826/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend Weiterentwicklung öffentlicher Verkehr

 

 

Das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht einen Ausbau von „umweltfreundliche[r], leistbare[r] Mobilität für alle in Stadt und Land“ (Regierungsprogramm 2020 – 2024, S. 112) vor. Um ein stündliches, ganztätiges Angebot des Öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten, sollen sämtliche Mobilitätsservices genutzt werden. Des Weiteren ist angedacht, auf „flexible, nachfrageorientierte Mobilitätsangebote“ (ebd., S. 123) zurückzugreifen und den verstärkten Einsatz von „Shared Services“ (ebd.) zu forcieren.

 

Zeitgleich mit diesem ambitionierten Plan zeigt sich in der Praxis ein ganz anderes Bild. So soll beispielsweise die ÖBB-Haltestelle Oberfalkenstein (Gde. Obervellach, Ktn) an der Tauernstrecke eingestellt werden. Erst 2016 wurde der Betrieb der Gailtalbahn, die 101 Jahre existierte und den Personenverkehr zwischen Hermagor und Kötschach-Mauthen unterstützte, eingestellt. Auch andere, kleinere öffentliche Verkehrslinien im ländlichen Raum bzw. in Regionen mit einer geringen Einwohnerzahl haben ihren Betrieb bereits aufgeben müssen (bspw. Regionalbahn bei Großengersdorf, etc.).

 

Die erwähnten Einstellungen werden meist mit rückläufigen Fahrgastzahlen und einer damit einhergehenden grundsätzlichen Unwirtschaftlichkeit erklärt. Die demographischen Entwicklungen erfordern aber genau in solchen Regionen eine adäquate Grundversorgung durch das öffentliche Verkehrsnetz. Im Sinne einer effizienten Mobilitätsversorgung und somit Sicherstellung bestmöglicher Rahmenbedingungen im ländlichen Raum müssen daher alternative Verkehrslösungen angedacht werden. Angelehnt an den deutschen Gesetzgeber wurde von der FPÖ bereits 2015 der Antrag (750 A/E) eingebracht, notwendige Anpassungen im Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehrsgesetz vorzunehmen, um alternative Bedienungsformen zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde unter anderem von den Grünen unterstützt, von der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition jedoch abgelehnt.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

 

Anfrage

 

1.    Welche öffentlichen Verkehrslinien wurden in den letzten 10 Jahren eingestellt (unterteilt nach Bundesländern)?

2.    Was waren die Gründe für die Einstellung der Verkehrslinien?

3.    Wie viele Personen (Pendler, Schüler, etc.) waren von den Einstellungen der Verkehrslinien betroffen?

4.    Wurden den Betroffenen alternative Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt?

5.    Wenn ja, welche, und inwiefern hat sich dadurch der Zeitaufwand (im Durchschnitt), den die Betroffenen in den jeweiligen Verkehrsmitteln verbringen, verändert?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Können Sie sich vorstellen das Kraftfahrlinien- bzw. Gelegenheitsverkehrsgesetz so anzupassen, dass alternative Bedienungsformen angelehnt an die deutsche Rechtsprechung (§2 Personenbeförderungsgesetz) ermöglicht werden?

8.    Wenn ja, inwiefern?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Sofern keine öffentlichen Verkehrsinteressen dagegensprechen, unterstützen Sie eine Erneuerung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes bzw. des Kraftfahrliniengesetzes, um alternative Bedienungsformen zu ermöglichen?

11. Wenn ja, inwiefern?

12. Wenn nein, warum nicht?