871/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Task Force Eurofighter

 

Am 9. Mai 2019 wurde der rechtskräftige Strafbefehl des Amtsgerichtes München gegen                    einen ehemals führenden EADS/Airbus-Manager in der Causa Eurofighter bekannt. Dieser wurde wegen schwerer Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, da insgesamt 90 Millionen Euro aus dem Unternehmen EADS/Airbus an das VECTOR-Netzwerk geschleust wurden.     Diesen 90 Millionen Euro standen keine nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüber. Wörtlich steht unter anderem in diesem Strafbefehl, dass VECTOR AEROS-   PACE eine "Durchleitungsstelle" war, um "zu verschleiern, dass im Volumen von ca. 90 Mio EUR auch durch Dritte keinerlei Leistungen erfolgten, die die Zahlungen rechtfertigen konn-  ten. Die ausgeschleusten Geldmittel wurden durch VECTOR weiter verschoben und wirt- schaftlich nicht nachvollziehbaren Zwecken außerhalb der legitimen Interessen von EADS     zugeführt." Damit wurde zum ersten Mal ein zentraler Vorwurf in der Causa Eurofighter ge- richtlich bestätigt, nämlich, dass den über das VECTOR-Netzwerk im Zuge der Gegenge-schäfte erfolgten vermeintlichen Provisionszahlungen keinerlei Gegenleistungen gegenüberstanden. Das bedeutet, dass Personen wie etwa Hubert Hödl oder Alfons Mensdorff-Pouilly,  die über ihre Gesellschaften Millionenbeträge von VECTOR erhielten, Empfänger von unzu-  lässigen Zahlungen waren. Die entsprechenden Rechnungen sowie Verträge der Gesell-   schaften an VECTOR lagen dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss vor. Dies bedeutet, dass der Haftungsausschluss in Punkt 4 in den "Verhaltensregeln betreffend die Geschäfts-    tätigkeit" im Eurofighter-Vertrag nicht mehr gelten dürfte, da offensichtlich Handlungen von EADS/Airbus-Managern gesetzt wurden, die mit potentiellen Bestechungshandlungen in       Verbindung stehen. Die vertragliche Rechtsfolge wäre in so einem Fall ein gänzlicher oder    teilweiser Rücktritt vom Vertrag. Außerdem sieht das Bundesvergabegesetz Verteidigung      und Sicherheit 2012 in § 57 Ausschlussgründe von Unternehmen vor, wenn führende Mitar-  beiter in Bezug auf Korruption oder Untreue rechtskräftig verurteilt wurden. 

Genau zu dieser Thematik haben wir vor einem Jahr schon eine Anfrage gestellt. Spannend                      ist, dass seither nichts unternommen wurde, obwohl laut Anfragebeantwortung damals schon geprüft wurde, ob es möglich gewesen wäre, aus dem Eurofighter-Vertrag auszusteigen.    Nun erst soll die Task Force gemeinsam mit der Finanzprokuratur - denen der Strafbefehl ebenfalls vorlag - analysieren, welche Möglichkeiten sich nun ergeben - obwohl es schon      Anfang 2019 einen Strafbefehl gegen Airbus gab.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche konkreten Schritte wurden nach Bekanntwerden des Münchner Strafbefehls ge- gen Airbus unternommen?

a.    Gab es etwaige rechtliche Konsequenzen bezüglich des Eurofighter Vertrages mit der Republik?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                 ii.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Gab es etwaige rechtliche Konsequenzen bezüglich anderen Verträgen, die die Republik Österreich mit Airbus hat(Stichwort: Polizeihubschrauber)?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                 ii.    Wenn nein, warum nicht? 

2.    Hat sich der Strafbefehl auf die Pläne zu neuen potentiellen Verträgen mit dem Unter- nehmen Airbus ausgewirkt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

3.    Es wurde geprüft, ob nach den Erkenntnissen aus dem Münchner Strafbefehl ein Rücktritt vom Eurofighter-Vertrag möglich wäre. Was war das Ergebnis der Prüfung?

 

a.    Was und wie wurde konkret geprüft?

b.    Welche konkreten Schritte hatte die Prüfung zu Folge?

4.    Welche Aufgaben hat die Task Force Eurofighter momentan (um Erläuterungen wird gebeten)?

a.    Welche Personen sind (noch) Teil dieser Task Force (um namentliche Aufzählung wird gebeten)?

b.    Welches Ziel verfolgt man mit dem weiteren Einsatz der Task Force?

c.    Gibt es einen konkreten Auftrag, den die Task Force erfüllen soll?

                                  i.    Wenn ja, was ist das konkrete Ziel dieses Auftrages?

d.    Gibt es einen vorgegebenen Zeitraum in dem die Task Force ihre Arbeit beenden wird?

                                  i.    Wenn ja, wann sollte die Arbeit der Task Force beendet sein?

                                 ii.    Wenn nein, warum nicht? 

5.    Was bedeutet die aktuelle Situation für die Zukunft der österreichischen Luftraumüber-      wachung?

a.    Gibt es nach wie vor Verhandlungen, ob das Software-Update von Airbus für die Eurofighter gekauft wird?

                                  i.     Wenn ja, warum wird verhandelt und wie ist der momentane Stand der Verhandlungen? 

                                 ii.    Wenn nein, was sind die angedachten Alternativen?

6.    Wie wirken sich die neuen Erkenntnisse auf die Budgetverhandlungen aus?

a.    Gibt es für die anstehende Neubeschaffung der Abfangjäger ein Sonderbudget?

                                  i.    Wenn ja, wie hoch ist dieses?