795/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft/Regionen und Tourismus

betreffend Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

Der übermäßige Einsatz von chemisch-synthetischem Pflanzenschutz in der Landwirtschaft stellt eine gewaltige Herausforderung für Ökosysteme und deren Biodiversität dar und kann aufgrund möglicher Kontamination von Lebensmitteln und Gewässern gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf den Menschen haben. Dementsprechend verfolgt die EU das Ziel, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu begrenzen, dokumentieren und stattdessen den integrierten Pflanzenschutz zu fördern. So haben einige EU Staaten im letzten Jahrzehnt beachtliche Rückgänge beim Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel erreicht, während in Österreich keine nennenswerten Fortschritte erziehlt wurden.

Allerdings hat der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht (Nr. 05 "Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken") festgestellt, dass in der Praxis weiterhin erhebliche Mängel bei der Umsetzung der EU Ziele bestehen bzw. Mitgliedsstaaten säumig sind. Kritikpunkte sind unter anderem: 

·        Begrenzte Messung und Verringerung der Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

·        Landwirte nicht verpflichtet, Umsetzung von integriertem Pflanzenschutz zu dokumentieren

·        Integrierter Pflanzenschutz keine Vorrausetzung für den Erhalt von GAP-Mitteln

·        EU Statistiken über den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln sind unbrauchbar und nicht vergleichbar

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt der Kommission "1) sich zu vergewissern, dass die Mitgliedstaaten die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes in praktisch anwendbare Kriterien überführen und sie auf Betriebsebene überprüfen, sodass sie mit Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Zeit nach 2020 verknüpft werden können; 2) die Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln bei der Überarbeitung der Rechtsvorschriften hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Zweckdienlichkeit zu verbessern; 3) zur Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der Politikziele die harmonisierten Risikoindikatoren zu verbessern oder neue zu entwickeln, damit die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt wird."

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie ist die Einschätzung des BMLRT zu dem Sonderbericht 05 des Europäischen Rechnungshofs?

2.    Wie steht die Bundesministerin bzw. das BMLRT zu den Empfehlungen 1), 2) und 3) des Europäischen Rechnungshofs?

3.    Warum wurde in Österreich - wenn man das langjährige Mittel heranzieht - keine nennenswerte Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel erziehlt?

4.    Wie wird die Umsetzung von integriertem Pflanzenschutz in Österreich derzeit kontrolliert?

5.    Wie plant das BMLRT die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in Zukunft zu forcieren?

6.    Der Nationalrat hat im September 2019 den Entschließungsantrag "Bekenntnis zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität u. des Wassers bei allen öffentl. Institutionen, den Anstalten öffentlichen Rechts sowie Unternehmen u. Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (948/A(E))" einstimmig angenommen. Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche konkreten Schritte wurden hier gesetzt?

7.    Der Nationalrat hat im September 2019 den Entschließungsantrag "Förderung der Forschung und Innovation zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers (949/A(E))" einstimmig angenommen. Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche konkreten Schritte wurden hier gesetzt?