873/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Mascherlposten" in der Justiz

Mehreren Medienberichten war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass KabinettsmitarbeiterInnen in Ihrem Ressort durch „Mascherlposten" zu einer Gehaltsaufbesserung gelangt sein sollen. In solchen Fällen werden zB KabinettsmitarbeiterInnen auf Planstellen in anderen Organisationseinheiten (wie zB der WKStA, der OStA Graz, etc.) ernannt und anschließend dem Kabinett dienstzugeteilt. Die so „beförderten" Personen versehen keinen einzigen Tag Dienst in ihrer neuen Behörde, sondern erhalten lediglich das auf diese Art aufgebesserte Gehalt. Gleichzeitig wird der jeweiligen Behörde jedoch eine dringend benötigte Planstelle faktisch entzogen.

In einem Protestschreiben von Angehörigen Ihres Ressorts hieß es bereits vor acht Jahren:

„Die Ausschreibung und Besetzung im finanziellen Interesse eines Einzelnen demotiviert alle anderen JustizmitarbeiterInnen, die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften täglich ein immenses Arbeitspensum erbringen und so ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Justiz leisten."

Ironischerweise wurde dieses Schreiben damals auch von der nunmehrigen Bundesministerin Karoline Edtstadler unterzeichnet, die wenig später ebenfalls als Kabinettsmitarbeiterin auf diese Art eine Gehaltsaufbesserung erhielt.

 

Bei der beschriebenen Praxis dürfte es sich leider um keine historische Angelegenheit handeln.

Berichten zufolge sind sogar zum heutigen Tage drei Bedienstete der WKStA bei der Zentralstelle des BMJ sowie eine weitere Person bei der Generalprokuratur dienstzugeteilt. Außerdem soll einer Ihrer Sektionsleiter ebenfalls dienstzugeteilt sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Personen waren in den vergangenen zehn Jahren im Kabinett des/der jeweiligen Bundesministers bzw. Bundesministerin für Justiz tätig, mit welcher besoldungsrechtlichen Einstufung, für welchen Zeitraum und bei wie vielen handelte es sich um Dienstzuteilungen von anderen Organisationseinheiten (ggf. mit dem jeweiligen Zeitraum der Zuteilung)?

a.       Welche der dienstzugeteilten Personen waren im Vorhinein nicht in „ihrer" ursprünglichen Dienststelle tätig?

b.       Welche waren auch nach Ende der Dienstzuteilung nicht in „ihrer" eigentlichen Dienststelle tätig?

2.       Welche Personen sind aktuell von nachgeordneten Dienststellen an die Zentralstelle des BMJ dienstzugeteilt (bitte um Angabe der ursprünglichen Planstelle samt Gehaltsgruppe/Einstufung und Behörde, der genauen Dienstzuteilung in der Zentralstelle und dem Zeitraum der Dienstzuteilung)?

a.       Wie viele der dienstzugeteilten Personen waren im Vorhinein nicht in „ihrer" ursprünglichen Dienststelle tätig?

b.       Wie viele waren auch nach Ende der Dienstzuteilung nicht in „ihrer" eigentlichen Dienststelle tätig?

3.       Wurden in den letzten zehn Jahren Funktionen nur zum Zwecke der Verwendung in der Zentralstelle oder gebunden an eine solche Verwendung geschaffen?

a. Wenn ja, welche?

4.       Wurden diese Funktionen ausgeschrieben?

a.       Wenn ja, gab es weitere BewerberInnen für diese Funktionen?

b.       Wie viele der nicht ernannten Personen haben Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission oder einer anderen Beschwerdestelle erhoben?

c.        Wie vielen davon wurde Recht gegeben aus welchen Gründen?

5.       Wie viele Personen sind aktuell Ihrem Kabinett aus anderen Organisationseinheiten dienstzugeteilt (bitte um Angabe der ursprünglichen Planstelle samt Gehaltsgruppe/Einstufung und Behörde und dem Zeitraum der Dienstzuteilung)?

6.       Wie sind MitarbeiterInnen des Kabinetts standardmäßig besoldungsrechtlich einzustufen (bitte um Angabe der Gehaltsstufe, des Bruttobetrags und allfälliger Zulagen)?

7.       Wie hoch ist die Differenz zwischen einer Einstufung als Oberstaatsanwalt/-anwältin und eines/einer Referentln im Kabinett des/der Bundesministerin?

8.       Wie wurde in den jeweiligen Fällen von Dienstzuteilungen sichergestellt, dass die zwar besetzten, faktisch jedoch freien Planstellen in den ursprünglichen Organisationseinheiten zu keiner Beeinträchtigung der Behördentätigkeit führen?

9.       Wie viele Bedienstete der WKStA sind derzeit anderen Organisationseinheiten dienstzugeteilt?

a. An welche anderen Organisationseinheiten?

10.    Wie viele Personen sind der WKStA dienstzugeteilt?

a. Aus welchen Organisationseinheiten?

11.    Wie viele Planstellen sind in der WKStA in welchen Gehaltsgruppen aktuell vorhanden?

12.    Wie hat sich die Anzahl dieser Planstellen seit Gründung der WKStA entwickelt?

13.    Wie wird die dienstliche Notwendigkeit von Dienstzuteilungen beurteilt?

14.    In wie vielen Fällen von Dienstzuteilungen geschah dies gegen den Willen der jeweiligen Behördenleitung/den jeweils unmittelbaren Vorgesetzten?

15.    Werden die jeweiligen Personalvertretungen mit Dienstzuteilungen befasst?