822/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Benotung von Asylanten-Kindern an Kärntner Schule

 

Das Magazin „Die ganze Woche“ hat in dem Artikel „Lehrer müssen Asylanten-Kindern gute Noten geben“ am 22. Januar 2020 über eine fragwürdige Weisung eines Direktors berichtet:

 

„Es hapert in unserem Schulsystem. Vor allem mit der Integration von Flüchtlings-Kindern. Ein Beispiel aus Kärnten zeigt, welche Missstände herrschen. An einer Neuen Mittelschule müssen Lehrer auf Weisung des Direktors den Kindern von Asylanten ohne entsprechende Leistung gute Noten geben.

Weil sich die Kinder von Asylanten nicht integrieren können oder auch wollen, der Direktor sich ein Versagen aber nicht eingestehen möchte, zwingt er seine Lehrer, den Flüchtlingskindern Einser und Zweier zu schenken, während heimische Kinder für gute Noten büffeln müssen.

´Ich bin ein braver Schüler, höre auf meine Lehrer, mache jeden Tag meine Hausarbeiten und lerne fleißig für Schularbeiten. Nur das Unterrichtsfach Deutsch liegt mir leider überhaupt nicht. Ich tue mir schwer bei der Satzbildung und mache auch oft Rechtschreibfehler´, erzählt ein Zwölfjähriger dieser Schule, der nicht genannt werden möchte. Nennen wir ihn Manuel. ´Um mich verbessern zu können, haben mir meine Eltern einen Nachhilfelehrer in Deutsch besorgt. Er kommt zwei Mal in der Woche zu mir und gibt mir jeweils für eine Stunde Unterricht in Grammatik, er schreibt auch Aufsätze mit mir. Es ist mühsam, aber nach und nach verbessere ich mich. Zuletzt habe ich sogar einen Dreier auf eine Schularbeit bekommen. Mein Mitschüler hingegen, der ein Flüchtlingskind ist, bekommt nur Einser oder Zweier. Und das in jedem Unterrichtsfach. Obwohl er nicht einmal ordentlich Deutsch sprechen kann. Ich finde das ungerecht´.

Manuel ist Schüler der zweiten Klasse der Neuen Mittelschule. Er bestätigt, was von einigen Lehrern dieser Schule zu hören ist. ´Wir werden von unserem Direktor gezwungen, Kindern von Asylanten gute Noten zu geben. Das bedeutet, die schlechteste Note, die ein Flüchtlingskind bei uns bekommt, ist ein Zweier. Damit soll der Schein nach außen gewahrt werden und zeigen, wie erfolgreich sich Asylanten-Schüler integrieren können. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Wir Lehrer müssen dann die Eltern der Kärntner Schüler beruhigen. Die Wahrheit ist, dass keiner unserer ausländischen Schüler gut ist. Die meisten haben nicht einmal Volksschul-Niveau und sprechen kaum Deutsch´.

Eine schriftliche Weisung, Flüchtlingskinder besser zu benoten, gebe es vom Land Kärnten zwar nicht, ´aber es wird empfohlen, diese Kinder mit 'Fingerspitzengefühl' zu benoten´, sagt Rudolf Altersberger, Oberlehrer Neue Mittelschule vom Land Kärnten. Es sei auch möglich, dass diese Lehrerin ihren Direktor beim Landesschulrat anzeigt. ´Aber das werde ich mit Sicherheit nicht tun´, erklärt die Pädagogin.
´Mehrmals im Jahr fordert uns der Direktor auf, die Asylanten-Kinder in Watte zu packen. Mir vergeht die Lust zu unterrichten. Wir haben an unserer Schule mehr als 130 Kinder, fast ein Viertel davon stammt aus dem Iran, Irak oder Afrika. Diese Flüchtlingskinder sind teilweise aggressiv, wollen nichts lernen und beschimpfen uns. Doch wir Lehrer müssen uns das gefallen lassen. Vor Kurzem hat ein Schüler aus dem Irak zu mir gesagt, dass er keine Lust habe, etwas über Mozart zu lernen. Als ich ihm mitteilte, dass er eine schlechte Note oder keine Beurteilung bekomme, meinte er schnippisch: ´Das trauen Sie sich ja doch nicht´. Natürlich kommen auch Eltern von Kärntner Schülern zu uns und fragen, ob wir die Flüchtlingskinder bei den Noten bevorzugen. Wir verneinen dies offiziell. Schließlich ist das die Vorgabe unseres Direktors. Die Kärntner Schüler sollen wir aber normal beurteilen. Weil ein extrem guter Notendurchschnitt der gesamten Schule doch zu auffällig wäre. So jedenfalls die Begründung des Direktors´, erzählt eine Pädagogin.“

 

Die Recherchen der Kärntner Bildungsdirektion in dieser Causa hätten jedoch nichts Bestätigendes ergeben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende


Anfrage

1.    Um welche Schule handelt es ich im oben zitierten Artikel?

2.    Ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung den oben geschilderten Vorwürfen nachgegangen?

3.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gab es in der oben genannten Schule, nach diesen Vorwürfen eine externe Überprüfung der Noten aller Schüler, um eine objektive Benotung nachzuweisen?

6.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Sind Ihnen als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch weitere solcher Vorfälle bekannt?

9.    Wenn ja, welche, an welchen Schulen bzw. in welchen Bundesländern?

10. Gibt es auf gesetzlicher Ebene die Möglichkeit für den Direktor einer Schule, eine solche Weisung überhaupt zu erteilen?

11. Wenn ja, auf welcher Grundlage?

12. Wenn nein, gibt es irgendwelche Sanktionen, sollte der Direktor einer Schule eine solche Weisung trotzdem erteilen?

13. Kennen Sie als zuständiger Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Empfehlung vom Land Kärnten, die Flüchtlingskinder mit „Fingerspitzengefühl“ zu benoten?

14. Wenn ja, wie soll dieses „Fingerspitzengefühl“ ausschauen?

15. Darf dieses „Fingerspitzengefühl“ dazu führen, Kinder auf Grund ihrer Herkunft unterschiedlich zu benoten?

16. Gibt es seitens des Ministeriums bestimmte Weisungen oder Empfehlungen im Umgang mit Kindern von Asylsuchenden bzw. Flüchtlingskindern?

17. Wenn ja, welche?

18. Wie werden Kinder von Asylsuchenden generell benotet?

19. Kann es zwischen Kindern von Asylsuchenden und den anderen Kindern eine differenzierte Benotung geben?

20. Wenn ja, wie schaut diese aus?

21. Wenn nein, warum nicht?