalten hätten.

Dies ist ein schwerwiegender Vorwurf, stellt die unerlaubte Weitergabe von Akten doch eine Straftat dar, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist.

Gleichzeitig wären Sie dazu verpflichtet, den Verdacht von Straftaten, die Ihnen zur Kenntnis gelangen, zur Anzeige zu bringen.

Als Bundeskanzler hätten Sie die Aufgabe, das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Derzeit ist durch Ihre aktuellen Handlungen jedoch das Gegenteil der Fall. Daher dürfen wir Sie auffordern, Ihre Behauptungen zu belegen oder Sie öffentlich zu widerrufen.

Gemäß Art. 52 B-VG sind Sie zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der untenstehenden Fragen verpflichtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche JournalistInnen haben diese Äußerung Ihnen gegenüber getätigt?

2.       Wann und in welchem Rahmen sollen diese Aussagen getätigt worden sein?

3.       Haben Sie Anzeige wegen möglichen Verstoßes gegen § 310 StGB oder möglichen Amtsmissbrauchs erstattet?

a.       Wenn nein: warum nicht?

4.       Haben Sie diese Behauptung in irgendeiner Art überprüft, bevor Sie sie öffentlich wiederholt haben?

5.       Haben Sie die Bundesministerin für Justiz über diese Vorwürfe informiert?

a.       Wenn ja, wann?

b.      Wenn nein, warum nicht?

6.       Ist Ihnen bekannt, dass der fälschliche Vorwurf einer strafbaren Handlung selbst eine strafbare Handlung darstellt (Verleumdung)?