865/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend  Europäischer Monarchisten-Kongress in Wien und das „Russian Imperial Moment“ (RIM)

 

Am 9. November 2019  fand der „2. Europäische Monarchisten Kongress in Wien“ im Parkhotel Schönbrunn statt.

Der Kongress wurde vom Verein „Monarchisten: Schwarz-Gelbe Allianz“ (ZVR-Zahl: 390619397) organisiert und öffentlich beworben.

http://sga.monarchisten.org/termine/details/285-i-europaeischer-monarchisten-kongress-in-wien-100-jahre-interregnum-sind-genug.html

 

Das Vereinsprogramm der „Monarchisten: Schwarz-Gelbe Allianz“ enthält unter anderem folgende Angaben:

„Die Monarchisten wollen das politische System von Grund auf neu gestalten und folgende Punkte umsetzen:

·         Umfassende Reform und Aufwertung des Staatsapparates

·         Monarch als überparteiliches Gegengewicht zu den Großparteien

·         Monarch kann verbindliche Volksabstimmungen anordnen

·         Monarch kann parteifreie, verdiente Persönlichkeiten gemäß Nichtwähleranteil direkt ins Parlament entsenden

·         (...)

·         Staatenbund der Donaustaaten, um Interessen gegenüber den Großen der EU besser vertreten zu können

·         Ein gemeinsamer Kaiser statt fünf Präsidenten“

Auf der Homepage finden sich allerlei, die Monarchie als Staatsform verherrlichende und idealisierende Inhalte.

Der Verein ist laut eigenen Angaben auf der Vereins-Homepage eine „zukunftsorientierte, überkonfessionelle und übernationale Bürgerbewegung“.

Sie streben die Einführung einer parlamentarischen Monarchie und die möglichst enge Kooperation der Nachfolgestaaten der Donaumonarchie auf demokratischem Wege an.

Am Kongress am 9. November 2019 nahm auch der russische Faschist Stanislav Vorobyov als Redner teil, was Videoaufnahmen belegen. (https://www.youtube.com/watch?v=dLAAv5MdUGU)

Es existiert auch ein Foto von der Veranstaltung in Wien, auf dem neben Worobjow die Leiterin der Schwarz-Gelben Allianz, Nicole Fara, steht.

Vorobyov ist Chef der russischen faschistischen Bewegung „Russian Imperial Moment“ (RIM). 

Es scheint bislang der erste offizielle Kontakt zwischen der „Russischen Reichsbewegung“ und den österreichischen Monarchisten, sowie die erste Teilnahme des Chefs der russischen neofaschistischen Organisation an einer solchen Veranstaltung zu sein.

Das „Russian Imperial Moment“ (RIM )ist keine "gewöhnliche" monarchistische Bewegung, wie der Name suggerieren mag, sondern eine rechtsextreme Gruppierung. Sie stellte Material und logistische Hilfe russischen Separatisten in der Ost Ukraine zur Verfügung und spendete Geld an die schwedische Neo-Nazi Bewegung „Nordic Resistance“ und versuchte darüber hinaus eine größere internationale Allianz von westlichen und russischen Faschisten zu errichten.

Im August 2016 organisierte die RIM ein paramilitärisches Partisanen-Trainingscamp „Partisan“ in der Nähe von Sankt Petersburg, in welchem unter anderem zwei schwedische Neonazis (Anton Tulin und Viktor Melin) ausgebildet wurden, die später eine terroristische Anschlagsserie in Schweden durchführten. Vorobyov ist unter anderem für seine antisemitischen Äußerungen bekannt.

Es erscheint der Anfragestellerin höchst beunruhigend, dass eine österreichische Organisation mit Sitz in Wien Führungspersönlichkeiten des RIM nach Wien zu einem Kongress einlädt.

Weiters ist erstaunlich, dass ein Chef einer russischen neofaschistischen Organisation, in deren Lager die Terroristen der Anschläge in Göteborg trainierten, innerhalb der EU Reisefreiheit genießt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist dem Innenministerium beziehungsweise den Sicherheitsbehörden der Verein "Monarchisten: Schwarz-Gelbe Allianz" bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wann wurde er gegründet?

c.    Wann wurden dessen Statuten bei der Vereins Behörde hinterlegt?

d.    Was ergab die vereinsbehördliche Überprüfung der Statuten im Gründungsstadium?

                                  i.    Gab es irgendwelche Auffälligkeiten/Beanstandungen hinsichtlich des Vereinszwecks? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

1.    Wenn ja, welche?

2.    Wenn nein, weshalb nicht?

e.    Hegte die Vereins Behörde Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit des Vereinszwecks oder der Ziele des Vereins?

f.      Wurde von der Vereins Behörde erwogen, die Gründung des Vereins zu untersagen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht? 

                                 ii.    Wenn ja, welche?

2.    Steht der Verein derzeit unter Beobachtung des BVT?

a.    Wenn ja, seit wann und weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Seit wann wissen die Sicherheitsbehörden vom Auftritt des russischen Faschisten Stanislav Vorobyov am Kongress der Monarchisten am 9. November 2019 Bescheid? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, woher bezog das BVT diese Informationen?

4.    Ist dem BVT das „Russian Imperial Moment“ (RIM) bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann und inwiefern ist dieses dem BVT bekannt? (Um Erläuterungen wird ersucht.)

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

5.    Haben die Sicherheitsbehörden Kenntnis von Aktivitäten des RIM In Österreich in den letzten 5 Jahren? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, von welchen?

6.    Stehen/Standen die Sicherheitsbehörden bezüglich der RIM und dessen Aktivitäten in Austausch mit anderen Geheimdiensten in Österreich, Europa oder darüber hinaus? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, seit wann und in welchem Umfang?

7.    Wie bewertet das BVT die Aktivitäten des Vereins „Monarchisten: Schwarz-Gelbe Allianz“ im Lichte der einschlägigen österreichischen Gesetze, wie insbesondere der österreichischen Bundesverfassung und dem darin verankerten republikanischen Prinzip, sowie dem Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden?

8.    Wurde jemals ein vereinsbehördliches Verfahren eingeleitet zur Prüfung, ob gemäß § 29 VereinsG vorzugehen ist? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, weshalb nicht? 

9.    Kann das BVT ausschließen, dass vom Verein "Monarchisten" staatsgefährdende Aktivitäten ausgehen?

a.    Wie kann das BVT das ausschließen?

10.  Ist Stanislav Vorobyov den österreichischen Sicherheitsbehörden/dem BVT ein Begriff?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

11.  Wie bewertet das BVT Vorobyovs Aktivitäten in Österreich? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

12.  Verfügt das BVT über Informationen, wie lange sich Vorobyov in Österreich aufhielt?

a.    Wenn ja, wie lange hielt sich Vorobyov in Österreich auf?

13.  Verfügt das BVT über Informationen, ob sich Vorobyov im Zuge seines Aufenthalts in Österreich mit anderen Bewegungen oder Personen vernetzte?

a.    Wenn ja, mit welchen anderen Bewegungen oder Personen vernetzte er sich?

14.  Wann und wie oft wurde in den letzten 10 Jahren Vorobyov Einreisevisa von welchen österreichischen Behörden erteilt?

a.    Hatte die zuständige Behörde Hinweise auf Versagungsgründe nach § 21 Abs 2 Z 7 Fremdenpolizeigesetz?

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                 ii.    Wenn ja, welche? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

                                iii.    Wenn ja, weshalb wurde dennoch ein Visum erteilt?

15.  Wann, wie oft und von welchen Staaten wurde in den letzten 10 Jahren Vorobyov ein Schengenvisa erteilt? (Um eine entsprechende Angabe aus dem Visa Informationssystem (VIS) wird ersucht.)

16.  Werden die Sicherheitsbehörden künftig Einreisen und Visa-Erteilungen von Vorobyov kritischer prüfen?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

17.  Kann das BVT ausschließen, dass von Vorobyov staatsgefährdende Aktivitäten ausgehen?

a.    Wie kann das BVT das ausschließen?

18.  Steht/Stand das BVT bezüglich Vorobyov und dessen Aktivitäten in Austausch mit anderen Geheimdiensten in Österreich, Europa oder darüber hinaus? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

19.  Wie viele Personen waren mit Stichtag 25.09.2019 im Extremismusreferat des BVT tätig?

20.  Wie viele Personen sind mit Stichtag der Anfragebeantwortung im Extremismusreferat des BVT tätig?

21.  Mit Entschließung des Nationalrates vom 25. September 2019 (132/E XXVI. GP) betreffend "Ausreichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus" wurde die Bundesregierung aufgeforderteine umgehende Aufstockung der personellen und technischen Ressourcen des Extremismusreferats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorzunehmen, um in Zukunft eine engmaschige Informationsgewinnung und Überwachung jeglicher Form von extremistischen Tendenzen zu gewährleisten. Inwiefern wurde der Entschließung Rechnung getragen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

22.  In welchem Ausmaß wurden die personellen und technischen Ressourcen des Extremismusreferats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorgenommen?  (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)

Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus Datenschutz- oder Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrechts ersucht. Allenfalls ersuchen die Abgeordneten um eine Beantwortung in klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates - InfOG.