870/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst/Kultur/öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Mangelhafte Umsetzung des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017

 

Im Juni 2017 haben SPÖ und ÖVP zusammen und gegen den Widerstand aller Oppositionsparteien das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) beschlossen. Erst vier Jahre zuvor hatten SPÖ, ÖVP und FPÖ gemeinsam das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) beschlossen, das laut Klug "seit 1948 [...] die größte Reform im Bereich der Bundes-Sportförderung" dargestellt haben soll.1 Man wollte damals wegkommen vom "Gießkannenprinzip" der Fördergeldverteilung hin zu einer gezielten Verteilung nach den Parametern "Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung".2 Damals wie auch beim BSFG 2017 sind das jedoch exakt die Hauptkritikpunkte, nämlich die fortbestehenden ineffizienten und massiv parteipolitisch gefärbten Strukturen im Sportbereich sowie die Aufblähung von Verwaltungsstrukturen auf Kosten der Sportler_innen. Die meisten Geldmittel fließen nach wie vor in den Erhalt der Strukturen von parteipolitisch gefärbten Dach- und Fachverbänden. Anstatt das BSFG 2017 dafür zu nutzen, Missstände im alten Gesetz zu bereinigen, wurden diese Strukturen fortgeschrieben und einzementiert. Konkret lässt sich das z.B. an folgenden Punkten festmachen:

Nach wie vor nicht vorhandener Frauenanteil in Entscheidungsgremien

Im türkis-grünen Regierungsprogramm wird eine Frauenquote von 40 Prozent für die Aufsichtsräte von Unternehmen in öffentlicher Hand gefordert, wobei der Bund "mit gutem Beispiel für die Privatwirtschaft" vorangehe.3 Im Sportbereich fordert das Regierungsprogramm sogar einen Frauenanteil von 50 Prozent und zwar genau in jenen Gremien, "die über die Sportförderung des Bundes entscheiden". Wie der Bericht zur Sportförderung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2019 zeigt,4 wurden in der neu geschaffenen BSG 2017 alle Positionen von der Geschäftsführung über die Aufsichtsräte und Mitglieder in den Kommissionen ausschließlich mit Männern besetzt. Der Frauenanteil lag bis dato in der BSG also bei 0 Prozent.

Inhärenter Interessenskonflikt zwischen Fördergeber_innen und Fördernehmer_innen:

§§ 33 Abs. 1, 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 BSFG 2017 sehen vor, dass Förderempfänger_innen, die also z.B. Mitglieder in Verbänden sind, auch in jenen Gremien sitzen können, die über die Fördermittelvergabe entscheiden - konkret im Aufsichtsrat, der Kommission für den Leistungs- und Spitzensport sowie der Kommission für den Breitensport der mit dem BSFG 2017 neu geschaffenen Bundes-Sport GmbH (BSG). Die beiden Kommissionen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung an erster Stelle über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, bestehen sogar mehrheitlich aus Mitgliedern von Sportorganisationen, die von der Bundes-Sportorganisation (BSO) bestellt werden. Der Rechnungshof sieht hier in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf des BSFG 2017 bereits einen massiven Interessenskonflikt bei der Vergabe von Fördermitteln, da Fördernehmer_innen direkten Einfluss auf Förderentscheidungen nehmen können.5 Er verweist auch auf die Definition von Unvereinbarkeit nach dem Bundes-Public Corporate Governance Kodex, wonach "Mitglied des Überwa­chungsorgans [...] nicht sein (darf), wer in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zum Unter­nehmen oder dessen Geschäftsleitung steht, die einen nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt be­gründet".6 De facto heißt das jedoch nichts anderes, als dass "jemand am Vormittag in seinem Verband ein Förderansuchen schreiben (kann) und am Nachmittag geht er in die GmbH und entscheidet dort über sein Förderansuchen", wie Brosz von den Grünen anschaulich schildert.7

Unbegründete gesetzliche Festschreibung von Fördermitteln

Während Förderansuchen durch das BSFG 2017 prinzipiell leistungs- und bedarfsorientiert abgewickelt werden sollen, erhält z.B. der ÖFB laut § 7 Abs. 1 BSFG 2017 eine gesetzlich festgeschriebene Summe von 6,5 Mio Euro jährlich, laut Rechnungshofbericht insgesamt 15 Mio Euro aus den Mitteln des § 20 GSpG.  Außerdem wird in Abschnitt 3 des BSFG 2017 der ÖFB explizit von den Leistungsansprüchen an die restlichen Bundessportfachverbände ausgenommen und das ohne jegliche Begründung. Auch § 13 Abs. 1 schreibt bestimmten Organisationen wie BSO, ÖOC, ÖPC, ÖBSV und SOÖ fixe Förderungsmittel zu. Solche vorab erfolgten und weder leistungs- noch bedarfsorientierten und somit unbegründeten Festschreibungen von Fördermitteln führen, wie bereits der Rechnungshof in seiner Stellungnahme festgehalten hat, zu einer massiven Besserstellung dieser Organisationen und Verbände gegenüber dem Rest. Das kann weder im Sinne des BSFG 2017, noch im in § 1 Abs. 2 zitierten gesamtgesellschaftlichen und öffentlichen Interesse sein.

Intransparenz bei Fördervergabe trotz Festschreibung von Leistungskriterien

In § 6 Abs. 2 und 3 wird festgelegt , dass die Fördermittelvergabe auf Basis der Leistungsfähigkeit nach 5 Kriterien zu erfolgen hat, wofür die BSG einen Kriterienkatalog zu erstellen hat. Außerdem hat die BSG eine komplexe Matrix erstellt, auf deren Grundlage einerseits eine retrospektive Bewertung der Leistung, andererseits eine potentialorientierte Bewertung der Entwicklungsperspektive erfolgt. Vergleicht man die Verortung der einzelnen Sportfachverbände innerhalb dieser Matrix (Abb. 1) mit der tatsächlich erhaltenen Förderung (Ausschnitt Abb. 2), ergeben sich unerklärliche Diskrepanzen. Fachverbände, die wesentlich höher eingestuft werden als andere, erhalten dennoch weniger Förderung.

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(Abb. 1, https://www.austrian-sports.at/wp-content/uploads/2019/08/Einstufung-der-Verbaende.pdf)

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(Abb. 2, https://www.austrian-sports.at/wp-
content/uploads/2019/08/Verbandsfoerderung-2019.pdf
)

Zusätzlich besagt § 18 Abs. 5 BSFG den Vermerk, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Dies führt die Festlegung von verpflichtenden Leistungskriterien für Fördernehmer_innen sowie den Entwurf einer komplexen Matrix zur Leistungsberechnung ad absurdum. Selbst wenn sich Fördernehmer_innen an die Leistungsvorgaben der BSG halten und die Fördervorgaben laut BSFG 2017 erfüllen und selbst wenn sie innerhalb der Bewertungsmatrix hoch eingestuft werden, heißt das nicht, dass diese auch angemessen oder überhaupt gefördert werden. 

Bei der Lektüre der Stellungnahmen zum Ministerialentwurf des BSFG 2017 und deren Einfluss auf den finalen Gesetzestext stellte sich heraus, dass die Kritikpunkte z.B. des Rechnungshofes im finalen Gesetz nicht berücksichtigt wurden, während 11 von 16 Anmerkungen der BSO (teilweise wortwörtlich) aufgenommen, 2 Anmerkungen teilweise aufgenommen, 2 Anmerkungen nicht aufgenommen und eine Anmerkung sogar übererfüllt wurde. Die BSO ist jene Organisation, in der u.a. die Bundessportdach- und fachverbände Mitglieder sind, die wiederum in jenen Gremien der BSG sitzen, die Förderentscheidungen treffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1.    Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die längst überfällige und nun von der Regierung selbst mit 50 Prozent festgelegte Besetzung von Entscheidungsgremien im Sportbereich mit Frauen zu erreichen?

a.    Werden die von Schwarz-Grün selbst vorgegebenen 50 Prozent Frauenanteil auch tatsächlich erreicht werden und wenn nein, warum nicht?

2.    Die Grünen haben sowohl gegen das BSFG 2013 als auch gegen das BSFG 2017 gestimmt und  Kritik an den parteipolitischen Einflüssen auf den Sportbereich, dem Interessenskonflikt zwischen Fördernehmer_innen und Fördergeber_innen sowie an Doppelförderungen geübt.

a.    Was gedenken Sie konkret gegen die parteipolitische Einflussnahme zu tun, die dazu führt, dass Fördermittel ineffizient verwendet, intransparent verteilt und Förderstrukturen unnötig aufgeblasen werden?

b.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig Fördernehmer_innen keinen Einfluss mehr auf die Vergabe von Fördermitteln nehmen können und somit der Unvereinbarkeitsgrundsatz fortan gewährleistet wird und wenn nein, warum nicht?

c.    Was genau gedenken Sie gegen das Problem von Doppelförderungen durch Bund, Länder und Gemeinden zu tun?

3.    Der Großteil der Fördergelder, nämlich rund 40 Mio Euro der vorgesehenen 80 Mio Euro aus § 20 GSpG, sind bereits für bestimmte Verbände und Organisationen vorbestimmt, wovon der Großteil in die Strukturerhaltung dieser Verbände und Organisationen fließt und nicht für die Sportler_innen selbst aufgewendet wird.

a.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um eine längst notwendige Strukturverschlankung des gesamten Sportbereichs zu erzielen?

b.    Welcher konkrete Zeitplan liegt diesen Maßnahmen zugrunde?

c.    Wie viel Geld soll durch die vorgesehenen Maßnahmen langfristig eingespart werden?

d.    Sollten keine konkreten Maßnahmen geplant sein, um eine dringend notwendige Strukturverschlankung im österreichischen Sport herbeizuführen, mit welcher Rechtfertigung unterbleibt diese? 

4.    Wie rechtfertigen Sie die enormen Diskrepanzen zwischen der Verortung von Sportverbänden in der Matrix der BSG und der tatsächlichen Vergabe von Fördermitteln?

a.    Wie ist es möglich, dass z.B. Tischtennis auf Ergebnisfeld 3 der BSG-Matrix mit 1.137.201 Euro einen höheren Basisbetrag gefördert bekommt als Segeln auf Ergebnisfeld 1 der BSG-Matrix mit einem Basisbetrag von 1.129.735 Euro (siehe Abb. 1 und 2)?

b.    Wie ist es möglich, dass 2019 Basketball auf Ergebnisfeld 2 einen Basisbetrag von 482.595 Euro und eine Gesamtförderung von 534.558 Euro erhalten hat, während:

                                  i.    Radsport auf Ergebnisfeld 2 mit 1.043.673 Euro fast dreimal so viel Basisförderung und insgesamt 1.156.051 Euro Förderung erhalten hat?

                                ii.    Handball auf Ergebnisfeld 2 mit 1.249.119 Euro ca. dreimla so viel Basisförderung und insgesamt 1.383.618 Euro Förderung erhalten hat?

                               iii.    Rudern, Kanu, Schützen, Tischtennis Eishockey, Ringen, Volleyball, Turnen und Pferdesport, die allesamt auf Ergebnisfeld 3 der BSG-Matrix stehen, sowohl eine höhere Basis- als auch Gesamtförderung erhalten haben?

                               iv.    Badminton, Schwimmen, American Football und Triathlon, die alesamt auf Ergebnisfeld 4 der BSG-Matrix stehen, sowohl eine höhere Basis- als auch Gesamtförderung erhalten haben?

                                 v.    Bob + Skeleton auf Ergebnisfeld 5 der BSG-Matrix sowohl eine höhere Basis- als auch Gesamtförderung erhalten hat?

5.    Wie rechtfertigen Sie auf Basis der zugrundeliegenden BSG-Matrix die Diskrepanzen hinsichtlich der Basisbeträge?

6.    Wie werden diese Basisbeträge genau errechnet und wo ist diese Berechnung einsehbar?

7.    Laut Rechnungshofbericht8 waren im Oktober 2017 ca. 1.500 Förderakten aus den Jahren 2010 bis 2016 noch nicht abgerechnet. Wie viele Förderakten sind aktuell immer noch nicht bearbeitet?

a.    Aus welchen Jahren stammen diese offenen Förderakten?

b.    Wem obliegt hier die Kontrolle der Abrechnung dieser offenen Förderakten?

c.    Wie verfährt man mit eventuellen Rückzahlungen oder ungenutzten Mitteln aus diesen Förderakten und wo ist das nachprüfbar?

d.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die offenen Förderakten schnelstmöglich zu bearbeiten?

8.    Das Ziel des BSFG 2017 und der Gründung der BSG war u.a., die Vergabe von Fördermitteln transparent über die BSG abzuwickeln. Laut § 14 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 Z 2 gibt es Fördermittel in nicht unwesentlicher Höhe, die über das Bundesfinanzgesetz BFG weiterhin vom Bundesminister zugewiesen werden.

a.    Wie hoch war die genaue Geldsumme, die 2018 über die § 14-Förderung vergeben wurde und an wen wurden diese Förderungen genau vergeben?

b.    Wie hoch war die genaue Geldsumme, die 2019 über die § 14-Förderung vergeben wurde und an wen wurden diese Förderungen genau vergeben?

c.    Wie hoch ist die genaue Geldsumme, die 2020 über die § 14-Förderung vergeben wird und an wen werden diese Förderungen genau vergeben?

d.    Nach welchen zugrundeliegenden Kriterien werden die Fördermittel aus §
14 genau vergeben?

e.    Wo sind diese Kriterien einsehbar?

f.      Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Vergabe der § 14-Fördermittel transparent und rasch öffentlich zu machen?

g.    Wer ist für die Verteilung der § 14-Fördermittel genau zuständig und wer kontrolliert deren Verteilung?

h.    Wie hoch ist die Summe der nicht ausgezahlten §-14-Fördermittel für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (sofern für 2020 schon eine Verteilung der mittel erfolgt ist - wenn nicht, wann erfolgt diese?)?

i.      Was passiert mit nicht ausgezahlten Geldmitteln aus der §-14-Förderung und wo ist das nachvollziehbar?

9.    Bereits das BSFG 2013 sah eine Transparenzdatenbank vor, in der alle Fördermittelvergaben an die jeweiligen Fördernehmer_innen ersichtlich sein sollten. Der Rechnungshofbericht9 kritisiert bereits damals, dass zwar die Fördermittel weitestgehend vollständig aufgelistet wurden, jedoch seien Verbände und Vereine als Mittelempfänger "zugunsten Dritter" ausgewiesen worden, wodurch weder die Weitergabe der Mittel noch die tatsächlichen Endempfänger der Fördermittel ersichtlich waren und daher erst recht keine Transparenz gegeben war.

a.    Werden im BSFG 2017 konkrete Maßnahmen gesetzt, um in den unter § 39 veröffentlichten Daten die tatsächlichen Endempfänger von Fördermitteln ersichtlich zu machen und wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wie werden Doppelförderungen durch Bund, Länder und Gemeinden verhindert?

c.    Ist es nicht im öffentlichen Interesse sowie im Interesse des Ministeriums und der BSG, Doppelförderungen durch Bund, Länder und Gemeinden zu verhindern?

10. Laut BSG10 stehen pro Jahr 7 Mio Euro an athletenspezifischer Spitzenförderung bereit.

a.    Nach welchen genauen Kriterien wird diese Förderung verteilt?

b.    Wird bei der Vergabe dieser Förderung die BSG-Matrix berücksichtigt?

c.    Wie wird die athletenspezifische Förderung verteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?

d.    Wie bzw. von wem wird die effektive Verwendung dieser Förderung überprüft?

e.    Wie hoch ist der Betrag der nicht verwendeten Mittel dieser Förderung seit 2018?

f.      Was passiert mit der nicht ausgezahlten Summe und wo ist deren Verbleib/Verwendung einseh- und überprüfbar?

11. Wie genau wird überprüft, ob Fördermittel auch für den vorgegebenen Zweck verwendet werden und was passiert, wenn dem nicht so ist?

12. So nicht nachvollziehbar, wie sich die Fördermittelvergabe zurzeit gestaltet (siehe z.B. Frage 5), halten Sie eine wie in § 23 Abs. 2 BSFG 2017 erwähnte "stichprobenweise" Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln tatsächlich für ausreichend?

13. Wie hoch ist die Summe der Fördermittel, die nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, in den Jahren 2017-2019 und wo sind diese Daten einsehbar?

14. Werden diese unsachgemäß verwendeten Fördermittel rückgefordert?

15. Wie hoch ist die Summe der bis dato bekannten unsachgemäß verwendeten Fördermittel, die noch nicht rückerstattet wurden, insgesamt?

16. Gibt es Konsequenzen für Verbände und Organisationen, die ihre Fördermittel unsachgemäß verwenden, über die Rückerstattung hinaus?

17. Nach welchen Kriterien werden die in § 8 Abs. 8 festgelegten 5 Prozent Fördermittel vergeben, die zur "Förderung von nicht vorhersehbaren und unverschuldeten Mehraufwendungen der Bundes-Sportfachverbände [...], die zur Zielerreichung unabdingbar sind"?

a.    Wie hoch war der zur Verfügung stehende Betrag dieser 5-Prozent-Förderung 2017 und wie viel davon wurde vergeben und an wen nach welchen Kriterien?

b.    Wie hoch war der zur Verfügung stehende Betrag dieser 5-Prozent-Förderung 2018 und wie viel davon wurde vergeben und an wen nach welchen Kriterien?

c.    Wie hoch war der zur Verfügung stehende Betrag dieser 5-Prozent-Förderung 2019 und wie viel davon wurde vergeben und an wen nach welchen Kriterien?

d.    Wie hoch ist der Betrag der nicht verwendeten Mittel aus dieser 5-Prozent-Förderung seit der Einführung des BSFG 2017 und was passiert mit diesen Mitteln?

e.    Wo ist die Verwendung dieser § 8 Abs. 8-Förderungsmittel genauso wie der Verbleib der nicht verwendeten Summe einsehbar ?

18. Welche anderen Rückstellungen an Fördermitteln gibt es?

a.    Woher genau kommen diese rückgestellten Fördermittel?

b.    Wer hat Zugriff auf diese Fördermittel?

c.    Gibt es einen Plan, wie diese Mittel in Zukunft eingesetzt werden sollen?

d.    Ist eine Umwidmung dieser Fördermittel angedacht?

e.    Wo sind diese rückgestellten Fördermittel einsehbar?

19. Unter dem Gesichtspunkt des bereits erwähnten § 18 Abs. 5, welche Sicherheit haben Sportverbände, eine Förderung zu erhalten, wenn sie alle Förderkriterien erfüllen, obwohl kein Recht auf Förderung besteht?

a.    Kann daher das BSFG 2017 als einseitige Verpflichtung für Sportverbände verstanden werden, die bei der Vergabe der Fördermittel letztenendes doch der Willkür der BSG ausgeliefert sind und wenn nicht, warum nicht?

b.    Wenn nicht, wie erklären Sie sich, dass die vorgesehene faire und leistungsbasierte Verteilung von Fördermitteln offensichtlich innerhalb der letzten Jahre so nicht stattgefunden hat?

c.    Wie wird garantiert, dass trotz des § 18 Abs. 5 die Fördermittel unter denjenigen Sportverbänden fair und angemessen verteilt werden, die die vom Gesetz und BSG definierten Vorgaben erfüllen?

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00204/fname_324912.pdf      

2 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00427/imfname_271554.pdf

3 https://www.wienerzeitung.at/_em_daten/_wzo/2020/01/02/200102-1510_regierungsprogramm_2020_gesamt.pdf

4 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bundessportfo_rderung.pdf

5 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_11709/imfname_635637.pdf

6 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/publikationen-aus-dem-bundeskanzleramt.html

7 siehe Fn. 5

8 siehe Fn. 4

9 siehe Fn. 4

10 https://www.austrian-sports.at/spitzensport-foerdersystem/