978/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend OTS in Wort und Bild

 

Bei der Pressekonferenz der Bundesministerin für Landesverteidigung, Claudia Tanner, am 17.02.2020 waren keine Fragen von Journalist_innen zugelassen. Dies erwähnte unter anderem ORF-Redakteur und Moderator Tobias Pötzelsberger in einem Beitrag in der ZIB 1 vom selben Tag über ebenjene Pressekonferenz. Auch auf Twitter zeigten sich österreichische Medienmacher_innen verärgert und irritiert. Auf diese doch ungewöhnliche Art der Pressekonferenz angesprochen, antwortete der Sprecher des BMLV, Michael Bauer, auf Twitter: "Es war keine Pressekonferenz. Es war das Angebot für Fernseh-und Radiojournalisten, die OTS in Wort und Bild zu bekommen. Das haben alle, die gekommen sind, gewusst" (Twitter 18.02.2020; Account: @Bundesheerbauer). Dies zeigt einmal mehr, was die ÖVP unter Message Control und Pressefreiheit versteht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie wurden die Journalist_innen im Vorfeld darüber informiert, dass keine Fragen zugelassen sind? Bitte legen Sie der Anfragebeantwortung die entsprechende Einladung (Mail, OTS o.ä.) bei.

2.    Mit welcher Begründung wurden keine Fragen von Journalist_innen zugelassen?

a.    Wer hat darüber entschieden?

3.    Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob bei einer Pressekonferenz Fragen von Journalist_innen zugelassen werden oder nicht?

a.    Wer entscheidet darüber?

4.    Bei wie vielen Pressekonferenzen wurden in der Vergangenheit keine Fragen zugelassen? (Bitte um Auflistung nach Jahren)

5.    Waren Sie über den Tweet von Michael Bauer informiert bzw. war dieser mit Ihnen abgesprochen?

6.    Was genau ist unter einer "OTS in Wort und Bild" zu verstehen?