832/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.02.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Anweisungen des Ministers an die selbstverwaltete ÖGK

 

Im Report-Interview vom 11.02.2020 berichtete Bundesminister Rudolf Anschober, dass er der ÖGK eine "Anweisung" gegeben hätte. Das war sehr überraschend, denn laut Gesetz sind die Sozialversicherungsträger selbstverwaltet. Das heißt, der Gesetzgeber gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, darüber hinaus sind die Sozialversicherungsträger jedoch weisungsfrei.

Zuletzt gab es im November 2018 große Aufregung, als die türkis-blaue Bundesregierung versuchte, ohne gesetzliche Grundlage in der selbstverwalteten Sozialversicherung einzugreifen ("Krankenkasse kann ohne Gesetz umgebaut werden", (https://www.heute.at/s/krankenkassen-vor-umbau-ohne-gultiges-gesetz-49232809).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage haben Sie der selbstverwalteten ÖGK "Anweisungen" gegeben?

2.    Welche weiteren "Anweisungen" planen Sie der selbstverwalteten ÖGK bzw. den anderen selbstverwalteten Sozialversicherungsträgern zu geben?