880/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Symbole-Gesetz

 

Mit dem Symbole-Gesetz, welches am 1. Jänner 2015 und dessen Erweiterung, welche am 1. März 2019 in Kraft getreten ist, wurde die Verwendung von Symbolen der Gruppierungen Islamischer Staat, AI-Qaida sowie von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisation der genannten Gruppierungen sind, mit einer Verwaltungsstrafe versehen.

In den Erläuterungen des Gesetzentwurfes wird angeführt: "Zum einen soll dieser Intention zufolge der Anwendungsbereich des Verwendungsverbots sowohl auf die Symbole der sunnitisch-islamistischen Bewegung der Muslimbruderschaft, als auch auf jene der rechtsextremen, türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe ausgedehnt werden. Zudem wurden die Symbole der faschistischen kroatischen Ustascha-Bewegung verboten. Zum anderen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Verwendung der Symbole der in Rechtsakten der Europäischen Union (Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission etc.) als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen gelisteten Gruppierungen zu verbieten, wobei jedoch die in diesen Rechtsakten gelisteten terroristischen Organisationen der palästinensischen islamistischen Hamas und der separatistisch-marxistisch ausgerichteten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) sowie der darin angeführte militärische Teil der Hisbollah bereits direkt in den Gesetzestext aufgenommen wurden. Dabei ist unbeachtlich, ob die jeweilige Gruppierung unter anderen

Bezeichnungen öffentlich auftritt." Schon bei der damaligen Beschlussfassung wurde kritisiert, dass nur besonders gut geschultes Personal diese Symbole zu erkennen vermag.

 

In diesem Zusammenhang richten daher folgende

 

Anfrage

 

1.      Welche verbotenen Symbole wurden seit 2015 bis Ablauf des Jahres 2019 jeweils nach den Bestimmungen des Symbole-Gesetz als Grund für Anzeigen oder sonstige Amtshandlungen (bitte um genaue Angabe, welche) protokolliert, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Symbol?

a.      In wie vielen Fällen kam es zur Verhängung von Strafen, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Symbol?

b.      In wie vielen Fällen davon kam es zu einer Bestrafung nach dem erhöhten Strafrahmen, da bereits eine rechtskräftige Strafe wegen derselben Angelegenheit vorlag?

c.       Welche Organisationseinheit des BMI setzte diese Maßnahmen jeweils, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Symbol um?

2.      Sieht Ihr Ressort die Erstellung einer detaillierten Statistik über die Verwendung von strafbaren Symbolen vor?

a.      Wenn ja, welche Organisationseinheit des Bundes wird diese Statistik erstellen?

b.      Wenn ja, wann wird eine solche Statistik durch welche Organisationseinheit des Bundes erstellt werden?

c.       Wenn ja, wie kann diese abgerufen werden?

d.      Wenn nein, warum nicht?

3.      Welche präventiven Maßnahmen sind für Personen inkl. Vereine, die im Symbole-Gesetz erfasste Symbole verwenden, vorgesehen?

a.      Von welcher Organisationseinheit des Bundes werden diese durchgeführt?

b.      Wenn diese Schulungen von Privaten Vereinen, Organisationen oder Unternehmen durchgeführt werden, um welche Vereine, Organisationen oder Unternehmen handelt es sich dabei und in welcher Form und Höhe erhalten diese eine finanzielle Entschädigung für diese Schulungen?

c.       Wie werden diese angelegt und gibt es regelmäßige Nachbetreuungen?

d.      Sofern es keine gibt: warum nicht?

4.      Ist eine Evaluierung der Wirksamkeit des Symbole-Gesetzes vorgesehen?

a.      Wenn ja, wer führt diese durch?

b.      Wenn ja, wie wird diese angelegt?

c.       Wenn ja, wann wird eine solche Evaluierung der Öffentlichkeit in welcher Form zugänglich gemacht werden?

d.      Wenn nein, warum nicht?

5.      Wurden Polizistinnen und Polizisten extra geschult, um die verbotenen Symbole als solche zu erkennen?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn ja, welche Organisationseinheit führt diese Schulungen durch?

c.       Wenn ja, wie viele dieser Schulungen wurden in den Jahren 2015-2019 in jedem Bundesland jeweils abgehalten, wie viele Bedienstete nahmen daran teil?

6.      Welche Vorbereitungsarbeiten trifft Ihr Ressort, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die breit erweiterte Palette an verbotenen Symbolen hin zu schulen, damit eine effiziente Vollziehung des stark erweiterten Gesetzes garantiert wird?

7.      Konnte nach vorliegenden Daten in Ihrem Haus durch die Novelle zum Symbole-Gesetz eine präventive Wirkung erzielt werden?

a.      Wenn ja, wie hat sich diese genau dargestellt?