872/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Karrieresprungbrett Ministerkabinett

 

 

Berichten des „Standard“ war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass in Ihrem Ressort die Unsitte verbreitet ist, den Ministern politisch nahestehende Personen mit sogenannten „Mascherlposten“ zu versorgen. In den Genuss der damit verbundenen Gehaltsaufbesserung kamen etwa unter Ihren Vorgängern Wolfgang Brandstetter und Beatrix Karl die nunmehrige Ministerin Karoline Edtstadler sowie der heutige Sektionschef Alexander Pirker. Beide wurden auf hohe Funktionen in Staatsanwaltschaften ernannt, ohne dass sie diese jemals tatsächlich antraten. Der einzige Nutzen dieser Ernennungen lag somit bei den beförderten Personen, welche ihre Kabinettstätigkeiten fortan mit einem höheren Gehalt verrichten konnten.

 

 

Neben der damit einhergehenden finanziellen Besserstellung einzelner Mitarbeiter hat diese jahrzehntelang unter ÖVP und SPÖ geübte Praxis aber vor allem den Effekt, dass der zur politischen Unabhängigkeit verpflichtete Beamtenapparat von der Spitze weg parteipolitisch eingefärbt wird. Häufig werden Leitungsfunktionen von Personen besetzt, welche davor oder mitunter sogar gleichzeitig in den politischen Kabinetten der Minister tätig waren. Das Kabinett wird so zum Karrieresprungbrett – und dies zu Lasten der Unabhängigkeit der Verwaltung.

 

 

Die Anfrage bezieht sich daher neben den „Mascherlposten“ insbesondere auf die Besetzung von Leitungsfunktionen im Ministerium und auf die „politische Herkunft“ der erfolgreichen Bewerber. Von speziellem Interesse sind die Ernennungen von Generalsekretären, Sektionschefs, Gruppenleitern sowie Leitern von Stabstellen.

 

 

Schon bei nur oberflächlichem Studium der Karriereverläufe aktueller Spitzen-Führungskräfte im BMJ lassen sich entsprechende Auffälligkeiten erkennen. Beispielsweise wurde Friedrich Koenig unmittelbar nach seiner Tätigkeit im Kabinett von Justizminister Moser (ÖVP) zum Leiter der Sektion II (Generaldirektion für Strafvollzug) ernannt. Der bereits erwähnte Alexander Pirker ist, nachdem er jahrelang als Kabinettschef und zum Teil auch als Generalsekretär unter Justizminister Brandstetter (ÖVP) tätig war, nun Leiter der Sektion III (Präsidium). Und der Leiter der Sektion IV (Strafrecht) wurde unter Justizminister Moser (ÖVP) als besonderer Vertrauensbeweis zum Generalsekretär ernannt und übte somit zwei wesentliche Funktionen gleichzeitig aus.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Ernennungen, Besetzungen und ähnliches von Positionen und Funktionen sind in Ihrem Ministerium seit 2006 erfolgt, ohne dass die jeweilige Person je die entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat (umgangssprachlich als „Mascherlposten“ bezeichnet)? (Bitte um Aufschlüsselung sämtlicher Ernennungen, Besetzungen etc. von Funktionen oder Positionen, die nie oder nicht im vollen Umfang ausgeübt wurden!)

2.    Welche sonstigen sogenannte „Mascherlposten“ oder ähnliches wurden seit dem Jahr 2006 besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung sämtlicher Ernennungen, Besetzungen, etc. von Funktionen oder Positionen, die nie oder nicht im vollen Umfang ausgeübt wurden)

a.    Falls es dazu keine ausreichende Aufzeichnung mehr gibt, wie lange reichen die Aufzeichnungen über Ernennungen, Besetzungen und ähnliches von Leitungsfunktionen in ihrem Ressort zurück?

b.    Falls es dazu keine ausreichende Aufzeichnung mehr gibt, in welchen Fällen können Sie daher eine absolut korrekte Vorgehensweise nicht ausschließen?

3.    Wurden Leitungsfunktionen (damit sind für diese und sämtliche folgende Fragen gemeint: Generalsekretär, Sektionschefs, Gruppenleiter, Leiter von Stabsstellen) innerhalb Ihres Ressorts seit Ihrem Amtsantritt neu besetzt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

c.    Wenn ja, mit welchen Personen?

d.    Wenn ja, waren diese Personen zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Ernennung in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

e.    Wenn ja, waren diese Personen zu einem anderen Zeitpunkt in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgefüllten Position bzw. Funktion)

f.      Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen vor ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei von ihnen bezogen?

g.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe befinden sich diese Personen nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen?

4.    Wurden seit dem Jahr 2006 Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts mit Personen besetzt, welche davor, gleichzeitig oder danach in einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig waren?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

c.    Wenn ja, mit welchen Personen?

d.    Wenn ja, waren diese Personen zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Ernennung in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

e.    Wenn ja, waren diese Personen zu einem anderen Zeitpunkt in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

f.      Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen vor ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei von ihnen bezogen?

g.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen unmittelbar nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei bezogen? (Bitte Datum der Ernennung angeben)

h.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe befinden sich diese Personen heute und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen?

5.    Wurden Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts seit 2006 neu geschaffen? (Bitte um Bezeichnung dieser Funktionen und genauen Zeitpunkt ihrer Schaffung!)

6.    Wurden bei der Besetzung von Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts seit 2006 interne Stellenausschreibungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei welchen Leitungsfunktionen?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung für jeden einzelnen Fall?

c.    Wenn ja, welche Qualifikationen wurden bei diesen Ausschreibungen verlangt? (Bitte Ausschreibungen nach Datum anführen)

d.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurden bei der Besetzung von Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts seit 2006 externe Stellenausschreibungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei welchen Leitungsfunktionen?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung für jeden einzelnen Fall?

c.    Wenn ja, welche Qualifikationen wurden bei diesen Ausschreibungen verlangt? (Bitte Ausschreibungen nach Datum anführen)

d.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

8.    Wurden seit 2006 in den Ausschreibungen die Anforderungen für Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts verändert?

a.    Wenn ja, wie war der genaue Wortlaut der jeweils letzten und vorletzten Ausschreibungen der betroffenen Leitungsfunktionen und mit welcher Begründung wurde vom ursprünglichen Wortlaut abgewichen?

9.    Mit welchen Personen wurden Leitungsfunktionen, deren Anforderungen seit der vorletzten Ausschreibung geändert wurden, in Ihrem Ressort besetzt?

10. Welche Personen übten Leitungsfunktionen, deren Anforderungen geändert wurden, vor der Neubesetzung aus?

11. Wie viele Personen haben sich jeweils bei den seit 2006 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen beworben?

12. Wie wurden die Bewerber bei sämtlichen seit 2006 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen im Hinblick auf ihre Eignung eingestuft? (Bitte um Gliederung nach Ausschreibung, Eignungsstufen und um die Angabe der finalen Reihung der Bewerber!)

13. Wer gehörte bei den seit 2006 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils der Begutachtungskommission an?

14. Erfolgte der jeweilige Beschluss der Begutachtungskommission einstimmig?

a.    Wenn nein, gab es ein Minderheitengutachten?

15. Wann tagte bei den seit 2006 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils die Begutachtungskommission?

16. Gab es seit 2006 Besetzungen von Leitungsfunktionen, bei denen nicht der bestgereihte Bewerber ausgewählt wurde?

a.    Wenn ja, bei welchen konkreten Besetzungen welcher Leitungsfunktionen

b.    Wenn ja, auf welcher Entscheidungsgrundlage bei jedem der Fälle?

c.    Wenn ja, wer hat diese Entscheidung jeweils getroffen?

17. Gab es seit 2006 Einsprüche oder Beschwerden gegen eine Besetzung einer Leitungsfunktion durch Personalvertretungen, Betriebsräte oder andere Bewerber?

d.    Wenn ja, von wem und bei welchen konkreten Besetzungen?

e.    Wenn ja, welche Gründe wurden jeweils für die Beschwerde angeführt?

f.      Wenn ja, welche Rechtsmittel wurden im Zusammenhang mit Besetzungen von Leitungsfunktionen jeweils ergriffen?

g.    Wenn ja, in welchen Fällen waren diese Einsprüche bzw. Beschwerden erfolgreich?