868/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Grenzgänger mit ausländischen Zulassungen

 

Tausende Österreicherinnen und Österreicher haben ihren Lebensmittelpunkt zwar in einem der neun Bundesländer, arbeiten jedoch im Ausland. In Vorarlberg allein gab es im Jahr 2017 17.000 sogenannte Grenzgänger, welche täglich vorrangig nach Liechtenstein, Deutschland oder in die Schweiz pendeln (https://vorarlberg.orf.at/v2/news/stories/2951794/). Obwohl durch Österreichs Beitritt zur EU und durch die Teilnahme am EWR viele unserer Nachbarländer steuerrechtlich, wirtschaftlich und politisch näher mit Österreich zusammengewachsen sind, steht man als Grenzgänger auch im Jahr 2020 noch vor bürokratischen und juristischen Herausforderungen, die Zeit und Geld in Anspruch nehmen.

Ein konkretes Beispiel bieten im Ausland zugelassene Kfz, die von Österreicher_innen mit Wohnsitz im Inland mehrmals wöchentlich zum Pendeln verwendet werden. Dieser Fall präsentiert sich meist in Form eines Firmenwagen, der vom Arbeitgeber im Ausland zur Verfügung gestellt wird. Laut § 82  Abs 7 bzw Abs 8 KFG darf jemand mit österreichischem Wohnsitz kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über einen längeren Zeitraum (mehr als ein Monat) in Österreich verwenden. Im grenznahen Raum, der wirtschaftlich nahe zusammengerückt ist, ist die Vollziehung solcher Bestimmungen lebensfremd.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium gesetzt, beziehungsweise in Planung genommen, um es Grenzgängern zu ermöglichen, einen von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen, mit ausländischer Zulassung, zum Pendeln zu verwenden?

2.    Seit wann ist Ihnen diese Problematik bekannt?

3.    Gibt beziehungsweise gab es in Ihrem Ministerium eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Konflikt des § 82 Abs 7 bzw Abs 8 KFG und den Grenzgängern beschäftigt?

a.    Wenn nein, wird eine solche eingesetzt werden?

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, welche Ergebnisse lieferte diese Arbeitsgruppe? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

4.    Gibt es seitens des Bundesministeriums eine Empfehlung für Grenzgänger, wie sie damit umgehen sollen, wenn sie von Ihrem Arbeitgeber im Ausland einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen?

a.    Wenn ja, wie lauten diese?

                                  i.    Wurden diese Empfehlungen veröffentlicht?

b.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

5.     Soll der Vollzug des KFG § 82 eine Gefährdung des österreichischen Wirtschaftsstandorts verhindern?

a.    Wenn ja, inwiefern? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

b.    Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

6.    Eine nachzuvollziehende Begründung für den oben angeführten § 82 Abs 7 bzw Abs 8 KFG ist die Gefahr, dass ansonsten Kfz im Ausland NoVA-frei erworben werden könnten. E-Autos stellen hier jedoch einen Sonderfall dar, nachdem sie von der NoVA und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind und hier deshalb kein Steuerentgang zu befürchten ist. Weshalb sind E-Autos nicht von § 82 Abs 7 bzw Abs 8 KFG ausgenommen?

a.    Gibt es eine andere Begründung für § 82 Abs 7 bzw Abs 8 KFG, der es Ihres Erachtens nach rechtfertigt auch keine E-Autos mit ausländischen Zulassungen über längere Zeiträume in Österreich zu verwenden?

b.    Sehen Sie hier Novellierungsbedarf? 

7.    Werden seitens des BMK Schritte eingeleitet, um für Grenzgänger eine Ausnahmeregelung des § 82 Abs 7 bzw Abs 8 KFG auszuarbeiten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Wie viele Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafverfahren nach § 82 Abs 7 bzw Abs 8 KFG wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 bundesweit sowie in den einzelnen Bundesländern geführt?