834/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch, Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend externe medizinische Behandlung von Häftlingen

 

Während es der Justiz teilweise an einfachen Ausrüstungsgegenständen mangelt, welche der Sicherheit von Justizwachebeamten dienen würde, wirft die teils kostspielige externe medizinische Versorgung und Behandlung von Häftlingen viele Fragen auf.

 

So berichtet die Tageszeitung die Presse am 19.3.2019 unter anderem folgendes

 

„Die Kosten für die medizinische Versorgung im Strafvollzug sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch Justizminister Josef Moser (ÖVP) hervorgeht, wurden dafür im Vorjahr 94,6 Mio. Euro ausgegeben. Im Jahr 2008 hatte die medizinische Behandlung und Betreuung von Strafgefangenen noch 62 Mio. Euro gekostet.

Signifikant angewachsen sind vor allem die Ausgaben, die aus dem Justizbudget für die Behandlung bzw. Unterbringung von Häftlingen in öffentlichen Krankenanstalten bestritten werden müssen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Häftlinge sind in den letzten drei Jahren in externen medizinischen

Einrichtungen stationär behandelt worden (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Staatsbürgerschaft, Behandlungsort und Haftanstalt)?

2.    Wie viele Häftlinge sind in den letzten drei Jahren in externen medizinischen

Einrichtungen ambulant behandelt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Staatsbürgerschaft, Behandlungsort und Haftanstalt)

3.     Wie hoch belaufen sich die Kosten für sämtliche Behandlungen?

(Bitte um Aufschlüsselung der letzten drei Jahre, Anzahl der Behandlungen, Behandlungsort)

4.    Wie hoch waren die Kosten in den letzten drei Jahren dieser „gesperrten Abteilungen“ österreichweit in externen Krankenanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Krankenanstalten)

5.    In wie vielen Fällen stand die Behandlung im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch? (Bitte um Aufschlüsselung der letzten drei Jahre)

6.    Wie viele Verträge betreffend sogenannten „gesperrten Abteilungen“ (Beispiel KH Barmherzige Brüder – Justizanstalt Josefstadt) gibt es österreichweit mit externen Krankenanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Krankenanstalten)

7.    Wie lange ist die Laufzeit dieser Verträge in den „gesperrten Abteilungen“ österreichweit in externen Krankenanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Krankenanstalten)

8.    Werden diese Verträge von den „gesperrten Abteilungen“ in externen Krankenanstalten während ihrer Laufzeit überprüft, evaluiert und eventuell angepasst?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie viele Betten in sogenannten „gesperrten Abteilungen“ gibt es österreichweit in externen Krankenanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Krankenanstalten)

10. Sind diese Betten in den „gesperrten Abteilungen“ der externen Krankenanstalten ausreichend oder müssen wegen Platzmangel auch Insassen in Kliniken unter Bewachung angehalten werden? 

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wie hoch belaufen sich die Kosten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Klinik Bewachung österreichweit) 

11. Wird mit den Krankenanstalten (gem. Frage 5) pauschal abgerechnet oder nach tatsächlicher Belegung der Betten bzw. durchgeführten Behandlungen?

12. Bei unterschiedlichen Abrechnungsmodellen, bitte um Aufschlüsselung nach

Abrechnungsmodell und Krankenanstalten.

13. Wie hoch ist die tatsächliche prozentuelle Auslastung der Betten in den einzelnen „gesperrten Abteilungen“? (Bitte um Aufschlüsselung auf einzelne Abteilungen)

14. Nach welchen Kriterien wurden die Krankenhäuser für gesperrte Abteilungen ausgewählt?