950/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einhaltung von Compliance Regeln in der ÖBAG 

 

aktuelle Medienberichte der Tageszeitungen „Kurier“ und „Der Standard“ werfen ein schiefes Licht auf den Umgang der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) mit dem Thema Compliance. 

Im Kurier Artikel vom 13.02.2020 "Vorwurf: ÖBAG-Chef Thomas Schmid hat ein Compliance-Problem" werden dem aktuellen ÖBAG Chef Thomas Schmid schwerwiegende Verstöße gegen die Unternehmens-Compliance vorgeworfen. So soll der Alleinvorstand der ÖBAG im Sommer 2019 einer exklusiven Einladung gefolgt sein, die er laut Compliance Experten keinesfalls hätte annehmen dürfen.

Dies ist schon der zweite gravierende derartige Verdachtsfall in der jüngeren Geschichte. Schon am 27.11.2019 erschien in einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" ein Dokument das geeignet ist zu belegen, dass Schmid im Bundesministerium für Finanzen führend für die Bestellung der Mitglieder des ÖBAG-Aufsichtsrat verantwortlich war. Der Mitglieder exakt jenes Aufsichtsrats, der ihn dann selber wenig später zum Alleinvorstand bestellte. 

Der Umstand, dass Thomas Schmid während seiner Zeit im Bundesministerium für Finanzen auch für die ÖBIB zuständig war, wirft auch Fragen betreffend seiner Zeit im Dienste des Finanzministeriums auf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Konsequenzen wird der Bundesminster für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter im Falle von Ermittlungen und Anklage gegen Thomas Schmid setzen? Sehen die Compliance Richtlinien des Bundes bzw. der in diesem Zusammenhang angewandte Code of Conduct des Bundes zwingende Schritte vor?

2.    Welche Konsequenzen wird die ÖBAG im Falle von Ermittlungen und Anklage gegen Thomas Schmid setzen? Sehen die Compliance Richtlinien bzw. der in diesem Zusammenhang angewandte Code of Conduct der ÖBAG zwingende Schritte vor?

3.    Wie wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter sicher stellen, dass die ÖBAG auch im Falle einer Abberufung von Thomas Schmid voll handlungsfähig bleibt?

4.    Wie wird die Handlungsfähigkeit der ÖBAG aktuell im Falle von Urlauben, Verhinderungen, längeren Ausfällen des Allein-Geschäftsführers sichergestellt?  

5.    Im Kurier Artikel ist ein Urlaub von Thomas Schmid in Sardinien angeführt. Hat der Finanzminister in seiner Funktion als Kapitalvertreter Kenntnis über weitere solche Einladungen an Thomas Schmid mit den gleichen oder anderen Gastgebern?

a.    Wenn ja, welche und wann wurden sie gemeldet?

b.    Wenn nein, können Sie ausschließen, dass Thomas Schmid weitere solche Einladungen angenommen hat, die dem Bundes-Public Corporate Governance Kodex 9.5.4 widersprechen?

6.    Punkt 8.3.1 des Bundes-Public Corporate Governance Kodex sieht vor: Sorgfaltsmaßstab - Geschäftsleitung und Überwachungsorgan haben bei sonstiger Schadenersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzuwenden. Wurde dieser Punkt aus Sicht des Bundesministers für Finanzen und der ÖBAG in den letzten Monaten im Fall von Thomas Schmid eingehalten?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen gelangen Sie zu dieser Einschätzung?

                                  i.    gibt es Protokolle und Dokumentationen die das belegen?

b.    Wenn nein, welche Handlungen wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter setzen? 

7.    Punkt 9.1.1.1 des Bundes-Public Corporate Governance Kodex sieht vor: Die Geschäftsleitung hat unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt das Unternehmen im besten Interesse des Unternehmens, des Anteilseigners, der Arbeitnehmer und des öffentlichen Interesses zu leiten. Wurde dieser Punkt aus Sicht des Bundesministers für Finanzen und der ÖBAG in den letzten Monaten im Fall von Thomas Schmid eingehalten, obwohl die Chatprotokolle indizieren, dass Thomas Schmid im Bestellungsprozess rund um Peter Sidlo aktiv eingebunden war?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen gelangen Sie zu dieser Einschätzung?

                                  i.    gibt es Protokolle und Dokumentationen die das belegen?

b.    Wenn nein, welche Handlungen wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter setzen? 

8.    Punkt 9.2.1 des Bundes-Public Corporate Governance Kodex sieht vor: Die Anzahl der Mitglieder der Geschäftsleitung ergibt sich aus dem Gesetz oder der Satzung des Unternehmens. In diesem Rahmen soll die Anzahl der Mitglieder ausschließlich nach den Anforderungen an die Geschäftsleitung aufgrund der Größe des Unternehmens und des wettbewerblichen Umfelds festgelegt werden. Ist nur ein Mitglied der Geschäftsleitung vorgesehen, soll ein „Vier-Augen-Prinzip“ durch Organisationsmaßnahmen sichergestellt werden. Wurde dieser Punkt aus Sicht des Bundesministers für Finanzen und der ÖBAG im Falle des Alleinvorstandes Thomas Schmid umgesetzt?

a.    Aus welchen Gründen gelangen Sie zu dieser Einschätzung?

9.    Regel 13 des Österreichischen Corporate Governance Kodex sieht vor: Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert. Wurde diese Regel aus Sicht des Bundesministers für Finanzen in den letzten Monaten im Fall von Thomas Schmid eingehalten?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen gelangen Sie zu dieser Einschätzung?

                                  i.    gibt es Protokolle die das belegen?

b.    Wenn nein, welche Handlungen wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter setzen?


 

 

 


 



10. Regel 22 des Österreichischen Corporate Governance Kodex sieht vor: Der Vorstand fasst seine Beschlüsse frei von Eigeninteressen und Interessen bestimmender Aktionäre, sachkundig und unter Beachtung aller relevanten Rechtsvorschriften. Wurde diese Regel aus Sicht des Bundesministers für Finanzen und ÖBAG in den letzten Monaten im Fall von Thomas Schmid eingehalten?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen gelangen Sie zu dieser Einschätzung?

                                  i.    gibt es Protokolle die das belegen?

b.    Wenn nein, welche Handlungen wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter setzen?

11. Regel 27a des Österreichischen Corporate Governance Kodex sieht vor: Bei Abschluss von Vorstandsverträgen ist darauf zu achten, dass Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund mehr als zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages abgelten. Bei vorzeitiger Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund ist keine Abfindung zu zahlen. Aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit getroffene Vereinbarungen über Abfindungszahlungen berücksichtigen die Umstände des Ausscheidens des betreffenden Vorstandsmitglieds und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Wurde diese Regel im Hinblick auf die Vergütung des Vorstands der ÖBAG eingehalten?

a.    Welche dienstrechtlichen Regelungen gibt es bei einer vorzeitigen Ablöse im Falle des ÖBAG-Vorstandes?

b.    Wenn Regel 27a des Österreichischen Corporate Governance Kodex nicht eingehalten wurde: welche Handlungen wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter setzen? 

12. Regel 29a des Österreichischen Corporate Governance Kodex sieht vor: Vorstand und Aufsichtsrat haben einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. Dieser hat einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Rahmen der Vergütungspolitik gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form zu bieten. Liegt dem Bundesminister für Finanzen ein aktueller Vergütungsbericht vor?  

a.    Mit Stand 14.02.2020 war kein Vergütungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft auffindbar. Wie bewertet man diesen Umstand von Seiten des Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter?

b.    Wie hoch ist die Vergütung des ÖBAG Vorstandes, auf welcher Grundlage beruht diese Vergütung und welche Boni und Sonderzalungen sind vereinbart?

c.    Wie hoch war das gesamte bezogene Entgelt (inkl. Sonderzahlungen, Prämien, etc.) für den ÖBAG Vorstand im Jahr 2019?

d.    Falls kein Vergütungsbericht erstellt wurde: welche Handlungen wird der Bundesminister für Finanzen in seiner Funktion als Kapitalvertreter setzen? 

13. Während seiner Zeit im Bundesministerium für Finanzen hatte Thomas Schmid die Funktion des Staatskommissars in verschiedenen Unternehmen über. In welchen Unternehmen war Thomas Schmid zu welcher Zeit als Staatskommissar oder Stellvertreter bestellt?

14. Die pauschalierte Aufwandsentschädigung beträgt 500 Euro für den Staatskommissär und 250 Euro für den Staatskommissär-Stellvertreter. Wie hoch waren die Aufwandsentschädigungen im Falle von Thomas Schmid? 

15. An wie vielen Hauptversammlungen, Generalversammlungen, Sitzungen des Aufsichtsrates, Prüfungsausschüsse sowie zu entscheidungsbefugten Ausschüssen des Aufsichtsrates hat Thomas Schmid in seiner Zeit als Staatskommissär teilgenommen?

a.    Gibt es Protokolle oder andere Dokumente, die diese Anwesenheit bestätigen?