832/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Anweisungen des Ministers
an die selbstverwaltete ÖGK
Im Report-Interview vom 11.02.2020 berichtete
Bundesminister Rudolf Anschober, dass er der ÖGK eine "Anweisung"
gegeben hätte. Das war sehr überraschend, denn laut Gesetz sind die
Sozialversicherungsträger selbstverwaltet. Das heißt, der
Gesetzgeber gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, darüber hinaus
sind die Sozialversicherungsträger jedoch weisungsfrei.
Zuletzt gab es im November 2018 große
Aufregung, als die türkis-blaue Bundesregierung versuchte, ohne
gesetzliche Grundlage in der selbstverwalteten Sozialversicherung einzugreifen
("Krankenkasse kann ohne Gesetz umgebaut werden", (https://www.heute.at/s/krankenkassen-vor-umbau-ohne-gultiges-gesetz-49232809).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage haben Sie der selbstverwalteten ÖGK "Anweisungen" gegeben?
2. Welche weiteren "Anweisungen" planen Sie der selbstverwalteten ÖGK bzw. den anderen selbstverwalteten Sozialversicherungsträgern zu geben?