789/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Edtstadlers „Mascherlposten“ bei der WKStA

In einem Artikel von „Der Standard" vom Montag, 10. Februar 2020, Seite 7, ist über die Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler folgendes zu lesen:

„Sie war ab 2008 Richterin am Landesgericht Salzburg und wurde als solche dem Justizministerium dienstzugeteilt, wo sie zunächst bei Christian Pilnacek als Referentin in der Legistiksektion und ab 2014 als Referentin im Kabinett von Wolfgang Brandstetter - er war von Ende 2013 bis Ende 2017 Minister - tätig war. Als derart Dienstzugeteilte verdiente sie im Ministerium weiterhin so viel wie als Richterin. Bis 2015. Im Jänner 2015 wurde Edtstadler dann aber bei der WKStA auf den Posten einer Oberstaatsanwältin ernannt, mit der entsprechenden Gehaltsaufbesserung. Edtstadler hat freilich nie in der Behörde gearbeitet, das war auch nicht beabsichtigt, sie blieb weiterhin dem Ministerium zugeteilt. Bei der WKStA ist sie somit in einer justizintern „Mascherlposten“ genannten Position gelandet.

Ein nicht unübliches Vorgehen, mit dem, flapsig gesagt, das festgeschriebene Beamtenentlohnungsschema umgangen wird. Dienstzugeteilte Kabinettsmitarbeiter im Justizministerium können so zu Gehaltsaufbesserungen kommen. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit einer Oberstaatsanwältin in der WKStA hätte die heutige Ministerin eher nicht erfüllt: Sie müssen mindestens fünf Dienstjahre als Strafrichter oder Staatsanwälte vorweisen können, besondere Erfahrung in der Führung von Großverfahren und eine wirtschaftliche Zusatzausbildung absolviert haben.“

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim weist in einer Aussendung vom 10. Februar 2020 auf den Versuch von ÖVP-Kanzler Kurz hin, „die Justiz schlecht zu reden und anzupatzen“ und sieht darin ein „Ablenkungsmanöver von ÖVP-Korruptionsfällen wie Eurofighter und Casinos.... Dass gerade ÖVP-Obmann Kurz, dessen Partei in den letzten Jahrzehnten die Situation in der Justiz zu verantworten hat und seine Ministerin Edtstadler, die ihre Stelle als Oberstaatsanwältin offenbar als politischen Freundschaftsdienst bekommen hat, über Postenbesetzungen und zu lange Verfahren reden, ist eine besondere Dreistigkeit.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.    Von wann bis wann war Karoline Edtstadler Richterin am Landesgericht Salzburg und wann genau wurde sie als Referentin bei Christian Pilnacek dem Justizministerium dienstzugeteilt?

2.    Welche formalen Voraussetzungen sind erforderlich, um für eine Stelle bei der WKStA in Frage zu kommen?

3.    Im Jänner 2015 wurde Karoline Edtstadler bei der WKStA auf den Posten einer Oberstaatsanwältin ernannt. Erfüllte sie die Voraussetzungen für die Tätigkeiten einer Oberstaatsanwältin bei der WKStA?

4.    War diese Stelle in der WKStA eine Planstelle?

5.    War diese Stelle ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wie viele weitere BewerberInnen gab es für diese Stelle?

b.    Wenn ja, warum fiel die Wahl auf Karoline Edtstadler?

c.     Hat es von allenfalls übergangenen KandidatInnen Beschwerden bei der Gleichbehandlungskommission gegeben?

6.    Hatte Karoline Edtstadler bei der WKStA einen Sondervertrag?

7.    Bedeutete die Ernennung auf den Posten einer Oberstaatsanwältin bei der WKStA für Frau Edtstadler eine Gehaltsverbesserung gegenüber vorher in ihrer Position im Kabinett?

8.    Entsprach die Gehalteinstufung dem Gehaltsschema der WKStA?

9.    Wie viele Tage hat Karoline Edtstadler bei der WKStA gearbeitet?

10. War bei der WKStA womöglich eine Planstelle blockiert, da Frau Edtstadler auf eine solche ernannt wurde aber real nicht für die Tätigkeit der WKStA eingesetzt wurde?

11.Blockiert Frau Edtstadler derzeit als Bundesministerin womöglich immer noch eine Planstelle bei der WKStA?