935/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Kontrollversagen in den Bundesmuseen

 

 

Die Neubesetzung der Kuratorien einzelner Bundesmuseen durch Karoline Edtstadler hat einige Aufregung verursacht. Die Kurzzeit-Kulturministerin hatte unmittelbar vor der Angelobung der grünen Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek einen Teil der Kuratoriumsmitglieder von Albertina, Belvedere, MAK und Technischem Museum per Mail darüber informiert, dass ihr Mandat nicht verlängert wird. Laut aktuellen Informationen sind die Funktionsperioden der Kuratoriumsmitglieder jedoch bereits mit 31.12.2019 abgelaufen. Die Mails von Edtstadler sind laut Medienberichten mit 28.1. datiert. Das ergibt eine Phase von knapp einem Monat, in der die Kuratorien nicht ordnungsgemäß ihren Aufgaben nachgehen konnten. Laut Bundesmuseengesetz ist das Kuratorium das wirtschaftliche Aufsichtsorgan der Geschäftsführung, seine Rechte und Pflichten sind an die des Aufsichtsrates im GmbH-Gesetz angeglichen. Es fungiert als Aufsichtsorgan insbesondere auch in Bezug auf Voranschlag, Budgetvollzug und Rechnungsabschluss. Auch die Museums- und Geschäftsordnungen führen explizit die Rechte und Pflichten des Kuratoriums aus, wobei einige Geschäfte und Rechtshandlungen explizit der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

1. Wer hatte die wirtschaftliche Aufsicht über die Geschäftsführung von Albertina, Belvedere, MAK sowie das Technische Museum in der Zeit zwischen 1.1. und 28.1.2020?

2. Waren die genannten Bundesmuseen trotz fehlender Aufsicht voll handlungsfähig?

3. Fanden zwischen 1. und 28.1.2020 Kuratoriumssitzungen in den genannten Bundesmuseen statt.

a.    Wenn ja: Wie waren diese besetzt?

b.    Wann haben jeweils Kuratoriumssitzungen im Jahr 2019 stattgefunden?

4. Einige Geschäfte und Rechtshandlungen bedürfen explizit der Zustimmung des Kuratoriums: Welche Geschäfte und Rechtshandlungen konnten in den genannten Bundesmuseen aufgrund fehlender Kuratoriumsmitglieder nicht abgeschlossen werden?

5. Welcher Schaden ist den genannten Bundesmuseen dadurch entstanden?

6. Wurde den Kuratoriumsmitgliedern, deren Funktionsperiode mit 31.12.2019 abgelaufen war, in der Zeit zwischen 1.1. und 28.1.2020 offiziell eine Verlängerung derselben eingeräumt?

7. Ist die Abberufung per Mail, wie sie von Karoline Edtstadler durchgeführt wurde, die übliche Form, in welcher die Entscheidung über eine Beendigung der Funktionsperiode an die Kuratoriumsmitglieder kommuniziert wird?

a.    In welcher Form wurde dies in der Vergangenheit kommuniziert?

8. Mit welcher Begründung wies die für die Albertina vorgesehene Kuratoriumsvorsitzende Daniela Hammer-Tugendhat das Angebot als Kuratoriumsmitglied zu fungieren ab?

a.    Welche Gespräche gab es im Vorfeld der Bestellung mit Daniela Hammer-Tugendhat?

b.    Wer hatte im Vorfeld die Information über ihre Bestellung?

9. Warum ist die Abberufung der Kuratoriumsmitglieder in dieser spontan wirkenden Form von Karoline Edtstadler durchgeführt worden, wo ebenso nur wenige Stunden später ein geordneter Ablauf von Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek erfolgen hätte können?